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Muss der Vermieter die defekte Spülmaschine zahlen?

Geht in der Mietwohnung etwas kaputt, wird meist schnell der Ruf nach der Kostenübernahme durch den Vermieter laut. Doch muss er wirklich auch defekte Haushaltsgeräte zahlen? Wo liegen die Grenzen der übertragbaren Kosten?

Die Übernahmegrenze der Reparaturkosten ist auf 80 Prozent der Netto-Kaltmiete der Wohnung zu begrenzen.

Die Übernahmegrenze der Reparaturkosten ist auf 80 Prozent der Netto-Kaltmiete der Wohnung zu begrenzen.
(Bild: AndreyPopov / clipdealer.de)

Kleine Reparaturarbeiten muss jeder selbst übernehmen

Grundsätzlich kann der Vermieter im Mietvertrag eine Klausel einbringen, die die Kostenübernahme durch den Mieter gewährleistet. Hier ist meist von einer sogenannten Kleinreparatur die Rede. Diese bezieht sich aber nur auf die Gegenstände, auf die der Mieter Zugriff hat und die er vor allem regelmäßig nutzt. Ein Beispiel dafür ist der Wasserhahn am Waschbecken. Dieser wird täglich genutzt und das auch nur durch die Mietpartei. Die entsprechende Klausel bezieht sich dann meist auf Reparaturen, die maximal 100 Euro kosten. Doch wie immer gibt es besondere Aspekte zu beachten.

Mehrere Reparaturen im Jahr

Kleinreparaturen sind vom Mieter zu tragen. Doch was ist, wenn mehrere dieser Reparaturen in einem Jahr anfallen? Gilt dann immer die Grenze von 100 Euro? Der Gesetzgeber sagt hier ganz klar, dass die Kosten dennoch vom Mieter getragen werden müssen, auch wenn mehrere Reparaturen im Jahr anfallen. Allerdings ist die Übernahmegrenze dieser Kosten auf 80 Prozent der Netto-Kaltmiete der Wohnung zu begrenzen. Damit werden vor allem die Mieter geschützt, die in länger nicht sanierte Wohnungen ziehen und damit rechnen müssen, dass jederzeit Reparaturen auftreten können. Vermieter sollten eine Obergrenze für zu übernehmende Kosten durch den Mieter im Mietvertrag festhalten.

Wichtig: Treten große Reparaturen beispielsweise an der Heizungsanlage oder wegen eines geplatzten Wasserrohres auf, fallen diese nicht unter die Kleinreparatur-Klausel. Der Vermieter kann den Mieter in dem Fall nicht zur Kasse bitten.

Übersteigen die Kosten für eine Kleinreparatur einen festen Betrag, der als Obergrenze für derartige Instandsetzungsmaßnahmen im Mietvertrag erwähnt wurde, muss der Vermieter die gesamten Kosten dafür tragen. So urteilte das Amtsgericht Lichtenberg (Az.: 10 C 389/05). Der Vermieter kann die übersteigenden Kosten nicht einmal anteilig auf den Mieter übertragen.

Der Handwerker für eine Reparatur kann aber vom Vermieter beauftragt werden. Der Vermieter trägt dann erst einmal die Kosten für die Reparaturleistungen und kann diese dann vom Mieter zurückfordern.

Spezialfall „Defekte Spülmaschine“ und die mögliche Kostenübernahme

Zwei mögliche Varianten müssen hier betrachtet werden. Zum einen kann es sein, dass die Spülmaschine in der Mietwohnung defekt ist und komplett erneuert werden muss. Zum anderen geht sie nur auf Störung und der hinzugerufene Monteur kann den Schaden beheben. Nun stellt sich die Frage: Muss der Vermieter die Kosten dafür tragen? Grundsätzlich gilt hier erst einmal, dass der Vermieter die Kosten nur übernehmen muss, wenn die Spülmaschine zum Mietgegenstand zählt. Wer also eine möblierte Wohnung oder eine Wohnung mit kompletter Küchenausstattung gemietet hat, kann sich durchaus zur Kostenübernahme an seinen Vermieter wenden.

 

Treten große Reparaturen auf, fallen diese nicht unter die Kleinreparatur-Klausel.

