![Die Übernahmegrenze der Reparaturkosten ist auf 80 Prozent der Netto-Kaltmiete der Wohnung zu begrenzen.](https://mein-bau.com/wp-content/uploads/2022/11/Defekte-Spuelmaschine-120x80.jpg)
Geht in der Mietwohnung etwas kaputt, wird meist schnell der Ruf nach der Kostenübernahme durch den Vermieter laut. Doch muss er wirklich auch defekte Haushaltsgeräte zahlen? Wo liegen die Grenzen der übertragbaren Kosten?
weiterlesen »02. November 2022
Geht in der Mietwohnung etwas kaputt, wird meist schnell der Ruf nach der Kostenübernahme durch den Vermieter laut. Doch muss er wirklich auch defekte Haushaltsgeräte zahlen? Wo liegen die Grenzen der übertragbaren Kosten?
weiterlesen »22. Mai 2012
Die sogenannte Kleinreparaturklausel verpflichtet Mieter dazu, kleine Reparaturen selbst zu übernehmen. Doch nicht bei jeder kleinen Reparatur können Mieter zur Kasse gebeten werden. Betroffene sollten dann ihr Recht einfordern.
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