Es wieder soweit: An Silvester warten unzählige Feuerwerkskörper darauf, gezündet zu werden. Neben vielerlei Gefahren für Menschen kann es schnell auch zu Sachschäden am Haus kommen. Abstand zum Wohngebäude wahren ist daher oberstes Gebot.
Auch wenn es zu Silvester spielerisch wirkt – das Zünden von Feuerwerkskörpern fällt unter das Sprengstoffgesetz. Angesichts der Vielzahl an Unfällen und Sachbeschädigungen, die jährlich durch an Silvester durch fehlgezündete Raketen und Böller ausgelöst werden, ist das kein Wunder.
Besonders ungefährlich ist das bunte und laute Treiben in der Neujahrsnacht also nicht. Wenn in diesen Tagen die Geschäfte gestürmt werden, um sich mit reichlich Feuerwerk einzudecken, sollte die Umsicht stets präsent sein.
Feuerwerk nur an Silvester erlaubt
Experte und Brandinspektor Torge Brüning, Sicherheitsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung, warnt daher auch in diesem Jahr eindringlich vor möglichen Gefahren und erklärt, dass Feuerwerkskörper ausschließlich an Silvester und Neujahr gezündet werden dürfen.
Wer zusätzlich zu anderen Zeiten Raketen zünden will – dies betrifft auch die Tage vor und nach Silvester – benötigt eine spezielle Genehmigung. Wird diese nicht eingeholt, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Silvester Feuerwerk – Tipps zur Unfallvermeidung
Damit es nicht zu schrecklichen Unfällen sowie zu erheblichen Sachbeschädigungen unter anderem in oder an Wohngebäuden kommt, hält der Experte weitere Tipps bereit.
- Abstand wahren
Je höher Raketen fliegen, umso größer sollte auch der Abstand zu Häusern und Bäumen sein. - Aufbewahrung
Feuerwerkskörper sollten bis zur Verwendung in der Originalverpackung aufbewahrt werden. Gleichzeitig müssen sie unter Verschluss gehalten und außerhalb der Reichweite von Kindern. - Klassen der Feuerwerkskörper
Verbraucher dürfen ausschließlich Feuerwerkskörper der Klasse II zünden. Hierzu zählen handelsübliche Silvesterknaller und Raketen. Zur Klasse I zählen Kleinstfeuerwerke wie Wunderkerzen. Sie sind das ganze Jahr über erlaubt, Für Feuerwerk der Klassen III und IV hingegen gelten besonders strenge Regeln. Für solche Mittel- und Großfeuerwerke ist eine spezielle pyrotechnische Ausbildung notwendig. - EU-Richtlineie für mehr Explosivstoff
Eine EU-Richtlinie, die schon im Jahr 2007 verabschiedet wurde, ist in Deutschland in diesem Jahr erstmals in Kraft. Demnach darf nunmehr die Nettomenge an explosivem Stoff bis zu 500 Gramm betragen. Davor waren es nur 200 Gramm. Damit findet praktisch eine Verdopplung der Feuerkraft statt. Die Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) hat das Feuerwerksmaterial zwar in Hinblick auf Sicherheit geprüft. Höchste Vorsicht ist dennoch geboten und nicht alle Sicherheitskräfte sind „amused“ über dieses neue Gesetz mit ordentlich Sprengkraft. - Billigprodukte und unzulässiges Material
Experten warnen auch in diesem Jahr wieder besonders eindringlich vor nicht zulässigen Feuerwerkskörper und Billigprodukten. Diese sind oftmals schlecht verarbeitet und daher besonders gefährlich. Beim Kauf sollte auf die Prüfnummer des Bundesamtes für Materialprüfung (BAM) sowie die genaue Gebrauchsanweisung geachtet werden. - Experten-Hilfe
Wer ein besonders großes Feuerwerk plant, kann auf die Hilfe von Experten zurückgreifen. Professionelle Feuerwerkstechniker bieten ihre Dienste auch im Internet an.
Verweise
Versicherung -Silvester Schäden am Haus
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