Treten große Reparaturen auf, fallen diese nicht unter die Kleinreparatur-Klausel.
(Bild: leszekglasner / clipdealer.de)

Das Gesetz spricht mit

Die genannte Sachlage ergibt sich aus dem § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB. Dort geht es um die „Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht“ und es wird deutlich, dass der Vermieter nur für die Reparaturen aufkommen muss, die an mietvermieteten Gegenständen nötig werden. Umfasst der Mietvertrag daher eine Spülmaschine, so muss diese auch benutzungstauglich sein. Das wiederum heißt, dass mögliche Störungen zu beheben sind. Ein Gerät, das einen Totalschaden aufweist, muss ausgetauscht werden. Wichtig: An dieser Stelle kann wieder die Kleinreparaturklausel gelten. Wenn die defekte Spülmaschine nur eine Störung aufweist, die durch den Monteur behoben werden kann, so können die Kosten für die Reparatur unter 100 Euro liegen. Bei einer im Mietvertrag befindlichen Klausel zur Kostenübernahme bei Kleinreparaturen ist der Vermieter aus dem Schneider. Er muss nicht für die Kosten einer Reparatur aufkommen. Der Mieter ist selbst dazu verpflichtet, den Monteur zu bezahlen. Der komplette Austausch des Geräts wird allerdings nicht verlangt, hierfür muss der Vermieter aufkommen.

Der Vermieter muss die Kosten auch dann nicht tragen, wenn der Mieter selbst Schuld an dem Defekt hat. Wenn er den Schaden fahrlässig oder vorsätzlich selbst verschuldet hat, muss er auch die Reparatur in voller Höhe selbst tragen. Das schließt auch einen eventuell nötigen Neukauf ein. Der Mieter muss die Kosten für Reparaturen und Neuanschaffungen natürlich auch dann tragen, wenn er die Spülmaschine oder andere Haushaltsgeräte in der Mietwohnung selbst gekauft hat. Sie sind sein Eigentum und er kann nicht vom Vermieter verlangen, die Kosten für Reparaturen fremden Eigentums zu übernehmen. Eine Instandsetzungspflicht des Vermieters für solche Geräte besteht nicht.

Zusammenfassung zum Spezialfall „Defekte Spülmaschine“

Nach all den juristischen Ausflügen hier noch einmal ein Überblick dazu, wer Reparaturen in der Mietwohnung zahlen muss, wenn es sich beispielsweise um die defekte Spülmaschine handelt:

  1. Die Spülmaschine wurde durch den Vermieter angeschafft und ist Teil des Mietgegenstandes
    Bei einem Defekt muss der Vermieter die Kosten für die Neuanschaffung des Geräts übernehmen. Bei einer Reparatur, die durch den Monteur behoben werden kann, greift die Klausel zu Kleinreparaturen. Zu solchen ist der Mieter in der Regel verpflichtet, wenn im Mietvertrag die genannte Kleinreparaturklausel vorhanden ist. Sie ist meist auf eine Kostenübernahme von 100 Euro pro Reparatur begrenzt. Ist diese Klausel nicht vorhanden, muss der Vermieter die Kosten für die Reparatur der Spülmaschine übernehmen.
    Eine Ausnahme von der Kostenübernahmepflicht des Vermieters besteht in einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Beschädigung des Geräts durch den Mieter. Ist dies nachweisbar, muss der Mieter die Kosten für Reparatur oder Ersatz der Spülmaschine tragen.
  2.  

  3. Die Spülmaschine wurde durch den Mieter angeschafft und ist nicht Teil des Mietgegenstandes
    Bei einem Defekt muss der Vermieter keinerlei Kosten für die Reparatur oder Ersatzbeschaffung übernehmen. Der Mieter ist selbst dafür zuständig, eine neue Spülmaschine zu kaufen oder er entscheidet sich künftig für das Spülen per Hand. Das Gerät befindet sich im Eigentum des Mieters, der Vermieter hat hier keine Instandsetzungspflichten wahrzunehmen.

Was hier für eine defekte Spülmaschine ausgeführt wurde, gilt natürlich auch für andere Haushaltsgeräte in einer Mietwohnung. Gehören Kühlschrank, Gefrierschrank und Mikrowelle mit zur Mietausstattung, müssen die Kosten für Reparaturen oder Neukäufe vom Vermieter getragen werden, sofern die oben genannten Aspekte zutreffend sind.

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Autor: Veröffentlichung durch Julian Oberhauser
Veröffentlicht in: Finanzierung
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