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EnEV – zum Dämmen verdammt?

Auch wenn zum Jahresbeginn 2012 eine neue Erneuerbare Energienverordnung in Kraft treten wird, so müssen Immobilienbesitzer zunächst alle Anforderungen aus der nun auslaufenden EnEv 2009 erfüllen. Hierzu zählt auch, das Dach des Hauses bis zum Jahresende zu dämmen. Doch wer ist tatsächlich betroffen?

Erneuerbare Energienverodnung

Viele Dächer von Altbauten müssen laut EnEV noch bis zum Jahresende gedämmt werden (Foto: LianeM / istockphoto.com)

Laut EnEV 2009 müssen bei allen Immobilien, die vor dem Jahr 2001 gebaut wurden, die Dächer sowie die obersten Decken fachgerecht gedämmt werden. Dabei handelt es sich keineswegs um eine „Kann“-Bestimmung sondern um ein rechtsgültiges Gesetz. Wer zuwider handelt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Dass es sich dabei nicht um „Peanuts“ handelt, beweist die Höhe der Bußgelder. Neben dem Ärger, den Bauherren seitens des Baumamtes zu erwarten haben, werden Strafzahlungen über bis zu 50.000 Euro fällig. Denn der Gesetzgeber darf Gebäude, die nicht gedämmt wurden, ab Januar 2012 als „baurechtswidrig“ bezeichnen.

EnEV – große Herausforderung für Hausbesitzer

Immobilienbesitzer und Bauherren stehen also vor großen Herausforderungen, denn auch Dachböden müssen noch bis zum Jahresende ausreichend gedämmt werden. Zur Wahl steht Hauseigentümern die Dämmung der letzten Geschoss-Decke, die noch begehbar ist oder aber eine Dämmung des Daches. Diese Entscheidung sollte trotz ablaufender Fristen in Ruhe getroffen werden. Panik und Schnellschüsse sind deplatziert. Abgesehen davon, dass es eine Reihe von Ausnahmen für die Dämmpflicht bis zum Jahresende gibt, können Städte und Gemeinden nicht alle Bauherren gleichzeitig prüfen. Dennoch sollten Bauherren ihren Pflichten nunmehr innerhalb eines überschaubaren Zeitraums nachkommen. Dies beginnt mit der gründlichen Information darüber, was zu tun ist und endet mit geeigneten Finanzierungsmaßnahmen.

EnEV – Eckpunkte zur Dämmpflicht:

  • Laut EnEV 2009 müssen Wohngebäude, die vor Januar 2001 erbaut wurden und seit dem Februar 2002 vom jetzigen Besitzer übernommen sind, eine vollständige Dämmung des Daches oder des Dachbodens vornehmen.
  • Ausgenommen sind Immobilienbesitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, sofern sie das Haus bereits vor Februar 2002 selbst bewohnen. Diese Hausbesitzer sind allerdings nicht generell von Maßnahmen zur Dämmung befreit. Sie können diese Arbeiten vielmehr innerhalb eines zweijährigen Zeitraums nachholen.
  • Wer glaubhaft nachweisen kann, dass er die finanziellen Mittel für die Nachrüstung nicht hat oder aber die Sanierungen nicht wirtschaftlich sind, der wird von der Dämmpflicht befreit.
  • Ebenfalls aus der Pflicht heraus sind Hauseigentümer, die ein Haus besitzen, das nach dem Jahr 1969 errichtet wurde und mit einer Massivdecken-Konstruktion ausgestattet ist.
  • Auch Immobilienbesitzer, deren Haus über eine Holzbalkendecke verfügt, sind von der Dämmpflicht für das Dach ausgenommen.
  • Ältere Hauseigentümer, die schon lange in der eigenen Immobilie wohnen, werden ebenfalls von der Dämmpflicht befreit. Hinweis: Wird ein solches Haus später einmal verkauft, so muss der künftige Besitzer gemäß EnEV dämmen.

EnEV – Was kostet der Dämm-Spaß?

Wer trotz einer Vielzahl an Ausnahmen zum Dämmen verdammt ist, der muss sich durchaus auf hohe Kosten einrichten. Experten schätzen, dass auf betroffene Hausbesitzer Kosten in Höhe von bis zu 160 Euro pro Quadratmeter zukommen, wenn es um die Dachdämmung geht. Dagegen ist die Dämmung des Dachbodens etwas günstiger. Hier sind Immobilienbesitzer mit etwa 80 Euro pro Quadratmeter dabei. Mit einer Amortisation ist nicht allzu schnell zu rechnen. Laut der Deutschen Energie-Agentur (Dena) können Hausbesitzer rund 630 Euro im Jahr an Energiekosten einsparen. Da dauert es durchaus viele Jahre, bis sich die Dämmung bezahlt macht.

EnEV – Energieberatung hilft

Wer einen Energieberater zu Rate zieht, kann möglicherweise preiswerter davon kommen. Der Experte kann beurteilen, ob nicht etwa günstige Dämmstoff-Platten für die Geschoßdecke ausreichen Auch sollten Bauherren selbst dämmen, falls sie über die notwendigen Kenntnisse verfügen. Vorsicht ist allerdings beim Dach geboten: Hier sind die Dämmarbeiten allein aus Sicherheitsgründen am besten in den Händen eines Fachbetriebes aufgehoben.

EnEV – Der Staat hilft beim Dämmen

Hilfreich sind auch Fördermittel, die beantragt werden. Allen voran steht die KfW als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau erteilt bereits seit diesem Frühjahr Förderzuschüsse sowie Darlehen für energetische Sanierungen. Förderfähig sind dabei die anfallenden Kosten für Handwerker sowie für das notwendige Material.

Verweise:

EnEV – Altbauten energetisch nachrüsten
Erneuerbare Energien bedarfsgerecht anpassen
EnEV – Erinnerung an Stichtag für Dämmung
Drastische Bußgelder bei Verstoß gegen EnEV
Energiekonzepte – Dämmwahn allein reicht nicht
Verschärfung EnEV erfordert mehr Förderung
Wasserleitungen benötigen Schutz
Bei Altbauten wird Nachrüstung zur Pflicht
Heizkosten seit Jahren im Aufwärtstrend
Modernisierung der Heizanlage spart viel Geld

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Hausbau
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