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Mietrecht – Hausfrieden ist unantastbar

Unstimmigkeiten zwischen Hauseigentümern und Mietern sind keine Seltenheit. Dauerstreitpunkt bleibt das Thema Lärm. Bewohner, die es mit der gebotenen Ruhe nicht so ernst nehmen, kann dieses Verhalten allerdings teuer zu stehen kommen.

Lärm

Lärm kann Mieter teurer zu stehen kommen (Foto: Foto: YuriArcurs / Clipdealer.com)

Kaum ein anderes Thema bewegt Hausbesitzer und Mieter mehr als die Auseinandersetzung um den Lärmpegel. Welche Geräuschkulisse ist erlaubt, welche noch gerade tolerierbar und ab wann bleibt Lärm ein Tabu? Viel Mieter sind sich nicht darüber im Klaren, wohin zu viel Lärm am Ende führt. Nimmt er Überhand, bleibt der Griff ins Portemonnaie unausweichlich.

Wohnen – bei Lärm Mietkürzung

Spätesten dann, wenn Nachbarn sich durch den Lärm extrem gestört fühlen und die Mieter kürzen, müsse die Verursacher der unliebsamen Geräuschkulisse für die Folgen und mögliche Kosten aufkommen. So urteilte das Amtsgericht in Bremen unter dem Aktenzeichen 17 C 0105/10. Demnach werden lärmintensive Störenfriede kräftig zur Kasse gebeten. Immerhin verletzen die Krakeeler mit ihren permanenten Lärm-Ausschweifungen ihre Verpflichtung, für den Hausfrieden zu sorgen.

Wohnen –
Lärm, Krach und Gegröle sind tabu

Dem Urteil lag ein Fall wischen Mieter und Vermieter u Grunde, die sich heftige Auseinandersetzungen hinsichtlich des Lärmpegels lieferten. Demnach störte der Mieter fortlaufend den Hausfrieden durch laute Musik, Trommeleien gegen die Wände, unangemessene Heizkörper-Geräusche sowie Geschrei zu nachtschlafenden Zeiten. Nachbarn, die um Rücksichtnahme baten, wurden zudem übel und lauthals beschimpft.

Wohnen – was zu viel ist, ist zu viel

Das wurde den betroffenen Hausbewohnern dann doch zu viel und sie kürzten die Miete. Der entsprechende Vermieter forderte die Störenfriede daraufhin kurzerhand auf, für den erlittenen finanziellen Schaden aufzukommen. Doch diese wollten nicht zahlen und der Fall landete vor Gericht.

Wohnen – Hausfrieden ist heilig

Dort wurden die Lärmverursacher allerdings kräftig in die Schranken verwiesen. Demnach habe der Beklagte seine Pflicht grob verletzt, den Hausfrieden zu bewahren, erläuterten die Richter. Diese Pflicht sei jedoch auch im Mietvertrag festgeschrieben. Der aus der Pflichtverletzung entstandene Schaden sei nunmehr in voller Höhe von den Verursachern zu tragen, urteilte das Gericht. Auch die Kürzung der Miete durch die anderen, vom Lärm betroffenen Mieter sei völlig rechtens, heißt es im Urteil.

 

Verweise:

Immobilien – Streitpunkt Kanalisation
Immobilien – Grundsteuer ist Mietersache
Bauarbeiten – Mietkürzungen bei Lärm?
Bauarbeiten – Schadenersatz bei Altschäden
Architekten – Honorar immer bindend?
Immobilien – Verkehrswert bestimmt den Preis
Bauarbeiten – Amtsgericht spricht Machtwort
Baustelle – Anwohner müssen Lärm ertragen
Tricksen beim Müll kann teuer werden
Eigentum verpflichtet zum Schutz vor Dachlawinen
Hecke stutzen wegen Bespitzelungsgefahr?
Urteil nimmt Bauherren in die Pflicht

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen
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