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Energieausweis: Wissenswertes

Durch einen Energieausweis erhält man Informationen über den Energieverbrauch eines Gebäudes. Dieser wird benötigt, wenn ein Haus verkauft oder vermietet werden soll. So können Interessenten die Energiekosten, welche auf sie zukommen, abschätzen.

Es gibt zwei verschiedene Arten von Energieausweisen.

Mit dem Energieausweis wird die Energieeffizienz eines Gebäudes quantifiziert. (Bild: Rebmann / clipdealer.de)

Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes. So lassen sich verschiedene Immobilien diesbezüglich vergleichen. Der Zweck des Energieausweises ist in erster Linie, potentiellen Mietern oder Käufern einen Überblick über die zu erwartenden Energiekosten zu geben. Dabei werden Häuser in Energieeffizienzklassen, ähnlich wie bei Elektrogeräten, von A+ bis H eingeteilt. So wird je der Endenergiebedarf und der Primärenergiebedarf klassifiziert. Ersterer gibt an, wie viel Energie jährlich für Heizung, Warmwasser und Lüftung gebraucht wird. Der Primärenergiebedarf hingegen sagt aus, welche Energiemenge zur Bereitstellung dieser verbrauchten Energie vonnöten ist. Folglich hat beispielsweise Strom aus dem Verbundnetz einen hohen Primärbedarf, da dieser zum Großteil noch mit fossilen Brennstoffen produziert wird. Dahingegen hat Sonnenenergie einen Wert von Null.

Wann braucht man einen Energieausweis?

Damit Interessierte einen Überblick über die Energieeffizienz eines Gebäudes bekommen, ist ein Energieausweis immer dann vorgeschrieben, wenn ein Haus verkauft oder neu vermietet bzw. verpachtet werden soll. Bestandsmieter haben nicht das Recht, einen Energieausweis vom Vermieter zu verlangen. Wohnen die Eigentümer selbst in der Immobilie, ist auch kein Energieausweis vonnöten. Die Gültigkeit des Ausweises beläuft sich derzeit auf zehn Jahre.

Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Es gibt zwei verschiedene Ausführungen des Energieausweises: Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis liefert genauere Ergebnisse, da die Kennwerte direkt auf Basis von Baujahr, Bauunterlagen (Gebäudetyp, Adresse, Anzahl der Wohnungen und Gesamtwohnfläche), technischen Gebäude- und Heizungsdaten rechnerisch ermittelt werden. Dies erfolgt unter der Annahme von standardisierten Rahmenbedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten, Raumtemperatur). Somit ist der Bedarfsausweis unabhängig vom individuellen Verhalten der Bewohner.

Alternativ wird beim Verbrauchsausweis der vergangene Energieverbrauch als Grundlage benutzt. Es müssen Adresse, Nutzfläche und vor allem Heizkosten- und andere Verbrauchsabrechnungen von drei aufeinanderfolgenden Jahren zur Gänze vorliegen. Das Ende dieses Abrechnungszeitraums darf dabei nicht länger als 18 Monate zurückliegen. Aus diesen Daten wird dann der Energieverbrauch des Hauses berechnet. Da solche Informationen meist relativ einfach zu erheben sind, ist der Verbrauchsausweis im Regelfall billiger. Allerdings sind die Werte abhängig vom individuellen Heiz- und Lüftungsverhalten der Bewohner; etwaige Leerstände oder wie viele Menschen im Gebäude wohnen, wird nicht erfasst. Dies kann das Ergebnis verfälschen.

Welchen Energieausweis braucht man?

Grundsätzlich darf sich der Eigentümer des Hauses aussuchen, ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ausgestellt werden soll. Eine Ausnahme stellen Häuser mit ein bis vier Wohneinheiten dar, deren Bauantrag vor November 1977 gestellt wurde, wenn sie die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung nicht erfüllen. Solche Häuser benötigen einen Bedarfsausweis. Dasselbe gilt natürlich für Gebäude, bei welchen noch nicht genügend Verbrauchsdaten für einen Verbrauchsausweis vorliegen.

Erstellung des Energieausweises

Der Energieausweis kann von unterschiedlichen Stellen ausgestellt werden. Über den Energieversorger bekommt man einen Verbrauchsausweis. Den Bedarfsausweis kann man bei zertifizierten Fachleuten beantragen, die das Haus persönlich besichtigen. Dazu gehören Energieberater, Architekten, Bauingenieure etc.

Alternativ ist es ebenso möglich, den Energieausweis online erstellen zu lassen. Bei entsprechenden Onlineportalen müssen lediglich die entsprechenden Daten hochgeladen werden; eine örtliche Besichtigung entfällt.

Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Hauses. Er wird bei Verkauf oder Vermietung benötigt.

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