Pfusch am Bau kostet Geld und Nerven. Kommt das Bauunternehmen mit der Mängelbeseitigung in Verzug, wird zumeist an Schadenersatz gedacht. Ein Vorschuss kann deutlich günstiger sein.
Für Bauherren zählen Baumängel zu den ärgerlichen Ergebnissen nach einer langen Bauphase. Selbstverständlich gibt es aber ein Recht auf Nachbesserungen. Ist das Dach undicht, der Keller feucht oder bildet sich gar Schimmel an Wänden, so muss das Bauunternehmen fach- und fristgerecht nachbessern. Doch was ist zu tun, wenn genau dies nicht passiert und die Nachbesserungsarbeiten ungebührlich lange auf sich warten lassen?
Vorschusszahlung günstiger
Hat der Bauherr die Nachbesserung mit Fristsetzung vergebens angemahnt, so denken die meisten Auftraggeber an Schadenersatz. Dabei gibt es eine günstigere Lösung, um in solchen Fällen Abhilfe zu schaffen: Bauherren können den gewährleistungspflichtigen Unternehmer auf Zahlung eines Vorschusses in Anspruch nehmen. Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE) im Deutschen Anwaltverein Berlin weist darauf hin, dass eine solche Lösung günstiger sein könne, als eine Schadenersatzforderung.
Drittfirma beauftragen
Der betroffene Bauherr kann in eine solchen Fall ein Drittunternehmen damit beauftragen, ein Angebot für die zu leistenden Nachbesserungen zu erstellen, erklärt Peter Sohn, Mitglied in der ARGE Baurecht. Belaufe sich der Kostenvoranschlag beispielsweise auf 10.000 Euro, so kämen zusätzlich 1900 Euro Mehrwertsteuer hinzu. „Der Bauherr kann diesen Betrag jetzt vom gewährleistungspflichtigen Unternehmer verlangen und ihn auf Zahlung des Betrages verklagen“, führt Sohn aus. „Er macht damit seinen sogenannten Vorschussanspruch geltend.“
Schadenersatz ohne MWST
Anders verhält es sich bei der Schadenersatzforderung. Diese kann zunächst nur als Nettobetrag geltend gemacht werden. Mehrwertsteuerzahlungen bekommt der Bauherr demnach erst dann, wenn er die Rechnung komplett mit der entsprechenden Mehrwertsteuer beglichen hat.
Hat der Pfusch am Bau zugenommen?
http://youtu.be/X5nxwgaKCSw
Verweise:
Damit der Hausbau nicht zum Albtraum wird
URTEIL: Rechte der Bauherren gestärkt
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