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Nebenkosten nicht immer umlagefähig

Hausbesitzer können die Kosten notwendiger Reinigungsarbeiten im und am Haus in der Regel auf die Mieter umlegen. Anders verhält es sich, wenn der Vermieter die Arbeiten an eigene Familienmitglieder delegiert, die für diese Arbeiten kein Geld erhalten.

Nebenkostenabrechnung

Mieter sollten die Nebenkostenabrechnung gründlich prüfen (Foto: gchutkagchutka / istockphoto.com)

So manche Hausbesitzer beweisen ihre kreative Seite. Lassen sie notwendige Reinigungsarbeiten durch eigene Familienmitglieder durchführen, die nichts kosten, legen sie gerne einmal eine geschätzte Gebühr für diese Prozedur auf die Mieter um. Dies aber ist unzulässig, urteilte nun ein Gericht. Schließlich seine Kosten gar nicht entstanden.

Nebenkosten –
Arbeit überlassen

Während Reinigungen ansonsten zu den ganz normalen Nebenkosten zählen und umlagefähig sind, dürfen Gebühren für diesen speziellen Fall nicht berechnet werden.

Zwar können bestimmte Ausgaben auch dann als Nebenkosten an die Mieter weitergegeben und in Rechnung gestellt werden, wenn Dritte die nötigen Arbeiten erledigen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Arbeiten an einen Verwandten übertragen wurden.

Nebenkosten –
Landgericht klärt den Fall

Das Landgericht Berlin fällte diese Entscheidung im Bereich Nebenkosten unter dem Aktenzeichen: 63 S 122/11. Im verhandelten Fall hatte die Vermieterin dem Ehemann die Arbeiten übertragen, ihn aber dafür nicht bezahlt, Dennoch listete sie in den Nebenkosten ihrer Mieter diese Arbeiten auf und verlangte dafür von den Mietern auch Geld. Dagegen klagte ein Mieter.

Nebenkosten – fiktive Kostennote

Die Richter am Landgericht Berlin folgten dem Begehren des klagenden Mieters und gaben ihm Recht. Demnach seien nur Kosten umlagefähig, die auch tatsächlich entstanden sind. Führt der Vermieter selbst die Arbeiten durch, darf er zwar eine fiktive Kostennote erstellen und Geld von den Mietern einfordern. Diese Regelung gilt jedoch nicht, wenn ein Verwandter die Tätigkeiten übernimmt, ohne Geld dafür zu erhalten.

 

Verweise:

Mietrecht – so klappt die Wohnungsübergabe
Mietrecht – Kaution sicher anlegen
Mietrecht – Hausfrieden ist unantastbar
Winterdienst – ein Fall für das Gericht
Rauchmelder – wer trägt die Kosten?
Grundstsück – Äste vom Nachbarn sind tabu
Immobilien – Schimmelpilz ist Vermietersache
Immobilien – Vorsicht bei zugefrorener Leitung
Heizen – Abrechnung nach BGH-Urteil prüfen
Immobilien – Grundsteuer ist Mietersache
Bauarbeiten – Mietkürzung bei Lärm?
Baustelle – Anwohner müssen Lärm ertragen
Tricksen beim Müll kann teuer werden

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen
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