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Mietrecht – Hausordnung kann abweichen

Die Einhaltung einer Hausordnung sorgt im Mehrparteienhaus für ein gedeihliches Miteinander der Bewohner. Gleichbehandlung ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Kleine Abweichungen, die keine gravierenden Benachteiligungen beinhalten, lässt das Mietrecht durchaus zu.

Hausordnung

Die Hausordnung zählt zum Bestandteil des Mietvertrages (Foto: Rebmann / Clipealer.de)

Wer sein Wohndomizil in einem größeren Mietkomplex aufgeschlagen hat, der muss sich in der Regel an eine allgemeingültige Hausordnung halten. Nur so lässt sich ein gedeihliches Miteinander unter vielen Mietparteien ausreichend reibungslos realisieren.

Mietrecht regelt Vertragsrecht

Bewohner können durchaus davon ausgehen, dass auch die anderen Hausbewohnern die Hausordnung so penibel einhalten, wie sie selbst. Verpflichtend ist allerdings lediglich das, was auch im Vertrag unterschrieben wurde. Unter dem Strich kann es daher durchaus vorkommen, dass sich Mieter auf unterschiedliche Weise verpflichten.

Eine allgemeine Hausordnung regelt Faktoren wie etwa Lärm, Sicherheit, Reinigungsmaßnahmen, Lüften, Ruhezeiten und vieles mehr. Dem Vermieter obliegt das Recht, die Hausordnung und damit die Regeln individuell zu gestalten. Weniger bekannt ist es, dass Mieter durchaus unterschiedlich von der Hausordnung betroffen sind. So kann es passieren, dass ein Mieter strengeren Regeln unterliegt, als ein anderer Mieter im Haus.

Hausordnung ist wichtiger Part im Mietrecht

„Die Hausordnung ist Bestandteil des einzelnen Mietvertrages“, erläutert Hermann-Josef Wüstefeld vom Deutschen Mieterbund. Wenngleich Vermieter zumeist auf eine gleiche Einhaltung aller Regeln achten, so kann es durchaus zu Differenzierungen kommen. Zwar haben Mieter einen Anspruch auf Gleichbehandlung. Doch Unterscheide sind zulässig. „Das ist so ähnlich wie bei der Höhe der Miete“, erläutert Wüstefeld. Auch dann komme es ja durchaus dazu, dass der Nachbar etwas weniger zahlt.

Mietrecht regelt Rechte und Pflichten

Allgemeine Gültigkeit hat das, was im Mietvertrag unterzeichnet wurde. Erhält der Mieter eine Hausordnung getrennt vom Mietvertrag oder wird eine allgemeine Hausordnung nur im Flur ausgehängt, so begründen diese Hausordnungen keine eigenständigen Verpflichtungen für den Mieter. Generell dürfen einzelne jedoch Mieter nicht benachteiligt werden, äußert der Fachmann vom Mietverein. So sei es beispielsweise nicht zulässig, dass die Nachtruhe bei dem einen Mieter später beginnt als beim Nachbarn nebenan.

Verweise:

Bei Lärm sind Hausbesitzer in der Pflicht
Mietrecht regelt Lärmpegel zur Fußball-EM
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Mietrecht – so klappt die Wohnungsübergabe
Mietrecht – Kaution sicher anlegen
Mietrecht – Hausfrieden ist unantastbar
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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen
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