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Hausbau – Mängel führen zu Konsequenzen

Schlüsselfertige Häuser sind bei Bauherren sehr beliebt. Gelegentlich wird die Freude getrübt, wenn vor der Fertigstellung erhebliche Mängel festgestellt werden. Bauherren sind dann allerdings nicht machtlos. Sie können die Zahlung weiterer Raten einschränken.

Schlüsselfertiges Haus

Bei Baumängeln sollte unverzüglich reklamiert werden (Foto: Ridofranz / istockfoto.com)

Werden vor Fertigstellung eines schlüsselfertigen Hauses Mängel aufgedeckt, so stehen Bauherren vor einer unangenehmen Situation. Schließlich hatten sie auf den Bauträger und einen reibungslosen Ablauf des Projekts gebaut.

Hausbau –
Schaden finanziell begrenzen

Ein wenig lässt sich der Schaden jedoch begrenzen. Erweist sich der Bau als mangelhaft, so können zumindest teilweise die vereinbarten Ratenzahlungen einbehalten werden. Darauf weist in diesen Tagen die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.

Hausbau –
Abzug von Vertragssumme

Wer schlüsselfertig baut, der unterliegt einem zuvor vereinbarten Zahlungsplan. Solche Zahlungspläne regeln, zu welchem Zeitpunkt in welcher Höhe Ratenabschlagszahlungen vom Bauherren geleistet werden müssen. Als Letztes erfolgt eine sogenannte Bezugsfertigkeitsrate. Sie beträgt 8,4 Prozent der Vertragssumme. Hinzu kommt eine Fertigstellungsrate in Höhe von 3,5 Prozent der Gesamt-Vertragssumme.

Hausbau – Zahlungsverweigerungsrecht

Ein Teil dieser Schluss-Raten darf eingehalten werden, sofern sich Mängel am Bau erweisen. So urteilte der Bundesgerichtshof in einem Verfahren. Unter dem Aktenzeichen VII ZR 84/09 heißt es, Bauherren stehe in einem solchen Mängelfall ein sogenanntes Leistungs- beziehungsweise Zahlungsverweigerungsrecht zu. Die Summe darf um den Betrag gekürzt werden, der in etwa einer fachgerechten Mängelbeseitigung entspricht.

Hausbau – Abzug gerechtfertigt

Selbst dann, wenn das Haus im Prinzip bezugsfertig sei, kann ein Abzug gerechtfertigt sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Kosten für die Beseitigung des Mangels die Höhe der Fertigstellungsrate von 3,5 Prozent übertreffen.

 

Verweise:

Bauherren – wirksamer Schutz bei Baumängeln
Pfusch am Bau
Baubegleiter – Angebote und Kosten vergleichen
Urteil – Rechte der Bauherren gestärkt
Hausbau – Die Baugemeinschaft
Hausbau – Nachweise sind unerlässlich
Der schlüsselfertige Bauvertrag
Bauvertrag – schwarze Schafe auf der Messe
Bauvertrag aus dem Internet
Haus und Grund als Komplettangebot

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Hausbau
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