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Rauchmelder – wer trägt die Kosten?

Sicherheitsbewusste Bewohner wissen es: Rauchmelder können Leben retten und sollten in jedem Haushalt obligatorisch sein. Die akustischen Gefahrenhelfer müssen allerdings auch regelmäßig gewartet werden. Wer zahlt?

Alarm im Brandfall

Rauchmelder sollten in allen Wohnräumen Standard sein (Foto: esp_imagingesp_imaging / istockphoto.com)

Wartung für Rauchmelder? Viel Bewohner hören das wohl zum ersten Mal. Dennoch ist es Fakt, dass auch die lebensrettenden Haushaltshelfer unter Decke regelmäßige Überprüfungen benötigen.

Nur so sind sie stets zuverlässig einsatzbereit und können ihrer lebensrettenden Pflichten verlässlich nachkommen. Hausbesitzer tragen anfallende Kosten natürlich selbst. Doch wie sieht es mit den Mietern aus?

Rauchmelder –
Landgericht klärt Kostenfrage

Das Landgericht Magdeburg hat diese Frage eindeutig beantwortet. Demnach können Hausbesitzer die Kosten auf die ihre Mieter abwälzen. Dies betrifft auch Kosten, die für nachträglich eingebaute Rauchmelder anfallen.

So befand das Gericht, dass der nachträgliche Einbau dieser Sicherheitselemente eine Modernisierungsmaßnahme darstellt. Unter dem Aktenzeichen 1 S 171/11 urteilten die Richter zusätzlich, dass die künftigen Wartungskosten zu den Betriebskosten zählen. Damit müssen auch die laufenden Kosten für die Rauchmelder vom Mieter getragen werden.

Rauchmelder – Kosten tragen die Mieter

Im verhandelten Fall wollte eine Wohnungsgesellschaft die Kostenabwälzung auf die Mieter gerichtlich durchsetzen. Zwar scheiterten die Kläger mit diesem Ansinnen zunächst vor dem Amtsgericht. Doch das Landgericht gab der Klage schließlich statt. Die Richter entschieden hier, dass die erstmalige Ausstattung einer Wohnung mit Rauchmeldern eine Modernisierungsmaßnahme sei. Schließlich erhöhe sie die Sicherheit der Mieter beträchtlich.

Rauchmelder – betroffen sind viele

Vom Urteil könnte eine Vielzahl an Mietern betroffen sein. Denn in Deutschland ist die Ausstattung von Wohnungen und Häusern mit Rauchmeldern bereits in vielen Bundesländern Pflicht. Andere Länder wollen bald folgen. In Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Bremen gibt es die Rauchmelder-Pflicht für Wohnräume teilweise schon seit einigen Jahren.

 

Verweise:

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen
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