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Hauseingang behindertengerecht gestalten: Diese Punkte sind wichtig

Spätestens dann, wenn die ersten Geh- oder Sehprobleme auftauchen, befassen sich Hauseigentümer damit, wie sie den Hauseingang behindertengerecht gestalten können. Die nutzerfreundliche Gestaltung kommt auch Besuchern zugute.

Ist der Hauseingang behindertengerecht gestaltet, so ist dies für alle Besucher attraktiver.

Ist der Hauseingang behindertengerecht gestaltet, so ist dies für alle Besucher attraktiver.
(Bild: polispoliviou / clipdealer.de)

Hauseingang behindertengerecht gestalten: Herzlich willkommen!

Nicht nur dann, wenn der Hauseingang behindertengerecht gestaltet werden soll, muss er möglichst besucherfreundlich sein. Jeder Gast möchte willkommen geheißen werden und sieht im Eingangsbereich eine Art Visitenkarte des Hauses und seiner Bewohner. Ist der Hauseingang behindertengerecht gestaltet, ist er nicht nur für Rollstuhlfahrer, Menschen mit einem Rollator oder in ihren Sinnen eingeschränkte Menschen attraktiver, sondern für alle Besucher. Die barrierefreie Gestaltung sollte sich aber nicht nur auf die Wegführung und das einfache Überwinden einer Treppe bzw. einer Rampe beziehen. Auch die übrigen Ausstattungsobjekte wie Klingel, Briefkasten und Namensschild müssen behindertengerecht gestaltet werden.

Für Rollstuhlfahrer wichtig: Verschiedene Arten von Rampen

Um den Hauseingang behindertengerecht zu gestalten, muss dieser Bereich von der Position eines Rollstuhlfahrers oder eines Menschen mit einem Rollator betrachtet werden. Wo liegen die größten Hindernisse? Die Antwort darauf ist ganz klar, denn die Treppe ist das größte Problem. Sie zu überwinden, ist für Rollstuhlfahrer nicht möglich. Um nur eine oder zwei Stufen zu überbrücken, kann eine mobile Rampe genutzt werden. Diese gibt es in unterschiedlichen Varianten und sie kann daher starr, roll- oder klappbar sein. Auch eine Teleskoprampe ist zu nutzen. Wichtig ist die Gestaltung der Lauffläche, denn diese darf nicht rutschen, um die nötige Sicherheit zu gewährleisten. Tipp: Mobile Rampen werden teilweise von den Krankenkassen als Hilfsmittel verliehen.

Ist die Treppe höher, reicht eine solche Rampe nicht mehr aus. Um mehrere Treppenstufen zu überwinden, muss ein Weg gestaltet werden, der die Funktion einer Rampe übernimmt. Hierbei wird mit Mauersteinen und Beton gearbeitet, günstiger wird die Rampe aus Holz. Letztere ist dafür nicht so lange haltbar und muss gepflegt werden. Besonders praktisch sind vorgefertigte Rampensysteme, die nur montiert werden müssen. Sie sind aus Leichtmetall- oder Aluminiumelementen hergestellt. Um die geforderten Kriterien für Barrierefreiheit im Eingangsbereich zu erfüllen, sind in Bezug auf den Einsatz von Rampen die folgenden Dinge unerlässlich:

  • Das Längsgefälle der Rampe darf maximal 6 Prozent aufweisen.
  • Kein Quergefälle!
  • Bewegungsfläche auf der Rampe: 120 cm
  • Rampenlänge mehr als 6 m: Zwischenpodest von mind. 150 cm Länge ist nötig
  • Rampe und Zwischenpodest mit seitlicher Begrenzung („Radabweiser“) in Höhe von 10 cm
  • beidseitige Handläufe in 85 cm Höhe und drei bis vier Zentimeter Durchmesser
  • rutschfester Bodenbelag
  • niedriger Reibungswiderstand
  • 1,5 x 1,5 m am Anfang und am Ende der Rampe als Bewegungsfläche zum Umdrehen

Wichtig ist natürlich auch, dass der Weg bis zum Haus und zur Rampe behindertengerecht gestaltet wird. Wer nach dem Hoftürchen einen Kiesweg ausgelegt hat, braucht auch keine Rampe zum Hauseingang! Der Rollstuhlfahrer würde diese gar nicht erreichen. Eine barrierefreie Zufahrt bzw. ein Weg zum Haus muss ebenfalls gepflastert sein, damit sich die Distanz zwischen Grundstückszugang und Hauseingang problemlos überwinden lässt.

Haustür behindertengerecht gestalten

Es geht nicht nur darum, Wege und Auffahrt zum Haus behindertengerecht zu gestalten. Auch der gesamte Hauseingang muss die entsprechenden Bedingungen erfüllen und soll den Zutritt zur Wohnung ermöglichen. Wichtig ist daher eine barrierefreie Haustüranlage, die wie üblich den Anforderungen an den Wärme- und Schallschutz sowie an den Einbruchschutz erfüllen müssen. Darüber hinaus muss eine barrierefreie Eingangstür verschiedene Kriterien erfüllen, damit die Wohnung tatsächlich behindertengerecht betreten werden kann:

