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Mietrecht – so klappt die Wohnungsübergabe

Wer die passende Wohnung zur Miete gefunden hat, der unterschreibt schon einmal im Rausch der Freude ganz schnell den Mietvertrag. Wird jedoch kein Übergabeprotokoll verfasst und unterzeichnet, dann sind Mängel der Wohnung bereits unwiderruflich akzeptiert.

Mietrecht-Übergabeprotokoll

Ein Übergabeprotokoll sollte bei der Wohungsübergabe niemals fehlen (Foto: SeanPrior / Clipdealer.com)

Mieter sollten daher vor der Unterzeichnung des Mietvertrages ein sorgfältiges Mängelprotokoll erstellen. Macken im Parkett, ein Riss im Waschbecken oder ein defekter Heizkörper – all dies sollte penibel dokumentiert werden. Ansonsten kann es bei einem späteren Auszug zum großen Ärgernis zwischen Mieter und Hauseigentümer werden. Denn Mieter stehen dann in der Beweispflicht, den Schaden nicht verursacht zu haben.

Mietrecht –
sorgfältiges Protokoll notwendig

Sinn bringt ein solches Protokoll allerdings nur, wenn es sehr sorgfältig angefertigt wird. Ein hektisch unterschriebenes Übergabeprotokoll kann zu ausgesprochen unliebsamen Überraschungen führen, die mit vielen Kosten verbunden sind. Experten empfehlen daher, dass sich Mieter viel Zeit zur Erstellung dieses wichtigen Schriftstücks nehmen sollten.

Mietrecht –
Formvorschriften gibt es nicht

Spezielle Formvorschriften gibt es für die Übergabe der Wohnung zwar nicht. Doch ein sorgfältig ausgeführtes Übernahmeprotokoll sollte Standard für jeden neuen Mieter sein, der unliebsamen Folgen schon im Vorfeld vermeiden möchte. Das Protokoll wird in zweifacher Ausfertigung erstellt. Sowohl Hauseigentümer als auch Mieter erhalten ein Exemplar, das jeweils vom Vermieter sowie dem Mieter unterzeichnet wird. Zumeist präsentiert der Hauseigentümer rein Standardformular. Dies sollten Mieter jedoch ergänzen, wenn die Angaben unzulänglich sind.

Mietrecht – – Mängel dokumentieren

Zu möglichen Mängeln zählen u.a.:

  • beschädigtes Parkett
  • schlecht gestrichene Türen und Heizkörper
  • abblätternde Wandfarbe
  • gelöste Tapeten
  • große Bohrlöcher
  • Schäden an Fliesen
  • defekte Lichtschalter
  • defekte Fenstergriffe
  • fehlende Türen
  • defekte Spiegel
  • defekte Armaturen

Darüber hinaus gehören die exakten Zählerstände der Gas- und Wasseruhren in das Protokoll. Zusätzlich sollten alle Schlüssel aufgeführt seinem, die dem Mieter ausgehändigt wurden. Fotos der Wohnung zum Zeitpunkt des Einzugs können sinnvoll sein. Allerdings nur dann, wenn sie verschickt wurden, damit der genaue Zeitpunkt der Aufnahmen mittels Datum nachgewiesen wird.

Mietrecht – Übergabeprotokoll beim Auszug

Auch beim Auszug sollte ein Übergabeprotokoll angefertigt werden. Damit wird gleichzeitig auch der tatsächliche Zustand der Wohnung dokumentiert. So können keine überraschenden Nachforderungen durch den Hauseigentümer eingefordert werden. Neben der allgemeinen Mängelliste sollten auch bei diesem Übergabeprotokoll die genauen Zählerstände notiert werden. Zudem kann ein Vermerk zum generellen Zustand der Wohnung eingefügt werden wie etwa „besenrein“.

Mietrecht – Zeugen gefragt

Immer wieder kommt es vor, dass Vermieter sich weigern, an einem Übergabeprotokoll mitzuwirken. In dem Fall sollten Mieter einen Zeugen zu Hilfe nehmen. Mit ihm gemeinsam sollte dann das Übergabeprotokoll angefertigt und unterzeichnet werden. Dabei kann der Zeuge auch der Partner sein. Allerdings nur dann, wenn er zuvor nicht Mitmieter der betroffenen Wohnung war.

  • Download Übergabeprotoll für eine Mietwohung

Verweise:

Mietrecht – Kaution sicher anlegen
Mietrecht – Hausfrieden ist unantastbar
Winterdienst – ein Fall für das Gericht
Rauchmelder – wer trägt die Kosten?
Grundstsück – Äste vom Nachbarn sind tabu
Immobilien – Schimmelpilz ist Vermietersache
Immobilien – Vorsicht bei zugefrorener Leitung
Heizen – Abrechnung nach BGH-Urteil prüfen
Immobilien – Grundsteuer ist Mietersache
Bauarbeiten – Mietkürzung bei Lärm?
Baustelle – Anwohner müssen Lärm ertragen
Tricksen beim Müll kann teuer werden

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen
Tags: ,

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