Zu Ostern wird in der Küche wieder kräftig gebruzelt und gekocht. Schließlich will sich niemand den köstlichen Osterbraten entgehen lassen. Beim Kochen ist allerdings Vorsicht und Aufsicht geboten. Kommt es zum Brand, steht der Versicherungsschutz zumindest teilweise zur Disposition.
Hausbewohnern obliegen vielfältige Aufsichtspflichten. Auch beim Kochen ist Vorsicht geboten. Entsteht in der Küche ein Brand durch erhitztes Fett, das unbeaufsichtigt bleibt, handelt es sich um grobe Fahrlässigkeit.
Küche –
Gefahr auf der Herdplatte
In solchen Fällen kann schnell ein Brand entstehen, der schrecklicher Folgen nach sich zieht. Passiert ein solches Malheur, so verlieren die Verursacher der Schäden zumindest Teile des Versicherungsschutzes. Für Schäden, die aus diesem Brand entstehen, müssen sie in weiten Teilen selbst aufkommen. Dies hat das Landgericht Dortmund entschieden.
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Pflichtverstoß beim Kochen
Demnach handelt es sich sogar um einen besonders schweren Pflichtverstoß, wenn Bewohner die Küche verlassen, obwohl gerade Fett erhitzt wird. Die Versicherung kann die Leistungen in solchen Fällen um bis zu 50 Prozent kürzen. Im verhandelten Fall, der unter dem Aktenzeichnen: 2 O 101/11 niedergelegt wurde, hatte eine Hausfrau Fett auf einer Herdplatte erhitzt, um Pommes Frites Fett herzustellen. Währen das Fett in der Pfanne schmurgelte, verließ die Bewohnerin ihr Haus, um die Tochter abzuholen.
Küche – grobe Fahrlässigkeit kostet
Während der Zeit der Abwesenheit entzündete sich das Fett. Es kam zu einem Brand, der wiederum zu einem Schaden von etwa 11.00 Euro führte. Das Versicherungsunternehmen weigerte sich anschließend, aus der bestehenden Gebäudeversicherung den vollen Schaden zu begleichen. Es kam zur Klage.
Küche – Teil des Schadens selbst tragen
Die Richter gaben dem Versicherungsunternehmen Recht. So sei es der Hausfrau vorzuhalten, sich grob fahrlässig verhalten zu haben. Demnach zählt das Erhitzen von Fett aufgrund der leichten Entflammbarkeit zu den besonders gefährlichen Arbeiten im Haus. Im Sinne einer Aufsichtspflicht hätte die Hausfrau die Küche nicht verlassen dürfen, solange Fett in der Pfanne erhitzt wird. Schon gar nicht hätte sie das Haus verlassen dürfen. Somit muss ein Teil des Schadens aus eigener Tasche beglichen werden.
Verweise
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