Bauherren sollten sich hinsichtlich energetischer Sanierungen gemäß EnEV eine sogenannte Unternehmererklärung von den am Bau beteiligten Bauträgern und Handwerksbetrieben aushändigen lassen. Nur so gehen sie sicher, dass auch alle Vorgaben eingehalten werden.
In Hinblick auf die „Erneuerbare Energienverordnung“ gibt es noch sehr viel Erklärungspotenzial. Denn das umfangreiche Gesetzeswerk zeichnet sich nicht gerade dadurch aus, für jedermann leicht verständlich zu sein. Darüber ist sich allerdings auch die deutsche Bundesregierung im Klaren. Aus diesem Grund hat sie eine sogenannte Unternehmererklärung eingeführt. Darauf weist in diesen Tagen der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.
EnEV – Unternehmererklärung bringt Sicherheit
Die sogenannte Unternehmererklärung verpflichtet Bauunternehmen und Handwerksbetriebe, die mit den jeweiligen energetischen Maßnahmen am Bau betraut sind, zu einer verbindlichen Bestätigung. Bestätigt werden muss, dass alle durchgeführten Arbeiten den Anforderungen der Energieeinsparverordnung entsprechen.
EnEV – Unternehmererklärung einfordern
Doch nicht immer erhalten Bauherren die Unternehmererklärung automatisch. Nicht selten müssen sie sogar auf eine Aushändigung drängen. Bauherrn sollten dahingehend nicht locker lassen. Hierzu rät auch der Verband Privater Bauherren (VPB).
Besondere Bedeutung hat die Unternehmererklärung hinsichtlich folgender Leistungen:
- Arbeiten rund um die Heizung
- Austausch der Heizung
- Arbeiten an den Wassersystemen
- Austausch der Wassersysteme
- Arbeiten an den Fassaden
- Arbeiten am Dach
- Arbeiten an den Geschossdecken
- Dämmarbeiten
- Austausch der Fenster
- Einbau oder Umtausch der Klimaanlagen
EnEV – Arbeiten müssen den Vorschriften entsprechen
Theoretisch könne es zwar ausreichen, wenn Handwerker auf der abschließenden Rechnung die Leistungen präzisieren, erklärt der Verband Privater Bauherren. Dennoch müssten Bauherren dann eine Prüfung vornehmen und später selbst den Nachweis erbringen, dass die Arbeiten auch tatsächlich der EnEV entsprechen. Der Verband rät daher dazu, solche Arbeiten und Überprüfungen nicht in Eigenregie zu übernehmen. Vielmehr ist der VPB der Meinung, dass ein Bauherr solche Arbeiten und Vorgaben gar nicht leisten kann und sich später möglicherweise herausstellt, dass doch nicht alles EnEV-konform abgelaufen ist. Der Verband empfiehlt daher, darauf zu bestehen, dass der Auftragnehmer folgende Klausel in der Rechnung vermerkt:
„Die ausgeführten Arbeiten entsprechen der Energieeinsparverordnung“
EnEV – erneute Novellierung bereits in Arbeit
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist bereits seit dem Jahre 2009 in Kraft. Sie präzisiert Verordnungen beim Bauen und Sanieren. Schon im kommenden Jahr wird die EnEV 2009 durch die EnEV 2012 ersetzt. Teilweise werden Verordnungen dann nochmals verschärft. Inhalte der EnEV bilden Grenzwerte und Berechnungsvorschriften für den Energieverbrauch von Gebäuden. Ziel ist ein ganzheitliches Vorhaben, die energetische Qualität von Gebäuden sowie deren Effizienz zu steigern. Auch die Technik der Anlagen steht im Fokus und fließt in die Gesamtbewertung ein.
Verweise:
Verschärfung EnEV erfordert mehr Förderung
Energetische Sanierungen verzeichnen Rückgang
Energie sparen
Förderungsstopp – Interview mit Dr. Ilona Klein
BMVBS-Förderprogramm für Energie-Plus-Häuser
Gebäudesanierungen – Steuerförderung gestoppt
Dimmbares Glas auf Knopfdruck
EnEV – Altbauten energetisch nachrüsten
Erneuerbare Energien bedarfsgerecht anpassen
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