MEIN BAU

Main Section

Blogs

Share

Einbruchschutz ist Sache der Bewohner

Ein Einbruch hinterlässt viele Spuren und dies nicht nur in materieller Hinsicht. Geeigneter Einbruchschutz beugt solchen äußerst unangenehmen Attacken vor, kostet Bewohner aber durchaus viel Geld. Auch Mieter bleiben nicht verschont.

Einbruch

Einbruchschutz geht auf Kosten der Mieter (Foto: ginasanders / Clipdealer.com)

Wer sich vor Dieben und Einbrechern halbwegs sicher schützen will, der muss durchaus tief in die Tasche greifen. Möglichkeiten, sich vor unerwünschten Eindringlingen zu schützen, gibt es viele und die Angebote im Sicherheitsbereich werden immer innovativer.

Mieter fragen sich dann häufig, ob sich aus dem Mietverhältnis nicht ein Mindestschutz vor Einbrüchen ergibt. Doch Experten winken ab. Auch Bewohner, die nicht über Eigentum verfügen und deshalb zur Miete wohnen, müssen die Kosten für den Einbruchschutz selbst übernehmen. Ein Anspruch auf Beteiligung durch den Vermieter besteht nicht.

Mieter und Einbruchschutz

Der Hauseigentümer kann auch nicht dazu verpflichtet werden, vorsorglich und von sich aus Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen zu ergreifen. Lediglich eine Maßnahme zur Modernisierung lässt sich realisieren. Darauf weist in diesen Tagen der Deutsche Mieterbund in Berlin hin.

Somit gehen Mieter in jedem Fall leer aus, wenn sie beim Vermieter auf den Einbau von einbruchsicheren Maßnahmen wie etwa Fenster- oder Türenschutz, Sicherheitsschlösser oder einen Türspion abzielen.

Investitionen in die Sicherheit

Investiert der Vermieter dennoch, so kann dies durchaus auf die angesprochene Modernisierungsmaßnahme hinauslaufen. Schließlich wurde damit der Wohnwert verbessert. In der Folge kommt es dann zumeist zu einer Mieterhöhung, denn es handelt es sich bei solchen Maßnahmen um Wohnwertverbesserungen. Sofern eine Mietpartei selbst die Initiative ergreifen möchte und sicherheitstechnische in den Wohnraum integriert, sollte vorsorglich beim Vermieter eine Genehmigung eingeholt werden.

Wenn Einbruchschutz zur Modernisierung wird

Zwar muss der Vermieter kleinere Maßnahmen wie etwa den Einbau eines Tür-Spions in der Regel dulden, sofern der Mieter einen plausiblen Grund für diese Maßnahme benennt. Kommt es jedoch zu speziellen und aufwändigen Einbauten bei Fenstern und Türen handelt es sich durchaus bereits um bauliche Maßnahmen. Hier ist die Zustimmung in jedem Fall einzuholen. Gleichzeitig sollte abgeklärt werden, wie etwa im Falle eines Auszugs mit den baulichen Veränderungen verfahren wird. Wird eine solche Vereinbarung nicht getroffen, so muss laut Gesetz der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden.

Ablöse für den Einbruchschutz

Solche Maßnahmen kosten oft viel Geld und belasten Mieter, die gerade mit einem Umzug beschäftigt sind, zusätzlich. Experten raten in solchen Fällen, eine spezielle Vereinbarung zur Modernisierung vertraglich festzulegen. Hierbei lässt sich beispielweise festschreiben, dass der Mieter offiziell berechtigt ist, die entsprechenden Baumaßnahmen durchzuführen und er diese beim Auszug nicht rückabwicklen muss. Ratsam ist auch eine Vereinbarung, wonach der Mieter bei einem Auszug für seine damaligen Investitionen eine Ablösesumme vom Vermieter erhält.

 

Verweise:

Mehr Sicherheit für das Haus
Einbruch – Wertsachen vor Dieben schützen
Hausbesitzer – Urlaubstipps bei Abwesenheit
Sonnenschutz als idealer Einbruchschutz

Share
Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen, Hausbau
Tags: , , ,

Das könnte Sie ebenfalls interessieren