Nur noch drei Tage, dann beginnt für Fußball-Fans die heißersehnte UEFA Euro 2012. Schnell werden Terrassen, Balkone oder der eigene Garten dann zum ganz persönlichen Public Viewing umfunktioniert. Freunde des runden Leders müssen allerdings Rücksicht auf die Nachbarn nehmen.
Ganz gleich, ob die Fußball-EM auf der Terrasse, in Garten oder auf dem Balkon gefeiert wird: Freunde des runden Leders dürfen ihrer Freude nicht allzu lautstark Ausdruck gegeben. Denn auch während der Fußball-WM müssen Hausbesitzer und Mieter Rücksicht auf die Nachbarschaft nehmen. Wer daher ein Public Viewing inklusive einer deftigen Fußball-Party im eigenen Garten plant, der kann zwar beim Toreschießen kräftig mitfiebern. Doch ohrenbetäubender Lärm bleibt ab 22.00 Uhr ein Tabu.
Ab 22.00 Uhr wird der Jubel leise
Generell gilt für Feste und Feiern zur Fußball-EM, die draußen auf Terrassen und Balkonen vonstatten gehen: Lauter Jubel beim ersehnten Tor ist ab 22.00 Uhr mit Vorsicht zu genießen ist. So rät der Deutsche Mieterbund, die Spiele ab einer bestimmten Uhrzeit lieber drinnen zu verfolgen. So lässt es sich gebührend jubeln, ohne die Nachbarn dauerhaft zu verärgern.
Fußball-EM – Poster und Flaggen sind erlaubt
Grünes Licht gibt der Mieterverein auch Mietern, die ihre Wohnung mit Postern der angebeteten Fußballstars und bunten Länderflaggen zieren. Verboten ist dies keinesfalls. Vermieter dürfen dies nicht einmal dann untersagen, wenn der EU-Schmuck deutlich sichtbar im Fenster hängt. Sogar der Balkon darf Flagge zeigen. Dies gilt zumindest dann, wenn Halterungen nicht zu Eingriffen in das Mauerwerk führen. Solche baulichen Maßnahmen erfordern in jedem Fall die Zustimmung des Vermieters.
Flaggen und Fahnen zur Euro 2012 sichern
Davon abgesehen müssen die Fans der Fußball-EM strikt darauf achten, dass Plakate oder Flaggen nicht herunterfallen und Passanten verletzten oder Autos beschädigen. So gesichert darf selbstverständlich auch die Nationalflagge aus dem Fenster hängen und stolz im Winde wehen. Natürlich hat die Größe der Fahne Gewicht. Dem Nachbarn darf sie nicht ins Gehege kommen und auch die Sicht der Bewohner von Nebenan darf nicht behindert werden.
Lärm kann eine Kündigung nach sich ziehen:
Verweise:
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