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Energieverbrauchskennzeichnung: Bei Elektrogeräten und Fahrzeugen neue Label vorgeschrieben

Die Energieverbrauchskennzeichnung soll darstellen, ob Elektrogeräte einen hohen oder niedrigen Energieverbrauch haben. Mittlerweile werden auch Autos entsprechend gekennzeichnet, wobei es hier um den CO2-Ausstoß geht.

Es wurden alle Geräte neu bewertet, wofür verschiedene Faktoren mit herangezogen wurden.

Es wurden alle Geräte neu bewertet, wofür verschiedene Faktoren mit herangezogen wurden.
(Bild: Corepics / clipdealer.de)

Neue Energieverbrauchskennzeichnung: EU-Vorschriften für neue Effizienzklassen

Seit März 2021 gelten wieder neue EU-Vorschriften, die sich mit dem Energieverbrauch von Elektrogeräten befassen. Nun sind nicht mehr die zahllosen Varianten der Klasse A mit A+ oder A++ im Handel zu finden, sondern es wurde gleich ganz auf die oberste Energieeffizienzklasse verzichtet. Die Hersteller sollen damit einen Anreiz bekommen, weiter an Geräten zu forschen, die einen sehr geringen Stromverbrauch aufweisen und sich die Auszeichnung mit dem A verdienen können. Die neue Energieverbrauchskennzeichnung ist jedoch nicht für alle Elektrogeräte üblich.

Gleicher Energieverbrauch, andere Energieeffizienzklasse

Moderne Elektrogeräte werden laut der gültigen EU-Vorschriften nicht mehr in die bisher üblichen Energieklassen eingestuft, welche es seit Anfang der 1990er Jahre gab. Sie waren in die Klassen A bis G unterteilt, wobei das A für einen sehr niedrigen Stromverbrauch stand. Das ist auch heute noch so, nachdem die neuen Energieeffizienzklassen für Haushaltsgeräte seit März 2021 gelten. Allerdings können jetzt im Bereich der Klasse A keine Unterschiede mehr gemacht werden, die meist herstellerseitig entstanden sind und für einen besonders niedrigen Energieverbrauch stehen sollten. Jetzt wurden alle Geräte neu bewertet, wofür verschiedene Faktoren mit herangezogen wurden. Maßgeblich sind dabei unter anderem auch die Reparaturfähigkeit sowie die Nutzung von Ersatzteilen, die mehr oder weniger gut zu beschaffen sind. Alle diese und noch einige weitere Punkte gingen in die Bewertung ein. Aktuell trägt kein Gerät mehr die Energieverbrauchskennzeichnung A. Selbst die effizientesten Geräte konnten sich nur in der Klasse B behaupten. Auch wenn die betreffenden Geräte keine technischen Veränderungen erfahren hatten, so veränderte sich doch deren Einstufung.

Diese Elektrogeräte sind von der neuen Energieverbrauchskennzeichnung betroffen

Die Veränderungen bezüglich der Energieverbrauchskennzeichnung sind für Verbraucher bei verschiedenen Geräten sichtbar: Waschmaschinen, Fernseher und Geschirrspüler, Trockner, Kühl- und Gefrierschränke sowie Bildschirme unterliegen bereits der neuen Kennzeichnungspflicht und sind seit März mit einem anderen Label ausgestattet. Für weitere Geräte steht die Umstellung noch aus. Lampen und Leuchten werden ab September 2021 das neue Label tragen, wobei dieser Zeitpunkt für die betreffenden Geräte noch nicht verpflichtend ist. Das wird erst im März 2022 der Fall sein. Alle weiteren Produktgruppen, die ebenfalls die neue Energieverbrauchskennzeichnung tragen müssen, sollen bis spätestens zum August 2030 umgestellt sein.

Zu diesen Geräten gehören unter anderem:

  • Backöfen
  • Warmwasserspeicher
  • Dunstabzugshauben
  • Heizgeräte zum Anschluss an die Steckdose
  • Klimaanlagen

EU-Vorschriften regeln die Vergabe der Energieverbrauchskennzeichnung

Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz regelt in Deutschland, wie die Effizienzklassen für Elektrogeräte festgelegt werden. Das Gesetz basiert aber auf den EU-Vorschriften. Dabei gilt: Je geringer der Stromverbrauch im Vergleich zu einem Referenzgerät ist, desto besser ist die Energieklasse, in die das Gerät eingestuft werden kann. Dies ermöglicht es dem Verbraucher, die Geräte innerhalb einer Produktgruppe zu bewerten und untereinander zu vergleichen. Verschiedene Gerätetypen aber können nicht miteinander verglichen werden.

Das Energielabel enthält noch weitere Informationen zu dem jeweiligen Produkt. Angegeben wird zum einen der jährliche Stromverbrauch, doch auch die Geräuschentwicklung sowie die Größe des Gerätes werden genannt. Sofern das Gerät nicht nur Strom, sondern auch weitere Energieträger benötigt, wird deren Verbrauch ebenfalls angegeben.

 

Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz regelt, wie die Effizienzklassen festgelegt werden.

Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz regelt, wie die Effizienzklassen festgelegt werden.
(Bild: Corepics / clipdealer.de)

Neue Energieverbrauchskennzeichnung auch für Gebäude und Fahrzeuge

Die genannten Elektrogeräte sind nicht die einzigen Produkte, die mit der neuen Energieverbrauchskennzeichnung versehen werden müssen. Die Kennzeichnung wird auch in anderen Bereichen vorgenommen, so sieht es die Energieeinsparverordnung vor. Diese ist schon seit Längerem für Gebäude bekannt, die einen Energieausweis haben müssen, wenn sie vermietet oder verkauft werden sollen. Auch nach einer Modernisierung kann der Energieausweis vergeben werden.

