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Haus behindertengerecht planen und bauen: Darauf kommt es an

Immobilien müssen dem demografischen Wandel Rechnung tragen. Das bedeutet, dass ein Haus behindertengerecht geplant und gebaut werden muss. Damit sind solche Gebäude zudem deutlich wertstabiler.

Um ein Leben lang im eigenen Haus zu verbringen, empfiehlt sich, ein Behindertengerechtes zu bauen.

Um ein Leben lang im eigenen Haus zu verbringen, empfiehlt sich, ein Behindertengerechtes zu bauen.
(Bild: bialasiewicz / clipdealer.de)

Haus behindertengerecht planen: Sorgenfreier wohnen im Alter

Der Trend, ein Haus behindertengerecht planen zu lassen, greift mehr und mehr um sich, dennoch kann längst nicht davon gesprochen werden, dass die überwiegende Mehrzahl der neu gebauten Häuser barrierefrei ist. Es ist aber eine Überlegung wert: Ein Haus, das ein barrierefreies Wohnen erlaubt, ist nicht nur im Alter länger bewohnbar. Es ist auch auf dem Markt besser verkäuflich und erzielt höhere Preise als vergleichbare Gebäude ohne Barrierefreiheit.

Der Hintergrund: Immer mehr Menschen leben im Alter allein und wollen auch weiterhin selbstbestimmt leben. Das ist aber nur möglich, wenn das Haus behindertengerecht eingerichtet wurde. Bisher lassen immer noch neun von zehn Bauherren ein schlüsselfertiges Haus errichten, bei dem die Standardanforderungen erfüllt sind. Sonderwünsche kosten extra und allzu oft wird in jungen Jahren an der Finanzierung für die eigenen vier Wände gespart. Das rächt sich später, wenn Treppen und Stufen, zu schmale Türen und enge Flure zum Problem werden. Wer sich für ein Fertighaus interessiert, sollte daher verschiedene Angebote einholen und daraufhin abklopfen, ob hier ein Haus behindertengerecht geplant werden kann. Ist das nicht möglich, sollte dieser Anbieter gleich ausscheiden. Häufig ist es besser, mit einem freien Architekten zu planen, dieser nimmt Sonderwünsche auf bzw. hat die nötige Erfahrung und weiß um die Notwendigkeit der Barrierefreiheit sowie über deren Umsetzung Bescheid.

Dabei ist es vergleichsweise einfach, ein Haus behindertengerecht bauen zu lassen. Der typische Sockel des Hauses, der bedingt, dass der Eingangsbereich nur über eine oder zwei Stufen erreicht werden kann, muss nicht zwingend vorhanden sein. Soll kein Bungalow errichtet werden, kann beim Bau ein Schacht neben der Treppe vorgesehen werden, der später für einen Aufzug genutzt wird. Außerdem kann das Haus auch so eingerichtet werden, dass es später möglich ist, den gesamten Lebensmittelpunkt nach unten zu verlagern. Ein vorher eventuell im oberen Stockwerk befindliches Schlafzimmer kommt nach unten, oben wird Platz für eine Pflegefachkraft.

Barrierefreies Wohnen dank Digitalisierung

Egal, ob Fertighaus, Massivhaus, Haus im Bungalowstil oder typisches zweistöckiges Einfamilienhaus: Die Digitalisierung hat auch in puncto Barrierefreiheit Einzug gehalten und hilft dabei, ein Haus behindertengerecht zu gestalten. Entsprechende Konzepte werden als „Ambient Assisted Living“ bezeichnet, zu diesen Systemen zählt auch das längst bewährte Hausnotrufsystem. Damit können Pflegebedürftige einfach bei Angehörigen und Pflegekräften um Hilfe rufen. Elektrische Türspione, elektrische Gurtwickler für Rollos, Klingelmatten und die Integration von Smart-Home-Konzepten lässt das Leben im Alter deutlich einfacher werden und verhindert, dass jemand sein geliebtes Haus frühzeitig verlassen muss. Wichtig ist jedoch, dass sich ein Senior mit der Technik nicht überfordert fühlt, daher gilt der alte Spruch: So wenig wie möglich, so viel wie nötig!

Wenn ein Haus behindertengerecht geplant werden soll, kann es dafür eine Förderung vom Staat geben. Unter anderem fördert die KfW als bundeseigene Bank Umbauten für ein behindertengerechtes Wohnen über zinsgünstige Darlehen und tilgungsfreie Zuschüsse. Auch die Pflegekassen tragen eventuell einen Teil zu dieser Förderung bei. Die rechtzeitige Information darüber ist wichtig, damit eventuelle Antragsfristen vor Baubeginn eingehalten werden können.

