MEIN BAU

Main Section

Blogs

Share

Unternehmererklärung bei EnEV-Sanierung

Bauherren sollten sich hinsichtlich energetischer Sanierungen gemäß EnEV eine sogenannte Unternehmererklärung von den am Bau beteiligten Bauträgern und Handwerksbetrieben aushändigen lassen. Nur so gehen sie sicher, dass auch alle Vorgaben eingehalten werden.

Unternehmererklärung

In Hinblick auf die „Erneuerbare Energienverordnung“ gibt es noch sehr viel Erklärungspotenzial. Denn das umfangreiche Gesetzeswerk zeichnet sich nicht gerade dadurch aus, für jedermann leicht verständlich zu sein. Darüber ist sich allerdings auch die deutsche Bundesregierung im Klaren. Aus diesem Grund hat sie eine sogenannte Unternehmererklärung eingeführt. Darauf weist in diesen Tagen der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.

EnEV – Unternehmererklärung bringt Sicherheit

Die sogenannte Unternehmererklärung verpflichtet Bauunternehmen und Handwerksbetriebe, die mit den jeweiligen energetischen Maßnahmen am Bau betraut sind, zu einer verbindlichen Bestätigung. Bestätigt werden muss, dass alle durchgeführten Arbeiten den Anforderungen der Energieeinsparverordnung entsprechen.

EnEV – Unternehmererklärung einfordern

Doch nicht immer erhalten Bauherren die Unternehmererklärung automatisch. Nicht selten müssen sie sogar auf eine Aushändigung drängen. Bauherrn sollten dahingehend nicht locker lassen. Hierzu rät auch der Verband Privater Bauherren (VPB).

Besondere Bedeutung hat die Unternehmererklärung hinsichtlich folgender Leistungen:

Share
Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Hausbau
Tags:

Das könnte Sie ebenfalls interessieren