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Bauförderung: Welche finanzielle Hilfen erleichtern den Erwerb von Immobilien?

Immobilieneigentum bietet Normalverdienern die Chance zum Vermögensaufbau und bildet einen wichtigen Baustein der Altersvorsorge. Die staatliche Bauförderung ebnet jungen Familien den Weg in die eigenen vier Wände.

Die staatliche Bauförderung hilft jungen Familien schneller ins eigene Haus.

Die staatliche Bauförderung hilft jungen Familien schneller ins eigene Haus. (Bild: iriana88w/clipdealer.de)

Möglichkeiten der Bauförderung

Eine der ersten Amtshandlungen der großen Koalition war das Streichen der Eigenheimzulage, sodass Bauherren seit 2006 wesentlich weniger Möglichkeiten hatten, eine Bauförderung zu beantragen. Es gab lediglich die Optionen über die Riesterförderung oder Förderprogramme von Ländern und Kommunen finanzielle Hilfen für den Erwerb von Wohnungseigentum zu erhalten. Junge Familien können jedoch seit 2018 wieder das sogenannte Baukindergeld in Anspruch nehmen. Im Folgenden werden die verschiedenen Möglichkeiten der Bauförderung dargestellt und die Bedingungen, an die sie geknüpft sind, genannt.

Die geschickte Nutzung der Fördermöglichkeiten kann gezielt als Element der Baufinanzierung genutzt und mit Finanzierungsarten kombiniert werden. Es gibt vier bundesweit geltende Optionen der Bauförderung:

  • Baukindergeld
  • Wohn-Riester
  • Wohnungsbauprämie und Bausparvertrag
  • KfW-Darlehen

Baukindergeld

Dieses zusätzliche Kindergeld bietet Familien mit Kindern eine wesentliche Erleichterung beim Ersterwerb von Wohneigentum. Die Bauförderung kann sowohl von Ehepaaren mit Kindern als auch von Alleinerziehenden beantragt werden. Pro Kind werden zehn Jahre lang maximal 1.200 Euro jährlich gezahlt. Die Förderung ist von Einkommensgrenzen abhängig und wird an Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 75.000 Euro ausgezahlt. Pro Kind erhöht sich diese Einkommensgrenze um 15.000 Euro. Eine Familie mit drei Kindern wird also bis zu einer Einkommenshöhe von 120.000 Euro gefördert.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese Förderung in die Baufinanzierung einzubeziehen. Die größten positiven Effekte ergeben sich, wenn das zusätzliche Kindergeld genutzt wird, um damit ein kleineres Darlehen zu tilgen, das neben dem Hauptdarlehen aufgenommen wird und dessen Laufzeit mit der Förderungszeit identisch ist. Auf diese Weise ist nach Ablauf der zehn Jahre bereits ein Teil der Gesamtdarlehensschulden getilgt. Wird das Volltilger-Darlehen so dimensioniert, das es komplett aus den Fördermitteln bezahlt wird, bedeutet das für die Familien, das für jedes Kind insgesamt betrachtet ungefähr 18.000 Euro Finanzierungskosten gespart werden.

Die Förderung wird für Immobilien bezahlt, die ab dem 01. Januar 2018 gekauft wurden oder für die ab diesem Zeitpunkt die Baugenehmigung erteilt wurde. Weitere Voraussetzung ist, dass die Familie kein weiteres Wohneigentum besitzt. Die Fördermittel werden nicht in einem Betrag zu Beginn, sondern zehn Jahre lang jährlich ausbezahlt. Aus diesem Grund können die Gelder nicht als zusätzliches Eigenkapital angerechnet werden, sondern müssen für die Tilgung eingesetzt werden. Die Bauförderung kann erst nach dem Einzug in die Wohnung oder das Haus beantragt werden. Dem Antrag, der auf dem KfW-Zuschussportal gestellt wird, wird die amtliche Meldebestätigung beigefügt. Die Förderung ist zunächst auf drei Jahre begrenzt, gilt somit für Immobilien, die zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 gekauft werden.

Risiken bei der Verwendung der Bauförderung

Viele Familien nutzen diese Fördermittel, um damit die Tilgung des Hauptdarlehens in den ersten zehn Jahren zu erleichtern. Pro Kind sinkt dann die Tilgungsrate aus Eigenmitteln monatlich um 100 Euro, sodass sich der finanzielle Spielraum erhöht. Es ist allerdings sehr wahrscheinlich, dass die Anschlussfinanzierung nach den zehn Jahren problematisch wird. Zum einen fällt der monatliche Förderbetrag weg und zum anderen werden die Zinsen aller Voraussicht nach in zehn Jahren deutlich höher sein als in der aktuellen Niedrigzinsphase. Dann steht der Bauherr vor der Herausforderung, 300 bis 400 Euro höhere monatliche Tilgungsraten zu bewältigen.

Welche Auswirkungen sind von dieser Bauförderung zu erwarten?

Es ist wahrscheinlich, dass die Banken neue Finanzierungsarten kreieren werden, bei denen die Wirkung der Förderung optimiert wird. Denkbar ist der Einsatz der Fördergelder als jährliche Sondertilgung, durch die die Rückzahlung beschleunigt wird. Kritiker der Bauförderung durch zusätzliches Kindergeld wenden ein, dass dadurch die Dynamik auf dem Immobilienmarkt weiter verstärkt wird. Steigende Preise für Grundstücke, Häuser und Wohnungen könnten dann dazu führen, dass die Wirkung der staatlichen Förderung verpufft. Schon eine Erhöhung der Immobilienpreise von lediglich fünf Prozent pro Jahr würde dazu führen, dass der Effekt des zusätzlichen Kindergelds nivelliert wird.

