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Bauvertrag mit gravierenden Mängeln

Geht es um den Bau eines Eigenheims, so handeln Bauherren oftmals leichtfertig und voreilig. Dies stellen Experten häufig fest und wundern sich über die bedenkenlose Unterzeichnung der angebotenen Bauverträge. In der Folge drohen Ärger und finanzielle Verluste.

Bauverträge

Bauverträge sind ein Fall für ausgewiesene Experten (Foto: lisafx / Clipdealer.com)

Experten und Sachverständige werden immer häufiger mit Problemen von Bauherren konfrontiert, die auf eine allzu leichtfertige Unterzeichnung von Bauverträgen zurück zu führen sind. So beklagen Fachleute, dass so manche Bauherren weder die Baupläne ausreichend kennen, noch über feste Termine zum Baubeginn bzw. deren Fertigstellung verfügen. Ein Einzug in das neue Traumhaus rückt damit in die unberechenbare Ferne. Dies kann teuer werden und wirft zudem sämtliche Planungen der künftigen Hausbesitzer über den Haufen.

Bauvertrag nicht leichtfertig unterschreiben

Damit nicht genug: Viele Bauherren zahlen zu große Vorschüsse auf das künftige Haus. Das führt zu bitteren Konsequenzen. Erst recht dann, wenn zusätzlich wichtige Unterlagen fehlen. Der Verband Privater Bauherren (VPB) beobachtet seit Jahren diese Defizite. Immerhin entscheiden sich neun von zehn Bauherren für schlüsselfertige Häuser. Die hierzu erfolgten Verträge weisen oftmals gravierende Mängel auf. Neben Bauleistungen, die schlichtweg fehlen, lassen die Verträge nicht selten die wichtigen Energieberechnungen vermissen. Dies, obwohl genau solche Vertragskriterien vorgeschrieben sind.

Unabhängige Sachverständige prüfen Bauvertrag

Bauherren sind daher gut beraten, sich einen unabhängigen Sachverständigen an die Seite zu holen. Ein solcher Experte prüft den Bauvertrag auf Herz und Nieren und bewahrt damit künftige Hausbesitzer vor möglichen Folgeschäden, die teuer zu stehen kommen. Weist der Bauvertrag gravierende Mängel auf, kann er dem Häuslebauer noch fristgerecht raten, den Vertrag gar nicht erst zu unterzeichnen und sich lieber nach einem seriöseren Angebot umzuschauen. Schließlich geht es auch um gesetzliche Vorgaben, die penibel umgesetzt werden müssen. Mit einem unseriösen Anbieter kann dies schnell ins Auge gehen.

Mangelhafter Bauvertrag führt zu Konsequenzen

Bei der Vertragskontrolle achten Bausachverständigen auf wichtige technische und rechtliche Aspekte. Sie prüfen, ob das Hausangebot komplett ist und die geplante Immobilie den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Darüber hinaus nehmen sie die Baupläne sowie Energieberechnungen und natürlich den Zahlungsplan und weitere vertragliche Regelungen gründlich unter die Lupe. Diese detaillierte Prüfung ist nur möglich, wenn alle dafür nötigen Unterlagen vorliegen. Ist dies nicht der Fall, raten Experten dem angehenden Bauherrn, die fehlenden Unterlagen beim Schlüsselfertiganbieter unverzüglich nachzufordern.

Bauvertrag ohne Druck unterzeichnen

Welche inakzeptablen Methoden Bauunternehmen gelegentlich anwenden, um an ihr Ziel zu kommen, beschreibt der Präsident des Verbands Privater Bauherren (VPB), Thomas Penningh. So schreckt so mancher Bauunternehmer nicht davor zurück, mit Drohungen wie etwa „entweder Sie unterschreiben oder ein anderer tut es“ seinem Ansinnen Druck zu verleihen. „Das ist kein seriöser Umgang mit einem zukünftigen Vertragspartner“, resümiert Penningh und rät Betroffenen in solchen Fällen zu äußerster Zurückhaltung. „Wenn schon die ersten Kontakte so unerfreulich sind, dann wirft das kein gutes Licht auf die Firma. Erfahrungsgemäß wird die Kommunikation nach Vertragsabschluss dann noch schlechter. Solche Baustellen machen in der Regel technisch später deutlich öfter Ärger, als Baustellen, bei denen die Firma von Beginn an offen und seriös mit dem Bauherrn umgeht.“

Ohne Bonitätsprüfung geht es nicht

Nach Vertragsabschluss zeigt sich angesichts der Kontrolle des Vertrags zumeist schnell, wie seriös die Anbieter tatsächlich arbeiten. „Wer trotz Aufforderung dem Käufer die Pläne für ein Haus nicht in zur Beurteilung ausreichender Qualität vorlegt, wer auf einen Zahlungsplan mit unrealistischen Vorauszahlungen besteht, wer vernünftige Vertragsänderungen nicht einmal diskutiert und gerechtfertigte Sicherheiten kategorisch ablehnt, der hat vor allem seine eigenen Interessen im Blick. Bauherren sollten mit solchen Firmen keine Verträge abschließen.“

Bauherren sollten in Hinblick auf den Bauvertrag eine Vielzahl von Vorsichtsmaßnahmen in Angriff nehmen, wozu auch eine vorsorgliche Bonitätsprüfung des Bauunternehmens zählt. „Angehende Bauherren sollten sich unbedingt informieren, mit wem sie da bauen wollen. Dabei ist eine Bonitäts-Auskunft nur ein Teil der Prüfaufgaben, die erledigt werden müssen. Viel wichtiger ist die Frage nach Referenzen und dem guten Ruf der Firma“, rät Experte Penningh. „Ein KO-Kriterium ist eigentlich immer, wenn die Firma dem Bauherrn und seinen eigenen Sachverständigen den Zutritt zur Baustelle verwehrt. Da ist die Frage erlaubt: Was hat die Firma zu verbergen?“

 
Auch der Bauherren-Schutzbund mahnt zur eingehenden Prüfung:

Verweise:
Der schlüsselfertige Bauvertrag
Immobilien – Webportal als Suchassistent
Immobilien – Eigenbedarf leicht durchsetzbar
Immobilie – so wird die Suche zum Volltreffer
Haus & Grund als Komplettangebot
Bauvertrag – schwarze Schafe auf der Messe
Bauvertrag aus dem Internet
Der schlüsselfertige Bauvertrag
Immobilien-Zustand vor Kauf gründlich prüfen
Haus & Grund als Komplettangebot
Immobilien – Verkehrswert bestimmt den Preis
Preisindex für Immobilien gestiegen

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Hausbau
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