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Sturmschaden – Wer zahlt für Nachbars morschen Baum?

Nach Orkan und kräftigem Sturm bleiben zumeist große oder kleine Schadensfälle zu beklagen. Die Frage, wer nun zahlt, hat dann höchsten Stellenwert. Das betrifft auch Nachbars morschen Baum, der dem Unwetter nicht trotzen konnte und nun auf dem eigenen Grundstück liegt. Nicht immer zahlt automatisch der Baumbesitzer.

Versicherung

Wer beim Sturmschaden zahlt, ist nicht immer ganz klar (Foto: whitestone / Clidepaler.de)

Angesichts der erheblichen Schäden, die Orkan „Xaver“ in den zurückliegenden Tagen angerichtet hat, zählen umgefallene Bäume, die keine weiteren Personen- und Sachschäden mit sich gebracht haben, noch zu den kleineren Übeln. Dennoch müssen auch solche Schäden reguliert werden. Nicht immer ist klar, wer zahlen muss.

Abklären, wer den Sturmschaden zahlt

So auch in jenem Fall, wenn Nachbars Baum in Hinblick auf einen Sturmschaden auf das eigene Grundstück stürzt. Glücklicherweise sind keine Personen- sondern nur Sachschäden zu beklagen. Doch wer zahlt? In der Regel muss der Besitzer den Schaden übernehmen, dessen Baum gekippt ist. Doch Hausbesitzer, die glauben, diese sei automatisch immer der Fall, irren. Der Nachbar des Baumes steht nicht unbedingt in der Pflicht, für einen solchen Sturmschaden zu Baum zahlen. Zur Kasse gebeten werden nur Hausbesitzer, deren einstiges Prachtstück morsch bzw. nicht kerngesund war, bevor es dem Sturm zum Opfer fiel.

Versicherung zahlt Sturmschaden

Stürzt hingegen ein einstmals kerngesunder Baum beim Unwetter auf Nachbars Grundstück, so muss der Baumbesitzer bzw. dessen Versicherung diesen Sturmschaden nicht zahlen. Dann nämlich handelt es sich um höhere Gewalt und dies ist von der Schadensregulierung der Besitzer ausgeschlossen. In solchen Fällen bleibt der Geschädigte mit dem Baum auf seinem Grundstück auf den Kosten sitzen. Der Nachbar muss lediglich nachzuweisen, dass der Baum zum Zeitpunkt des Sturzes gesund war und er ihn regelmäßig auf Schäden hin untersucht hat. In dem Fall muss der Geschädigte allerdings nicht selbst in die Tasche greifen. Vielmehr übernimmt seine Versicherung dann die Schadenssumme.

Vorsorge zu eventuellen Sturmschäden

Der Nachbarschafts-Frieden bleibt also auch nach einem solchen Sturmschaden erhalten, ganz gleich auf wessen Konto das Ereignis geht. Die Versicherung des Baumbesitzers demnach nur dann regulieren, wenn der Baum morsch, schwach und krank war. Baumbesitzer stehen in der Pflicht, zweimal pro Jahr eine Prüfung auf Schäden durchzuführen. Einmal dann, wenn der Baum Laub trägt und einmal im Winter ohne Laub. Geprüft werden muss, ob sich Äste lösen oder das Wurzelwerk keine Tragfähigkeit mehr aufweist. Diese Prüfung dient u.a. auch der Vorbeugung von Schäden bei einem Orkan oder Sturm.

Folgeschäden bei Sturmschäden verhindern

Ist ein Baum anlässlich eines Unwetters erst einmal auf Nachbars Grundstück gestürzt, so muss dieser selbstverständlich sofort informiert werden. Sollte der betroffene Nachbar nicht zu Hause und auch nicht erreichbar sein, so steht der Baumbesitzer in der Pflicht. Er muss nun so handeln, dass die Schäden durch den Baumsturz nicht noch größer werden. Zu solchen Folgeschäden zählen u.a. Löcher im Dach des Hauses, weil der Baum in eine besonders ungünstige Lage gestürzt ist.

Bei Sturmschäden zahlt Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung

Am besten alarmiert der Baumbesitzer nach diesem Sturmschaden die Polizei. Denn das Herumfuhrwerken auf Nachbars Grundstück kann als Hausfriedensbruch gewertet werden, wenn sich der Baumbesitzer auf dem Grund und Boden des Nachbarn zu schaffen macht. Gleichzeitig sollte bei einem solchen Sturmschaden unverzüglich die eigene Haftpflichtversicherung in Kenntnis gesetzt werden, beziehungsweise sollte der Nachbar so schnell es geht mit seiner Gebäudeversicherung in Kontakt treten.

 
Verweise:
Unwetterschutz für Immobilien
Wohngebäudeversicherung sichert Hausbesitzer ab
Sturmschäden am Haus regulieren
Wohngebäudeversicherung bei Sturmschäden?
Immobilien – Vorsicht bei zugefrorener Leitung
Bauprojekt – was leisten Versicherungen?
Gewässerschaden Haftpflichtversicherung oder Öltankversicherung
Grundbesitzer Haftpflicht Versicherung

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