Wohn-Riester

Seit dem 01. Januar 2008 gibt es die Möglichkeit, die Riester-Förderung für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum einzusetzen. Eine schuldenfreie Immobilie dient vielen Menschen als zusätzliche Rente. Die Riester-Förderung hilft somit jungen Familien, schneller ein Eigenheim zu finanzieren, das wiederum gleichzeitig der Altersvorsorge dient.

Bauherren können das Kapital, das sie bereits in einem Riester-Vertrag angespart haben, für den Hausbau einsetzen. Es ist außerdem möglich, die Riester-Zulagen zur Tilgung eines bereits laufenden Immobilienkredits zu nutzen. Darüber hinaus kann die Förderung für den Kauf von Genossenschaftsanteilen verwendet werden, wenn das Wohneigentum im Besitz einer Genossenschaft ist. Gefördert wird Wohneigentum in Deutschland, das vom Antragsteller und seiner Familie selbst genutzt wird.

Wohn-Riester ist besonders für kinderreiche Familien und Geringverdiener konzipiert, um diesen Gruppen den Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen. Um in den Genuss der vollen Förderung zu kommen, muss man mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens ansparen. Dazu kommen dann staatliche Fördermittel von 175 Euro für Alleinstehende und 350 Euro für Verheiratete. Pro Kind, das nach dem 31.12.2007 geboren wurde, wird eine Zulage von 300 Euro pro Jahr bezahlt. Für ältere Kinder gibt es jeweils 185 jährlich als Bauförderung.

Es gibt zwei Varianten der Wohn-Riester-Förderung:

  • Riesterrente-Darlehen
  • Riesterrente-Bausparvertrag

Riesterrente-Darlehen

Dabei werden die Zulagen als Sondertilgung für die Rückzahlung der Hypothek verwendet. Diese Möglichkeit kann auch bei bereits bestehenden Finanzierungen, bei Anschlussfinanzierungen oder für die Finanzierung eines altersgerechten Umbaus genutzt werden.

Riesterrente-Bausparvertrag

Das Riester-Bausparen ist eine Möglichkeit, für geplante Bauvorhaben Kapital zu bilden. Zunächst wird in der Phase des Ansparens Kapital gebildet. Geht es dann an die Realisierung des Bauvorhabens, kann das Kapital als eine Säule der Baufinanzierung eingesetzt werden.

Wohnungsbauprämie und Bausparvertrag

Die Wohnungsbauprämie ist eine Form der Bauförderung von der steuerpflichtige Bürger profitieren. Die Prämie beträgt 8,8 Prozent, wird jedoch nur unter der Voraussetzung gezahlt, dass bestimmte Einkommensgrenzen (25.600 / 51.200 Euro für Verheiratete) nicht überschritten werden. Die Kombination mit Bausparverträgen ist besonders beliebt.

Die maximale Förderprämie beträgt 45,06 Euro bzw. 90,11 Euro für Ehepaare und muss beantragt werden, bevor sie vom Finanzamt an die zuständige Bausparkasse überwiesen wird. Bausparer müssen eine Sperrfrist von sieben Jahren berücksichtigen, ehe sie den Bausparvertrag auflösen, da ansonsten die gezahlten Prämien zurückgefordert werden. Das Guthaben kann für den Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung sowie den Erwerb von damit zusammenhängenden Anschaffungen genutzt werden.

KfW-Darlehen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW, die größte nationale Förderbank, bietet für die energetische Sanierung von Häusern und Wohnungen Förderprogramme an. Wer eine selbst genutzte Immobilie energetisch saniert, altersgerecht umbaut oder beim Neubau auf regenerative Energiequellen setzt, kann dafür zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse von zehn Prozent beantragen. Zum Service der KfW Bank gehört die Unterstützung eines Energieberaters beim Neubau, dessen Honorar zu 50 Prozent bis maximal 4.000 Euro übernommen wird.

Der Antrag auf KfW-Förderung wird vor dem Baustart gestellt. Die zinsgünstigen Kredite werden bei der Hausbank beantragt, wohingegen der Tilgungszuschuss direkt bei der KfW-Bank beantragt wird. Die Höhe der Bauförderung richtet sich nach dem Energieverbrauch des Hauses. Je höher die Energieeffizienz ist, desto höher ist auch das günstige Darlehen. Pro Wohneinheit werden maximal 100.000 Euro Darlehn gewährt.

Mit der Bauförderung wird Wohneigentum bezahlbar

Für Wohnen müssen Familien in Deutschland im Durchschnitt 36 Prozent ihres Einkommens ausgeben. Deshalb ist es verständlich, dass sich viele Menschen wünschen, Wohneigentum zu erwerben oder zu bauen, um mit den unvermeidbaren monatlichen Ausgaben Vermögen zu bilden. Ist die Immobilie vor Renteneintritt schuldenfrei, hat man damit eine starke Säule der Altersvorsorge realisiert und kann mietfrei wohnen. Es stehen verschiedene Möglichkeiten der Bauförderung zur Verfügung, die für Laien nicht einfach zu durchschauen sind.

Auf dem Informationsportal des Verbraucherzentrale Bundesverbands baufoederer.de werden die verschiedenen Bauförderer vorgestellt. Hier können sich interessierte Bürger darüber informieren, welche Bauförderer finanzielle Zuschüsse anbieten. Darüber hinaus enthält dieses Portal wichtige Informationen über Finanzierungsarten, energieeffizientes Bauen, Ausgestaltung von Verträgen und andere Fragen rund um das Thema Wohneigentum.

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Autor: Veröffentlichung durch Stefan Oberhauser
Veröffentlicht in: Finanzierung
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