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Mietrecht – Kaution sicher anlegen

Immobilienbesitzer, die vermieten, haben eine Vielzahl an Pflichten. Eine davon betrifft die Mietkaution. Sie muss sicher angelegt werden. Geschieht dies nicht, können Mieter die monatlichen Zahlungen sogar einstellen.

Mietrecht-Kaution

Mietkautionen müssen vom Hausbesitzer angelegt werden (Foto: bildfoto / Clipdealer.com)

Mietkautionen werden vom Hausbesitzer entgegengenommen, um über eine Sicherheitsleistung für mögliche Schäden am Mietobjekt zu verfügen. Diese Zahlungen sind also zweckgebunden und können keine anderweitige Verwendung finden. Darüber hinaus muss eine Kaution zinsbringend angelegt sein. Dies muss gegenüber dem Mieter nachgewiesen werden.

Mietrecht – Nachweis erforderlich

Damit kommen Vermieter nicht darum herum, geleistete Kautionen sicher bei Banken oder Sparkassen anzulegen. Bleiben Hausbesitzer ihren Mietern eindeutige Nachweise über den Verbleib der Kaution sowie ein entsprechender Anlagenachweis schuldig, können Mieter die laufenden Mietzahlungen bis zur Höhe der eingezahlten Kaution zurückzubehalten.

Mietrecht – Mietausfall rechtens

So hat es das Amtsgericht Bremen unter dem Aktenzeichen: 10 C 33/11 entschieden. Im zugrunde liegenden Fall baten Mieter schriftlich um Nachweise über die ordnungsgemäße Anlage ihrer ausgehändigten Mietkaution. Daraufhin sandte die Hausbesitzerin eine Kontobestätigung, die auf den Namen der Vermieterin lautete. Dies reichte den Mietern keinesfalls. Sie behielten daraufhin zwei Monatsmieten ein.

Mietrecht – Kontobestätigung reicht nicht

Dies war rechtens, urteilten die mit dem Fall befassten Richter. Die Mietkaution müsse stets getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt sein, erläuterten sie. Dies aber habe die Hausbesitzerin in diesem Fall nicht nachweisen können. Eine vorgelegte Kontobestätigung, aus der allein die Vermieterin als Kontoinhaberin resultiere, genüge den Anforderungen nicht.

 

Bürgschaften als Alternative zu Mietkautionen:

Verweise:

Immobilien – Streitpunkt Kanalisation
Immobilien – Grundsteuer ist Mietersache
Bauarbeiten – Mietkürzungen bei Lärm?
Bauarbeiten – Schadenersatz bei Altschäden
Architekten – Honorar immer bindend?
Immobilien – Verkehrswert bestimmt den Preis
Bauarbeiten – Amtsgericht spricht Machtwort
Baustelle – Anwohner müssen Lärm ertragen
Tricksen beim Müll kann teuer werden
Eigentum verpflichtet zum Schutz vor Dachlawinen
Hecke stutzen wegen Bespitzelungsgefahr?
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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen, Hausbau
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