Hausbesitzer müssen eine Mietsache im ordnungs- und gebrauchsmäßigen Zustand überlassen. Anderenfalls darf die Miete gekürzt werden. Doch wie verhält es sich, wenn Mäuse buchstäblich auf den Tischen tanzen und die Bewohner deshalb die Miete zurückhalten?
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Mietrecht – Mäuseplage kein Kündigungsgrund
22. Juni 2012