Haus behindertengerecht planen: Darauf kommt es an

In der DIN 18040-2 sind die gesetzlichen Grundlagen zu finden, die für das Planen und Bauen eines barrierefreien Hauses gelten. Beispielsweise ist dort die Rede von der Freifläche hinter den Türen, die mindestens 1,50 x 1,50 m betragen muss, damit ein Rollstuhl dort durchfahren kann. Türen müssen mindestens 90 cm breit sein, Flure wenigstens 1,20 m, um die nötige Bewegungsfreiheit zu garantieren.
Mit einer Checkliste zum barrierefreien Wohnen lässt sich rasch überprüfen, ob der aktuelle Planungsvorschlag des Architekten genügt, um ein Haus behindertengerecht errichten zu lassen. Übrigens muss das Haus kein Bungalow sein! Auch ein Massiv- oder Fertighaus im typischen Landhausstil kann barrierefrei sein. Darauf kommt es an:

  • Großzügige Raumplanung
    Als Grundlage für die Planung muss der Wendekreis eines Rollstuhls gelten. Das ist vor allem in Bad und Küche wichtig, weil gerade bei diesen Räumen gern zugunsten der übrigen Wohnräume an Platz gespart wird. Ein offenes Wohnkonzept kann die Lösung sein. Das Treppenhaus sollte die Möglichkeit bieten, später einen Lift oder einen Fahrstuhl einbauen zu lassen.
  • Keine Ecken und Kanten
    Wird ein Haus behindertengerecht geplant, muss auf Schwellen und Übergänge weitestgehend verzichtet werden. Der Bungalow erweist sich hier natürlich als perfekte Lösung, müssen in diesem Haustyp doch keine Stufen überwunden werden. Sind solche aber im Haus vorhanden, können sie durch Rampen überbrückt werden. Türen zu den einzelnen Zimmern sollten ebenso wie die Tür zur Dusche keine Schwelle aufweisen. Damit wird sogar einem Modetrend entsprochen, denn bodengleiche Duschen sind längst hochmodern.
  • Griffe in passender Höhe
    Schalter und Griffe müssen in einer Höhe montiert werden, die von einem Rollstuhlfahrer leicht zu erreichen ist. Eine Höhe von 85 cm ist angemessen. Zu beachten ist diese Höhenanforderung auch bei Armaturen im Sanitärbereich, bei Lichtschaltern, Ventilen der Heizkörper oder Handläufen. Haltegriffe am WC, an der Wanne und am Waschtisch müssen ebenso in der passenden Höhe montiert werden.
  • Passende Elektroinstallation
    Elektrische Gurtwickler für Rollos, Türöffner und Licht, das auf Bewegung reagiert, helfen dabei, den Alltag bequemer und das Haus behindertengerecht zu gestalten.
  • An den Garten denken
    Wenn zum Haus ein Grundstück mit Garten gehört, sollte natürlich auch der Außenbereich barrierefrei sein. Breite Wege und der Verzicht auf Stufen sind auch hier wichtige Kriterien, um das Leben angenehmer zu machen.

Diese Kosten entstehen für ein barrierefreies Wohnen

Generell ist es empfehlenswert, schon vor dem Bauen Erkundigungen über ein barrierefreies Wohnen einzuholen. Denn: Wenn das Haus erst einmal fertiggestellt wurde, sind Umbauten recht kostspielig. Oft droht dann der Umzug, weil das Wohnen aufgrund von Pflegebedürftigkeit nicht mehr möglich ist. Dabei ist gut zu wissen: Die Baukosten erhöhen sich nur unwesentlich, wenn das Haus behindertengerecht gebaut wird. Das Institut für Bauforschung hat errechnet, dass bei einer Wohnfläche von 70 m² Mehrkosten von nur 3,2 Prozent der Bausumme auf den Bauherren zukommen. Gehen wir davon aus, dass der Bau 300.000 Euro kostet und die Wohnfläche 200 m² beträgt, entstehen Mehrkosten von rund 27.000 Euro. Eine geringe Summe, wenn dafür die Kosten für einen Heimplatz im Alter entfallen können! Andere Berechnungen sind sogar noch niedriger angesetzt, sie gehen von lediglich einem Prozent der Baukosten aus. Nachträgliche Umbaukosten sind deutlich teurer! Auch wenn der Umbau mit einer Förderung gestützt werden kann, ist es dennoch deutlich teurer als eine behindertengerechte Planung und Umsetzung des Bauvorhabens. Planen Sie Ihr Haus behindertengerecht und finden Sie dafür einen Architekten, der die nötige Erfahrung auf diesem Gebiet mitbringt.

Auch als Mieter barrierefrei wohnen

Es ist schwer genug, eine Wohnung zu finden, die den eigenen Ansprüchen genügt. Wenn ein Mieter aber pflegebedürftig wird oder gewisse Einschränkungen in der körperlichen Beweglichkeit hinnehmen muss, steht er meist vor schier unlösbaren Problemen. Wie soll das gewohnte Lebensumfeld auch weiterhin bestehen bleiben? Eine Lösung kann es sein, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Dieser muss vor geplanten Baumaßnahmen an der Mietsache seine Zustimmung geben. Die Grundlage für das durch den Mieter zu nutzende Umbaurecht ist der Paragraf 554 a BGB, der vorgibt, in welchem Maße Umbaumaßnahmen an Mietsachen vorgenommen werden dürfen. Wer als Mieter barrierefrei wohnen möchte, sollte daher Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen und sein begründetes Interesse darstellen. Kleine Maßnahmen können in der Regel umgesetzt werden, zumal beim Anbringen von Haltegriffen oder Sitzerhöhungen für die Toilette kein Eingriff in die Bausubstanz des Gebäudes erfolgen muss. Ist Letzteres der Fall, kann der Vermieter seine Zustimmung zu der Maßnahme verweigern. Möglich ist natürlich auch, dass er zustimmt und sich an den Kosten beteiligt, da sich durch den Umbau eine Wertsteigerung des Objekts ergibt.

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Autor: Veröffentlichung durch Stefan Oberhauser
Veröffentlicht in: Hausbau
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