Schornsteinfeger bringen nicht nur Glück sondern auch Sicherheit für den Bereich Heizanlagen, Kamine und Feuerstätten. Die Intervalle der Prüftermine haben sich dank modernster Technik verlängert. Doch weniger häufig kommt der Schornsteinfeger damit nicht.
Den Grund dafür verrät Achim Heckel vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) in Sankt Augustin bei Bonn. Er erklärt, dass die sogenannte Sicherheitsbetreuung in den meisten Haushalten in Deutschland auch weiterhin jedes Jahr stattfindet.
Schornsteinfeger – Kostendruck für Verbraucher sinkt
Dennoch macht sich die Energiewende im Portemonnaie der Kunden bemerkbar. Die Kontrollen werden billiger, da der Schornsteinfeger weniger Positionen abarbeiten muss, als dies noch früher der Fall war. Somit zeigt die Änderung in der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzes (1. BImSchV) aus dem Jahre 2010 erste positive Ergebnisse.
Schornsteinfeger – Intervalle verlängert
So wurden die Prüf-Intervalle in bestimmten Fällen verlängert. Gas- und Ölheizungen mit einem Alter von über zwölf Jahren müssen laut ZIV-Verordnung nunmehr nur noch alle zwei Jahre überprüft werden. Für alle jüngeren Anlagen gelten Umweltschutz-Messungen, die in Intervallen von drei Jahren durchgeführt werden. Bevor es zu der Änderung der Verordnung kam, fanden diese Überprüfungen jeweils jährlich statt. Zur Umweltschutzprüfung zählen aktuell neben der Messung des Abgasverlusts auch die Messungen der Rußmengen, der Rückstände von Öl sowie Messungen des Kohlenstoffdioxidgehaltes bei Ölanlagen. Die Prüfungen unterliegen einer Pflicht gemäß Bundes-Immissionsschutzverordnung.
Schornsteinfeger -Verbraucher profitieren
Verbraucher freuen sich über die deutlich spürbaren Einsparungen. So sanken die Preise für die Verbraucher laut Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) um 10,40 Euro. Auch dies wird durch den Fortschritt begründet, denn Geräte stehen auf dem modernsten Stand der Technik. „Mittlerweile gibt es viele Geräte, die selbstregulierend sind“, äußerte Andreas Müller vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima in Sankt Augustin. Solche modernen Geräte könnten den Verbrennungsprozess automatisch überwachen und ggf. anpassen.
Schornsteinfeger – Feuerstättenschau wie üblich
Bei der sogenannten Feuerstättenschau hat sich hingegen bezüglich des Intervalls nichts geändert. Sie muss innerhalb von sieben Jahren genau zweimal stattfinden, weil hier von einer Brandgefahr ausgegangen werden muss. Betroffen sind beispielsweise Abgasanlagen und Heizungen. „Am Ende dieser Prüfung erhält der Hausbesitzer vom Schornsteinfeger einen Feuerstätten-Bescheid, der eine Art Fahrplan ist, in welchen Abständen der Schornsteinfeger welche Messungen durchführen wird“, erklärte Heckel.
Schornsteinfeger – Freier Wettbewerb ab 2013
Ab 2013 öffnet sich auch für Schornsteinfeger der freie Wettbewerb. Ab diesem Zeitpunkt können Hausbesitzer in Deutschland selbst wählen, welchen Schornsteinfeger sie beauftragen wollen. Bisher oblagen diese Prüf-Tätigen den jeweiligen Kehrbezirken, für die ein bestimmter Schornsteinfeger zuständig ist. Die Feuerstättenschau sowie Bauabnahmen bleiben jedoch auch künftig in der Hand der Schornsteinfeger der jeweiligen Kehrbezirke. Dass sich der künftige freie Wettbewerb auch auf die Preise niederschlägt, daran glauben Experten eher nicht. Zwar sei die Konkurrenz groß und damit der Preisdruck hoch. Doch laut Umfragen sei die Kundenzufriedenheit im Schornsteinfegerhandwerk sehr hoch. „Daher werden voraussichtlich die meisten bei ihrem bewährten Fachmann bleiben“, glaubt Andreas Kramer zuversichtlich. Bisher wird nach der sogenannten „KÜO“ abgerechnet. Demnach zahlen Verbraucher pro Visite und Messung durch den Schornsteinfeger durchschnittlich etwa 40 bis 50 Euro für ein Einfamilienhaus mit Zentralheizung.
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