MEIN BAU

Main Section

Blogs

Share

Grundstück – Äste vom Nachbarn sind tabu

Überhängende Äste vom Nachbargrundstück sind für manche Haubesitzer ein ziemliches Ärgernis. Wer sie einfach abschneidet, hat das Nachsehen und landet schlimmstenfalls sogar vor Gericht.

Grundstück

Überhängende Äste vom Grundstück des Nachbarn sind ein Ärgernis (Foto: kokodrill / istockphoto.com)

Besonders ordentlich sehen überhängende Äste vom Nachbargrundstück nicht aus. Wen das stört, der sollte das Gespräch mit dem Nachbarn suchen. Ein Selbsthilferecht mit der Konsequenz, die Äste einfach abzuschneiden, haben Hausbesitzer nicht. So entschied es kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem Urteil unter dem Aktenzeichen: 4 U 240/09.

Grundstück –
Nachbarn auffordern

Wer sich durch überhängende Äste gestört fühlt, muss zunächst den Nachbarn auffordern, die Äste zurück zu schneiden. Erst wenn sich der Nachbar nach eindringlicher Aufforderung weigert, die Äste selbst beschneiden, darf der Hauseigentümer selbst Hand anlegen.

Grundstück –
Selbsthilferecht eingeschränkt

Gleichzeitig sprach das Oberlandesgericht dem Hauseigentümer auch für die Zukunft das Recht ab, künftig überhängende Äste und Zweige von Bäumen oder Sträuchern des Nachbargrundstücks zurecht zu stutzen. Denn auch in der Zukunft muss in jedem einzelnen Fall zunächst de Nachbar selbst angesprochen werden. Erst wenn dieser auch dann nicht bereit ist, die Äste zu bearbeiten, darf der Hauseigentümer die Angelegenheit erledigen.

Grundstücke – Wurzeln dürfen entfernt werden

Dringen vom Nachbargrundstück allerdings ganze Wurzelgeflechte ein, dann darf der Hauseigentümer handeln. In solchen Fällen greift das sogenannte uneingeschränkte Selbsthilferecht, das Hauseigentümer dazu legitimiert, direkt Hand an zu legen.

 

Verweise:

Immobilien – Streitpunkt Kanalisation
Immobilien – Grundsteuer ist Mietersache
Bauarbeiten – Mietkürzungen bei Lärm?
Bauarbeiten – Schadenersatz bei Altschäden
Architekten – Honorar immer bindend?
Immobilien – Verkehrswert bestimmt den Preis
Bauarbeiten – Amtsgericht spricht Machtwort
Baustelle – Anwohner müssen Lärm ertragen
Tricksen beim Müll kann teuer werden
Eigentum verpflichtet zum Schutz vor Dachlawinen
Hecke stutzen wegen Bespitzelungsgefahr?
Urteil nimmt Bauherren in die Pflicht

Share
Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Hausbau
Tags: ,

Das könnte Sie ebenfalls interessieren