Klirrende Kälte mit bis zu minus 20 Grad hält nicht nur Menschen im Griff sondern auch Häuser. Wer Vorsorge betreibt, kann Schäden verhindern. Bei sibirischen Temperaturen benötigen Leitungen, Kellerfenster und Heizanlagen ein besonderes Augenmerk.
Europa bibbert. Es wird immer kälter und ein Ende der Fahnenstange scheint nicht absehbar. Doch bei Minustemperaturen, die sich über viele Tage erstrecken, ist Vorsorge für Immobilien & Co angesagt. Wer beispielsweise ungenutzte Räume nicht heizt, sollte spätestens jetzt das Thermostat aufdrehen.
Immobilien – Heizen auch bei Abwesenheit
Selbst dann, wenn niemand im Haus ist, sollten alle Räume ausreichend beheizt werden. Anderenfalls kann es zu unliebsamen Überraschungen kommen, die Hausbewohnern bei der Rückkehr droht. Hierzu zählen geplatzte Wasserrohre ebenso, wie ein Totalausfall der Heizanlage. Bei arktischen Temperaturen ist dies sicher keine angenehme Vorstellung.
Immobilien – auf den Dämmzustand kommt es an
Wie warm es in den eigenen vier Wänden sein soll, hängt maßgeblich vom Dämmzustand und der Lage der jeweiligen Rohre für Wasser und Heizung ab. Altbauten sind zumeist schlechter gedämmt als Neubauten und müssen daher reichlicher beheizt werden. Ausreichende Dämmungen hingegen auch in Räumen, die über keine Heizung verfügen, kann ein Einfrieren der Rohre verhindern oder zumindest hinauszögern.
Immobilien – Frostmodus reicht nicht aus
Kaum Nutzen bringt es, wenn das Thermostat auf den sogenannten Frostmodus (Eiskristallmodus) gestellt wird. Hier kann falsch verstandene Sparsamkeit zum Bumerang mit immensen Folgeschäden werden. Den bei diesen Tieftemperaturen reicht die mit dieser Position zu erreichende Temperatur bei Weitem nicht aus. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin in diesen Tagen eindringlich hin.
Immobilien – geeigneten Schutz anbringen
Fenster im Keller oder auf dem Dachboden sollten zudem fest verschlossen werden. Auch um Wasserleitungen im Garten und in der Garage, die nicht genutzt werden, müssen sich umsichtige Hausbesitzer kümmern. Diese werden zunächst entleert und dann abgeriegelt. Wer eine Baustelle betreibt, der sollte Armaturen ohne Schutz zusätzlich mit isolierendem Material oder Textilien umwickeln.
Immobilien – Versorger in der Pflicht
Treten kältebedingt Schäden an Zählern und/oder Anschlüssen für das Haus auf, so ist sind die zuständigen Versorger zu informieren. Generell bestehe aber keine Gefahr bei Hauptversorgungsleitungen, erläutern Experten. Diese sind mit Werkstoffen versehen, die kältegeeignet sind und zudem werden die Leitungen sehr tief verlegt, sodass sie durch Kälte keinen Schaden nehmen.
Verweise:
Dämmung der Heizungs- und Wasserrohre
EnEV – zum Dämmen verdammt?
EnEV – Altbauten energetisch nachrüsten
Erneuerbare Energien bedarfsgerecht anpassen
EnEV – Erinnerung an Stichtag für Dämmung
Drastische Bußgelder bei Verstoß gegen EnEV
Energiekonzepte – Dämmwahn allein reicht nicht
Verschärfung EnEV erfordert mehr Förderung
Wasserleitungen benötigen Schutz
Bei Altbauten wird Nachrüstung zur Pflicht
Modernisierung der Heizanlage spart viel Geld
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