Die Einhaltung einer Hausordnung sorgt im Mehrparteienhaus für ein gedeihliches Miteinander der Bewohner. Gleichbehandlung ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Kleine Abweichungen, die keine gravierenden Benachteiligungen beinhalten, lässt das Mietrecht durchaus zu.
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Mietrecht – Hausordnung kann abweichen
10. Januar 2013