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Einsturzgefahr – wenn das Dach nicht mehr trägt

In der kalten Jahreszeit mit viel Schnee und Eis hat der Winterdienst bei Hausbesitzern Hochkonjunktur. Die wintertypischen Arbeiten enden allerdings nicht mit dem Schneeräumen. Auch das Dach benötigt höchste Aufmerksamkeit. Ansonsten droht Einsturzgefahr des gesamten Hauses.

Einsturzgefahr

Wird das Dach nicht vom Schnee befreit, droht Einsturzgefahr (Foto: timsa / istockphoto.com)

Türmen sich dort die Schneemassen zentimeterhoch, muss das Dach schnellstens von den Lasten befreit werden. Laien sollten sich allerdings nicht in schwindelerregende Höhen begeben. Bei Schneeräumen auf dem Dach ist der Profi gefragt, damit es nicht zu schweren und lebensbedrohlichen Unfällen kommt.

Dach – winterliche Lasten sind kiloschwer

Der Traglast von Dächern sind deutliche Grenzen gesetzt. Liegen Schneemassen auf dem Hausdach, sind die Kapazitäten zumeist bis an die Grenzen ausgeschöpft. In solchen Fällen ist ein sofortiges Handeln der Hauseigentümer unerlässlich. Erforderlich ist vor allem auch eine korrekte Einschätzung der Lage. Viele Hausbesitzer richten ihr Handeln ausschließlich nach der Dicke des Schnees.

Dach – Zusammensetzung des Schnees beobachten

Doch sie sollten vor allem auch Zusammensetzung der weißen Schicht beobachten, erläutert der Präsident der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz in Mainz, Horst Lenz. Denn hieraus resultiert unter Umständen ein Gewicht, das äußerst problematisch werden kann. So könne allein Nassschnee von zehn Zentimetern bis zu 40 Kilogramm pro Quadratmeter wiegen, erklärt der Experte, Bei Eis beträgt das Gewicht dann sogar bis zu 90 Kilogramm.

Dach – wenn Einsturzgefahr droht

Vielen Hausbesitzern ist nicht klar, dass bei zu hohen Traglasten eine Einsturzgefahr des gesamten Hauses besteht. Allerdings spielt dabei die Dachkonstruktion eine gewichtige Rolle. So sind schneebedeckte Flachdächer besonders gefährdet. Anders als bei Schrägdächern kann hier nichts automatisch nach unten rutschen. Nicht aus den Augen lassen sollten Hausbesitzer auch Schneehaufen, die sich an Dachsprüngen sammeln oder auf Vordächern liegen. Wird die höchst zulässige Schneelast erreicht, muss spätestens geräumt werden.

Dach – Höchstgrenzen beachten

Besser sei es, die entsprechenden Dächer und Stellen schon vor dem Erreichen der Höchstgrenzen zu räumen, erläutern Experten. Zudem sollte – wie schon angesprochen – nur der Profi das Dach besteigen, alternativ kann auch die örtliche Feuerwehr den Fall übernehmen. Wer wissen möchte, welche Maximalwerte Gültigkeit haben, der kann im sogenannten Standardsicherheitsnachweis für Dächer nachschlagen oder das zuständige Bauamt um Auskunft bitten.

Verweise:

Winterdienst ist Pflicht für Hausbesitzer
Grundstück – Verkehrssicherungspflicht im Herbst
Eigentum verpflichtet zum Schutz vor Dachlawinen
Weihnachten – Unfall bei Deko im Freien
Gartenmöbel im Winterschlaf
Sturmversicherung
Grundbesitzer Haftpflicht Versicherung

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Hausbau
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