Heizungen verfügen ebenfalls über die Energieverbrauchskennzeichnung. Wer als Hausbesitzer damit liebäugelt, eine neue Heizung zu installieren, sollte sich daher entsprechend über den Energieverbrauch des ausgewählten Modells informieren.

Maßstab CO₂-Ausstoß: Energieverbrauchskennzeichnung für Fahrzeuge

Es ist nicht mehr neu: Die Forderungen für die Einteilung von Fahrzeugen wurden schon vor vielen Jahren laut, die Rufe sind nur im Zuge der Klimaproteste immer lauter geworden. Angezeigt werden soll mit der Kennzeichnung, wie hoch der CO₂-Ausstoß eines Fahrzeugs ist und wie effizient es demzufolge gefahren werden kann. Dabei wird ein Pkw immer mit einem Fahrzeug in seiner Gewichtsklasse verglichen. Genutzt wird dafür die bekannte Skala nach dem Ampelvorbild: Eine grüne Auszeichnung steht für einen geringen, eine rote Kennzeichnung für einen hohen CO₂-Ausstoß. Auch der Treibstoffverbrauch wird damit angegeben, sodass Fahrzeuge häufig wenigstens zweimal ein Energielabel bekommen.

Die Berechnung der Effizienzklasse

Um die Effizienzklasse eines Fahrzeugs berechnen zu können, wird eine vom Gesetzgeber festgelegte Formel verwendet. Hierbei entsteht ein Wert für den CO₂-Ausstoß, der vom Fahrzeuggewicht abhängig ist. Ein Referenzwert wird als Maßstab herangezogen und das zu testende Fahrzeug kann damit verglichen werden. Der Referenzwert ist umso höher, je schwerer ein Auto ist. Als Basis für die Berechnungen dienen neu zugelassene Pkw aus dem Jahr 2008.

Der CO₂-Ausstoß muss bei dem betreffenden Fahrzeug gemessen und danach mit dem Referenzwert verglichen werden. Die entsprechenden Abweichungen ergeben eine Einstufung in die Energieverbrauchsklasse. Bei Autos gab es bisher auch die Kennzeichnung von A+ bis D, momentan ist noch nicht klar, ob es A+ auch weiterhin geben wird oder ob nicht bei A einfach Schluss ist. Allgemein gilt, dass die Klassen A+ bis D vergeben werden, wenn der CO₂-Ausstoß geringer ist als bei den Fahrzeugen, die als Referenzfahrzeuge dienen. Ein höherer CO₂-Ausstoß führt zur Einteilung in die Klassen E, F und G.

Die Abhängigkeit vom Gewicht

Nun stellt sich die Frage, warum die Einteilung der Fahrzeuge nach dem CO₂-Ausstoß abhängig vom Gewicht sein soll bzw. warum überhaupt ein Verhältnis von CO₂-Ausstoß zu Gewicht herangezogen wird. Was viele nicht wissen: Diese Einteilung ist für den Verbraucher von Vorteil, denn er kann die CO₂-Effizienz seines Autos innerhalb eines bestimmten Fahrzeugsegments vergleichen. Der Vergleich mit ähnlichen Fahrzeugen ist wichtig – niemand muss einen Smart mit einem A8 vergleichen. Dies würde zu völlig unrealistischen Ergebnissen führen und wäre nicht aussagekräftig. Der berühmte Vergleich von Äpfeln mit Birnen stünde im Raum.

Das Heranziehen von bestimmten Faktoren ist nicht neu, denn auch bei Elektrogeräten und deren Einstufung wird ähnlich verfahren. Hier werden Effizienzklassen zum Beispiel danach berechnet, wie sich der Stromverbrauch in Abhängigkeit vom Kühlvolumen entwickelt. Bei einem Pkw ist es naheliegend, das Gewicht als Einfluss nehmenden Faktor zu wählen, denn je höher das Gewicht ist, desto größer ist naturgemäß der Kraftstoffverbrauch. Durch diesen wiederum steigt auch der Ausstoß von Kohlendioxid.

Soll das Gewicht als Einflussfaktor abgeschafft werden?

Der BUND plädiert dafür, das Gewicht als Einflussfaktor zur Berechnung einer Energieersparnis abzuschaffen. Demnach sollte es nur noch darum gehen, den CO₂-Ausstoß zu berücksichtigen. Hintergrund ist, dass der BUND fordert, dass die Energieklasse A auch wirklich für einen niedrigen CO₂-Ausstoß steht und Verbraucher auf den ersten Blick wissen, ob sie ein umweltfreundliches Modell mit dem jeweiligen Auto erhalten werden oder nicht. Wird hingegen das Gewicht berücksichtigt, muss stattdessen ein höherer CO₂-Ausstoß in Kauf genommen werden, was wiederum der Anschaffung besonders schwerer Fahrzeuge, die jedoch als umweltschädlich eingestuft wurden, Vorschub leistet. Wie diese Diskussion entschieden wird, ist noch offen.

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Autor: Veröffentlichung durch Stefan Oberhauser
Veröffentlicht in: Passivhaus, Ratgeber
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