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Bau Leistungsbeschreibung oftmals mangelhaft

Vor mangelhaften Bauleistungsbeschreibungen warnt der Verband Privater Bauherren. Demnach entsprechen die in der Baubeschreibung aufgelisteten Leistungen oftmals nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Normen.

Baubeschreibung

In der Baubeschreibung sollten eindeutige Qualitätsbeschreibungen fixiert werden (Foto: Monkey / Clipdealer.com)

So werden Bauherren immer wieder hinters Licht geführt, warnt der Verband. Sie unterschreiben beispielsweise einen Bauvertrag mit einer Bauleistungsbeschreibung für ein sogenanntes „Niedrigenergiehaus“. Im Vertrag werden die gesetzlichen Anforderungen auch fein säuberlich aufgeführt. Maßnahmen zum Wärmeschutz sind ebenfalls detailliert gelistet. Sogar die Stärke der einzusetzenden Mineralwolle wird deklariert.

Bauleistungsbeschreibung – unkonkrete Angaben

Damit sei alle bestens, glauben betroffene Bauherren. Schließlich wirken solche Detail-Angaben in der Bauleistungsbeschreibung seriös. Doch dass die angegebene Stärke der Mineralwolle überhaupt nicht ausreicht, um einen Niedrigenergiestandard zu erzielen, darüber sind viele Bauherren nicht informiert. Genau diese Ahnungslosigkeit ist es, die oftmals ausgenutzt wird.

Bauleistungsbeschreibung – unsaubere Vertragsklauseln

Wie kompliziert und verfahren die Situation besonders in Hinblick auf die Bauleistungsbeschreibung tatsächlich ist, erläutern die VPB-Experten. Denn obwohl sich der Bauunternehmer zum Bau eines „Niedrigenergiehauses“ vertraglich verpflichtet hat, stehen dem gegenüber die schriftlich fixierte Spezifikation für das Material der Isolierdämmung. Muss der Bauherr später eine Nachbesserung hinsichtlich der Dämmarbeiten anfordern, so hat er das Nachsehen. Zwar erhält er auf Wunsch diese Arbeiten, muss sie jedoch extra bezahlen.

Baubeschreibung – Qualitätsbeschreibungen fixieren

Die Experten des VPB raten Bauherren daher, sich bereits vor Vertragsabschluss gut zu informieren und legen Bauherren nahe, sich in Hinblick auf die Bauleistungsbeschreibung stets auf eindeutige Qualitätsbeschreibungen zu beschränken. Im angesprochenen Fall ist dies das „Niedrigenergiehaus“. Damit ist das Bauunternehmen vertraglich festgelegt und muss auch genau diese geforderten Standards liefern.

Weitere Informationen erteilt:
Verband Privater Bauherren e.V.
Bundesbüro, Chausseestraße 8
10115 Berlin
Telefon 030-2789010
E-Mail: info@vpb.de
Internet: www.vpb.de

 

Verweise:
Bauvertrag – Wärmeschutz deklarieren
Drei Phasen der Bauplanung
Fertighäuser weiter auf dem Vormarsch
Das Schwedenhaus für die Familie
Testbewohner für Energie-Plus-Haus gesucht
Passivhaus – Bauen für die Zukunft
BMVBS – Förderprogramm für Energie-Plus-Häuser

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Hausbau
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