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Umbau – Anbau – Ausbau

Wer über ein relativ kleines Haus verfügt, stößt schnell an Grenzen. Mit einem Umbau, Anbau oder Ausbau lässt sich mehr Wohnraum schaffen. Die baulichen Veränderungen werden von Behörden allerdings mit Argusaugen betrachtet und nicht alles ist erlaubt.

Anbau

Schmucke Eigenheime lassen sich auch später noch weiter ausbauen (Foto: Paha_L / Clipdealer.com)

Platz das Häuschen aus allen Nähten, so stellt sich schnell die Frage nach einem Umbau. Mit einem ausgebauten Dachboden oder Keller lassen sich zusätzliche kostbare Quadratmeter zum Wohnen erschließen. Die Möglichkeiten für Bauherren, sind beachtlich, Ob aufgestockter Bungalow oder ausgebautes Grundstück – immer ist mehr Wohnraum das Ziel.

Umbau – das Bauamt hat höchste Priorität

Realität wird dies nur dann, wenn das Bauamt mitspielt. Bis es soweit ist und die Behörden eine Zustimmung erteilen, kann es ganz schön heikel werden. Nicht alles, was sich Bauherren vorstellen und wünschen, ist auch tatsächlich machbar. Das öffentliche Baurecht schiebt immer dann einen Riegel vor, wenn es besonders individuell wird. Doch auch Plänen, die eigentlich recht gut realisierbar sind, erhalten nicht selten glatte Absagen.

Umbau – Bauplan dient als Basis

Der Bauplan gibt erste Hinweise darüber, was machbar ist. So lässt sich hier nachlesen, wie viele Geschosse das Gebäude insgesamt haben darf. Ist hier die eingeschossige Bauweise festgeschrieben, so darf die Wohnfläche im Obergeschoss nur maximal Zweidrittel der Fläche im Erdgeschoss betragen. Geregelt wird die sind den speziellen Länder-Bauverordnungen, die allesamt unterschiedlich sind.

Umbau – Deckenhöhe im Visier

Dies betrifft auch die Deckenhöhe für Räume unter dem Dach, die mit Schrägen versehen sind. In den deutschen Bundesländer Bayern, Hessen, und Niedersachsen muss die Deckenhöhe mindestens 2,20 Meter betragen und zwar für mindestens die Hälfte der betroffenen Grundfläche. In Brandenburg, Berlin und Sachsen hingegen geht ohne eine Deckenhöhe von mindestens 2,30 Meter nichts.

Umbau – Fallstricke im Baurecht

Doch auch Bauherren, die für ihr Bauvorahnen keine Baugenehmigung benötigen, können in Fallen laufen. Das Baurecht birgt viele Fallstricke, die so ohne weiteres für Laien nicht erkennbar sind. Hier sollten Experten das Vorhaben prüfen, damit Bauherren später nicht das Nachsehen haben. Am besten legen Bauherren ihr Vorhaben einem Architekten vor und/oder nehmen Kontakt zum zuständigen Bauaufsichtsamt auf, bevor der Umbau beginnt. Baurechtliche Fragen können so im Vorfeld geklärt werden. Geschieht dies nicht, kann es auch nach Jahren noch zu Problemen mit den Ämtern kommen.

Umbau – Keller nicht immer geeignet

Überhaupt raten Experten von Vorhaben ab, die eigentlich sinnvoll klingen, es aber am Ende gar nicht sind. Hierzu zählt auch der Ausbau des Kellers zu Wohnräumen. Im Keller sollten eher nur Nutz- und Hobbyräume entstehen, raten Experten. Denn oftmals werden die Vorgaben nicht erfüllt. Hierzu zählt ein Fluchtweg, der nicht durch ein vergittertes Kellerfenster versperrt sein darf. Zudem benötigen die Räume eine intakte Abdichtung von außen sowie ausreichende die Möglichkeiten, um die Räume ausreichend zu Beheizen und zu Belüften.

 

Verweise:

Moderen Fertighäuser lassen sich gut umbauen
Abschreibung – wenn der Umbau zum Neubau wird
Sanierung – energetischer Umbau im Trend
KfW-Förderungen für energetische Umbauten
Altersgerechter Umbau – Wegfall der Förderung
Gebäudesanierungen – Förderung gestoppt
Der eigene Partyraum für Silvester
Baugenehmigung für das Gartenhaus?

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Hausbau
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