
In den meisten Lebensbereichen ist es so, dass derjenige, der bestellt, auch die Kosten für die Bestellung tragen muss. Das gilt ab Juli 2023 auch für den Wohnungsmarkt. Mieter zahlen die Provision nicht mehr automatisch.
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.10. Februar 2023
In den meisten Lebensbereichen ist es so, dass derjenige, der bestellt, auch die Kosten für die Bestellung tragen muss. Das gilt ab Juli 2023 auch für den Wohnungsmarkt. Mieter zahlen die Provision nicht mehr automatisch.
weiterlesen »23. Oktober 2012
Wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen. Diese alte Kaufmannsweisheit könnte bald auch für das Maklergewerbe gelten. Demnach soll die Entrichtung der Provision zur Vermittlung von Wohnraum künftig beim Besteller liegen. Die Politik…
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