Tiefdruckgebiete wie etwa „Cooper“ und „Dieter“ hüllen Europa in einen dicken Schneemantel. In der Natur macht sich Vereisung breit, in so manchem Keller leider auch. Wer bei zugefrorenen Leitungen selbst Hand anlegt, begibt sich in Gefahr.
So sollten eine zugefrorene Leitung unbedingt nur vom Experten aufgetaut werden. Zuständig sind Gas- und Wasserinstallateure. Ohne Fachkenntnisse lässt sich nicht beurteilen, wie groß der Schaden tatsächlich ist.
Immobilien –
Finger weg von „Do-it-yourself“
Wasserleitungen dürfen in keinem Fall mit Lötlampen oder anderweitig offenen Feuern aufgetaut werden. Solche Vorgehensweisen sind der Grund für verheerende Brände, die immer wieder zu beklagen sind. Denn die Hitze entzündet durch Wärmeleitung oftmals unkontrolliert brennbare Stoffe an anderen Stellen und in Hohlräumen, zum Beispiel Isoliermaterial.
Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) warnt ebenfalls eindringlich vor Reparaturen durch die Hand des Hobbyhandwerkers. Schließlich können das Rohr im Mauerwerk bereits geborsten sein. Der tatsächliche Schaden durch Frost wird dann erst erkennbar, wenn die Leitung aufgetaut ist und Wasser wieder abfließen kann.
Immobilien – Erste Hilfe für Laien
Stellen Hausbesitzer einen Leitungsschaden fest, so kann Erste Hilfe geleistet werden, bis der Fachmann kommt. Ist die Leitung zugefroren, wird zunächst das Hauptwasserventil abgedreht. Die Wasserhähne, die den Leitungen angeschlossen sind, sollten hingegen aufgedreht sein. So kann später aufgetautes Wasser aus den Leitungen ablaufen.
Immobilien – Expertenhilfe ist gefragt
Dann aber ist Expertenhilfe gefragt. Dies auch dann, wenn die Leitung nicht geborsten ist. Nur der Fachmann kann die Leitungen auf spezielle Schäden hin überprüfen, raten Experten. Möglich ist es beispielsweise, dass Leitungen „dicke Backen“ bekommen. So nennt es der Fachmann, wenn die Leitungen auseinandergehen, womit sich dann automatisch die Dichte der Rohrwand verringert. Ein solcher Vorgang kann bei Frost zu Schäden führen.
Immobilien – Anzeichen auf Schaden
Woran erkennen Laien, dass möglicherweise eine Leitung zugefroren ist? Experte Lübke erläutert, dass in solchen Fällen zumeist kein Wasser aus dem Hahn fließt und/oder sich der Heizkörper nicht erwärmt. Spätestens dann, sollte der Installateur gerufen und das Versicherungsunternehmen informiert werden. In solchen Fällen kommt die Hausratversicherung zum Zug. Allerdings nur dann, wenn ausreichend geheizt wurde. Ob Mieter oder Eigentümer – um die Obliegenheitspflicht kommt niemand herum, der später Schäden ersetzt haben will.
Immobilien – vorbeugen hat Priorität
Durch eine geeignete Vorsorge lässt sich viel Ärger mit Leitungen im Winter schon im Vorfeld verhindern. Um Frostschäden vorzubeugen, sollten alle Räume ausreichend beheizt werden. Der sogenannte Eiskistallmodus reicht nicht. Dann wird zwar der Heizkörper geschützt, nicht aber die Leitungen.
Verweise:
Immobilien – so friert das Haus nicht ein
Bauen – Bauarbeiter bei eisigen Temperaturen
Wohnen – Schneeräumen auf der Dachterrasse?
Dämmung der Heizungs- und Wasserrohre
EnEV – zum Dämmen verdammt?
Erneuerbare Energien bedarfsgerecht anpassen
Verschärfung EnEV erfordert mehr Förderung
Wasserleitungen benötigen Schutz
Bei Altbauten wird Nachrüstung zur Pflicht
Modernisierung der Heizanlage spart viel Geld
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