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Immobilien – Grundsteuer ist Mietersache

Hausbesitzer können die Grundsteuer in voller Höhe auf ihre Mieter abwälzen. Diese Kosten können durchaus auch nachträglich fällig werden. Dies sogar bis zu einem Zeittraum von zwei Jahren.

Grundsteuer

Grundsteuer kann auch im Nachhinein fällig werden (Foto: bildfoto / Clidealer.com)

Der Mieterbund in Berlin weist in diesen Tagen auf die rechtliche Position von Mietern und Vermietern hin, wenn es um die Zahlung der Grundsteuer geht. Gleichzeitig raten die Experten den Betroffenen zu einer Überprüfung, ob die Grundsteuer auch tatsächlich in der Abrechnung steht. Dies gilt besonders für gerade erst fertiggestellte Neubauten. Denn insbesondere hier passiert es häufig, dass die Grundsteuer noch nicht erhoben wird. So kommt es später zu beträchtlichen Nachzahlungen.

Immobilien –
Mieter stehen in der Pflicht

Mieter sollten sich daher unbedingt die Frage stellen, ob die Grundsteuer der neuen Mietwohnung schon in den Nebenkosten enthalten ist. „Manchmal kann es eine Weile dauern, bis die zuständige Behörde den entsprechenden Bescheid ausgestellt hat“, erläutert hierzu Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund Berlin. Schlimmstenfalls können dies tatsächlich bis zu zwei Jahre dauern. Dies sei auch der Grund, warum die Grundsteuer in manchen Fällen nicht von Anbeginn an als Teil der Nebenkosten aufgelistet wird.

Immobilien – 20 Cent pro Quadratmeter

Durchschnittlich 20 Cent pro Quadratmeter werden in Deutschland zur Abgeltung der Grundsteuer erhoben. Erhält der Hausbesitzer den Bescheid vom zuständigen Amt, so hat er drei Monate Zeit, ihn an die Mieter weiterzugeben, erklärt der Mieterbund weiter. Sofern im Mietvertrag festgelegt wurde, dass Grundsteuern durch den Mieter zu tragen sind, müssen diese dann auch den anfallenden Betrag entrichten – zur Not auch rückwirkend. Der Mieterbrund rät betroffenen Mietern daher dazu, entsprechende Rücklagen zu bilden, sofern sie als Erstbezieher einer Wohnung in einem Neubau betroffen sind.

Verweise:

Bauarbeiten – Mietkürzungen bei Lärm?
Bauarbeiten – Schadenersatz bei Altschäden
Architekten – Honorar immer bindend?
Immobilien – Verkehrswert bestimmt den Preis
Bauarbeiten – Amtsgericht spricht Machtwort
Baustelle – Anwohner müssen Lärm ertragen
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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen, Hausbau
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