  1. Verzicht auf Schwellen
    Im Türschwellenbereich kollidieren die Anforderungen: Einerseits soll Feuchtigkeit der Zutritt zur Wohnung verwehrt werden, andererseits ist eine schwellenlose Ausführung erforderlich. Bei bereits vorhandenen Türanlagen ist daher ein Umbau nötig bzw. muss eine völlig neue Tür eingesetzt werden. Es haben sich einige Hersteller darauf spezialisiert, schwellenlose Türen zu installieren, die den unteren Türbereich sicher abdichten. Die Schlagregendichtheit der Türen ist damit sichergestellt. Darüber hinaus sind aber weitere Punkte zu beachten: Regenwasser wird über Entwässerungsrinnen und ein Gefälle zum Gelände hin abgeführt, außerdem ist ein Vordach empfehlenswert. Der Einbau solcher Türen muss in Abstimmung mit Fachplanern vorgenommen werden, die die aktuell geltenden Normen zur Abdichtung von Bauwerken zugrunde legen.
  2. Einfaches Öffnen
    Eine barrierefreie Haustür zeichnet sich durch ihre einfache Bedienung aus. Eine Tür muss besonders leichtgängig sein oder sie wird mit einem elektrischen Türöffner versehen. Für barrierefreie Türen gibt es einen Schwellenwert, der die maximal aufzubringende Kraft zum Öffnen der Tür definiert. Kann der Wert nicht eingehalten werden, müssen automatische Türantriebe installiert werden. Der Antrieb ist bei Bestandstüren nachrüstbar. Sensoren erkennen, ob sich eine Person im Türbereich befindet, und stoppen eine sich schließende Tür eigenständig.
  3. Gut erreichbare Türelemente
    Wird der Hauseingang behindertengerecht gestaltet, muss eine mangelnde Feinmotorik berücksichtigt werden. Die Wahl fällt hier auf Stangengriffe, u-förmige und bogenförmige Griffe für innen und außen liegende Türklinken. Die Höhe der Klinken sollte 85 cm nicht übersteigen. Diese Höhe gilt auch für automatische Türöffner. Vertretbar sind im Einzelfall Höhen bis zu 105 cm.

Barrierefreiheit am Hauseingang: Briefkästen und Klingeln berücksichtigen

Briefkästen und Klingelanlagen werden von allen als selbstverständlich angesehen. Doch wenn diese nicht erreichbar sind, stellen sie ein nicht zu lösenden Problem dar. Geht es darum, den Hauseingang behindertengerecht zu gestalten, müssen daher auch diese Ausstattungselemente berücksichtigt werden. Auch hier gilt wieder das oben bereits erwähnte Maß von 85 cm. Besonders praktisch sind Briefkastenanlagen, die vom Haus aus erreichbar sind. Um sie zu leeren, muss das Haus nicht verlassen werden.

Klingelanlagen mit Gegensprechanlage gehören mittlerweile überall zum Standard und erfordern damit keinen separaten Umbau der Wohnung mehr. Für Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen ist allerdings eine Videoanlage sinnvoll, sodass sie Besucher vor der Tür sehen können. Die Anbringungshöhe der Anlage sollte 85 cm nicht übersteigen, so ist sie von Rollstuhlfahrern gut zu erreichen. Für Besucher, die den Hauseingang behindertengerecht vorfinden sollten, ist das Anbringen der Klingelschilder in angemessener Höhe (85 cm) nötig, außerdem sollte die Schrift auf den Namensschildern groß und gut leserlich sein.

Darauf kommt es noch an: Hauseingang behindertengerecht gestalten

Damit ein Hauseingang wirklich behindertengerecht wird, muss er gut beleuchtet sein. Das heißt, dass die Haustür selbst sowie der gesamte Bereich davor beleuchtet werden muss. Auch die Rampe muss über eine Beleuchtung verfügen, dazu sollen Klingelschilder, Hausnummer und Briefkasten gut zu erkennen sein. Sinnvoll können Bewegungsmelder sein, die über Sensoren Bewegungen im definierten Bereich erkennen und die Beleuchtung eigenständig anschalten. Diese darf jedoch nicht zu früh wieder ausgestellt werden, damit ein Rollstuhlfahrer auch kurz anhalten kann, ohne gleich wieder im Dunkeln zu stehen.

Kosten für den Umbau: Hauseingang behindertengerecht umbauen lassen

Die folgende Übersicht zeigt, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie den Hauseingang behindertengerecht gestalten lassen wollen. Teilweise ist eine Förderung für den Umbau erhältlich. So bietet zum Beispiel die KfW ein Programm für das barrierefreie Umbauen, wobei sich die Förderung auf einen besonders zinsgünstigen Kredit und einen Tilgungszuschuss bezieht. Der Einbau einer mobilen Rampe ist aus dieser Förderung aber ausgenommen, weil diese als Hilfsmittel über die Krankenversicherungen zu leihen ist. Hier eine kurze Aufstellung möglicher Kosten:

  • feste Rampe aus Stein, Kosten für den lfd. Meter: ca. 540 Euro
  • Herstellung und Montage einer Rampe aus Metall, mit Handlauf und Radabweisern: ab ca. 840 Euro
  • Installation Handlauf, lfd. Meter ab ca. 280 Euro
  • Wohnungseingangstür: ab ca. 700 Euro
  • barrierefreie Türschwelle für die Wohnung: ab ca. 230 Euro

Teilweise ist ein Zuschuss zu diesen Kosten möglich, doch in der Regel lehnen die Krankenkassen eine Beteiligung ab. Lediglich für Hilfsmittel wie die erwähnte Rampe werden Zuschüsse oder die Kostenübernahme gewährt.
Wer barrierefrei wohnen möchte und sein Haus gerade erst baut, sollte daher schon bei der ersten Planung die Anforderungen an die Barrierefreiheit berücksichtigen. Damit bleibt Ihnen ein kostenintensiver Umbau erspart.

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Autor: Veröffentlichung durch Stefan Oberhauser
Veröffentlicht in: Hausbau, Ratgeber
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