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Drastische Bußgelder bei Verstoß gegen EnEV

Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) ist nicht zu spaßen. Jedenfalls dann nicht, wenn Verordnungen oder Teile davon nicht eingehalten werden. Die Bußgelder, die dann verhängt werden, sind drastisch.

Regelverstöße bei der EnEV

Experten helfen, die Vorgaben der Energiesparverordnung (EnEV) präzise einzuhalten. (LajosRepasiLajosRepasi / istoclphoto.com)

Je nach Regelverstoß könnten diese bis zu einer Höhe von beachtlichen 50.000 Euro verhängt werden, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB). Laut Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) müssen beim Neu- oder Umbau zahlreiche Verordnungen beachtet werden. Hierzu zählen:

  • Konstruktion
  • Bauweise
  • Fassade
  • Dach
  • Auswahl der Heiztechnik
  • Inspektion und Wartung der Anlagen
  • Aushang eines Energieausweises

Verstoß gegen EnEV – auch Kleinigkeiten zählen

Der Verband Privater Bauherren weist daraufhin, dass Bußgelder sogar bei Kleinigkeiten verhängt werden. Werden etwa die Intervalle bei Inspektionen für die Gebäudeklima-Anlage versäumt oder verspätet wahrgenommen oder wird ein Heizkessel installiert, der ohne gültiges CE-Prüfzeichen betrieben wird, kommt es schnell zu einem empfindlichen Bußgeld. Teuer wird es auch, wenn Mietern die Einsicht in den Energieausweis verwehrt wird. In solchen Fällen kann es für den Vermieter sogar zu einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro kommen.

Verstoß gegen EnEV – Bauherren haften

Wer glaubt, dass es sich nur um Drohgebärden seitens des Staates handelt, der irrt. Ziel der Bundesregierung ist es, dass die Vorgaben der EnEV auch tatsächlich umgesetzt werden. Daher droht der Staat nicht nur mit den horrenden Bußgeldern, sondern lässt die Umsetzung der EnEV auch prüfen. Solche Prüfungen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Baubehörden. Diese halten sich generell an die Bauherren, erklärt der VPB. Schließlich würden sie die Verantwortung für die Umsetzung der Energiesparverordnung tragen.

Verstoß gegen EnEV – gesetzliche Vorgaben bescheinigen

Planer und Handwerksfirmen seien zwar angehalten, fachgerechte Arbeiten auszuführen. Doch Bauherren sind verpflichtet, dies auch zu prüfen, führt der VPB aus. Da Bauherren als Laien solche Aufgaben vermutlich gar nicht erfüllen können, sind sie angehalten, sich eine sogenannte Unternehmererklärung ausstellen zu lassen. Dabei wird vom Bauträger bestätigt, dass der Neu -oder Umbau den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Verstoß gegen EnEV – Vorsatz hat strafrechtliche Relevanz

Wer schließlich sogar mit Vorsatz und wissentlich Mittel der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) beantragt, obwohl er sich darüber im Klaren ist, dass sein Bauobjekt oder die anstehende Modernisierung nicht förderfähig ist, muss mit einer Klage wegen Betrugs rechnen. Haben solchen Bauherren die Mittel bereits erhalten und zur Verwendung gebracht, dann handelt es sich bei diesem Tatbestand sogar um einen sogenannten vollendeten Betrug. Bauherren müssen dann mit weitgehenden, strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

 

Verweise:

Energiekonzepte – Dämmwahn allein reicht nicht</a>
Verschärfung EnEV erfordert mehr Förderung
Energetische Sanierungen verzeichnen Rückgang
Energie sparen
Förderungsstopp – Interview mit Dr. Ilona Klein
BMVBS-Förderprogramm für Energie-Plus-Häuser
Gebäudesanierungen – Steuerförderung gestoppt
Dimmbares Glas auf Knopfdruck

EnEV – Altbauten energetisch nachrüsten
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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Finanzierung
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