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Stromkosten – Schlichtung bei Ärger und Streit

Ärger mit der Stromabrechnung ist für viele Hausbesitzer und Wohnungsmieter schon beinahe die Regel. Gerichte haben daher viel zu tun und beklagen die ständig wachsende Flut neuer Verfahren. Damit soll in der BRD nun Schluss sein. Eine Schlichtungsstelle schafft Abhilfe.

Schlichtungsstelle für Energieabrechnungen

Streit bei Energiekosten lässt sich künftig mittels Schlichtung klären (YuriArcurs / Clipdealer.com)

Jahr für Jahr kommt kommt es zu einer geradezu unüberschaubaren Klageflut in Sachen Stromabrechnung. Die Tendenz ist zudem weiter steigend. Dem will der Bund entgegentreten. Mit einer Schlichtungsstelle für Streitigkeiten im Bereich Energie wurde in der BRD eine Möglichkeit ins Leben gerufen, diesbezügliche Gerichtsprozesse deutlich einzudämmen. Damit die Flut der Klagen möglichst schnell eingedämmt wird, hat die Schlichtungsstelle per sofort ihre Arbeit aufgenommen.

Stromkosten – Gerichtsverfahren eindämmen

Demnach können Energie-Verbraucher bei zu hohen Stromrechnungen und anderweitigen Problemen wie etwa bei einem Anbieterwechsel die neue und bundesweit tätige Schlichtungsstelle in Anspruch nehmen. Damit soll künftig weitgehend verhindert werden, dass es allein aufgrund von Streitigkeiten wegen Stromkosten zu aufwändigen und teuren Gerichtsverfahren kommt.

Stromkosten – Schlichtung übernimmt den Fall

Die Beschwerden können entweder auf dem Postweg, per Fax oder im Internet an die Schlichtungsstelle gerichtet werden. Verbraucher können aber auch über die Website www.schlichtungsstelle-energie.de oder per Telefon unter der Rufnummer 030-27572400 Kontakt aufnehmen.

Stromkosten – Antrag zur Schlichtung stellen

Um einen Antrag auf ein Schlichtungsverfahren zu stellen, müssen folgende Kriterien beachtet werden:

  • Angabe Name des Versorgers
  • Zählernummer
  • Kopien der Vertragsunterlagen einreichen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen des Versorgers bereithalten
  • Bisherigen Schriftwechsel in Kopie einreichen
  • Stromkosten – Schlichtung für Verbraucher kostenlos

Für Verbraucher ist das Verfahren kostenlos. Lediglich die Erstattung der Portokosten sowie mögliche Kosten für einen Vertreter müssen gezahlt werden. Ansonsten fallen keine weiteren Gebühren an.

Verweise:

Stromkosten sparen – aber richtig
Stromanbieter – Markt in Bewegung?
Stromkosten – Kontrolle ist besser
EU-Richtlinie -Wird Energie bald billiger?
Neue Heizungen -Verbrauchskosten im Visier
Gaspreise -Günstige Anbieter Mangelware?

Modernisierung der Heizanlage spart viel Geld
Energie sparen
EnEV – Altbauten energetisch nachrüsten

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen
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