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TV Digital – Umrüstung ist umlagefähig

Am 30. April 2012 war es soweit: Der analoge Satellitenempfang von Fernseh- und Rundfunksendern wurde eingestellt. Hausbesitzer, die im Mietshaus technisch umgerüstet haben, können die Kosten nunmehr auf die Mieter umlegen.

Digitale Satellitenanlage

Der digitale Fernsehempfang bieten deutlich mehr Qualität (Foto: AndreyPopov / istockphoto.com)

Am 30. April 2012 wurde der Fernsehempfang von analog auf digital umgestellt. Auch Hausbesitzer, die vermieten, mussten pünktlich umrüsten. Mit dem Stichtag erfolgte eine generelle Umstellung von analog zu digital und zwar europaweit. Durch die Umstellung der Fernseh-Ausstrahlung auf Satellit kommt auf Vermieter einiges an Kosten zu. Denn zumeist musste im Mietshaus eine technisch aufwändige Umrüstung stattfinden, damit Mieter weiter empfangen können.

TV Digital –
anpassen an neue Technik

Auf den Kosten bleiben Vermieter allerdings nicht hängen. Das Mietrecht klärt, dass die Umrüstungskosten in voller Höhe an die Mieter weitergegeben werden. Schließlich müssen sowohl Satellitenempfänger als auch Satellitenschüsseln der neuen Technik angepasst werden. Die Umrüstung kommt den Mietern unmittelbar zugute und dies vor allem auch in qualitativer Hinsicht. Daher müssen sie auch die Kosten für die Verbesserung der Mietsache tragen.

TV Digital – zählt zu Modernisierungsmaßnahmen

Damit zählt die TV Digital Umstellung zu den für Mieter kostenpflichtigen Modernisierungsmaßnahmen, erläutern die Mietvereine in diesen Tagen. Elf Prozent der entstandenen Kosten können nun auf die Jahresmiete umgelegt werden. Anders verhält es sich, wenn sich der Vermieter im Mietvertrag generell dazu verpflichtet hat, dem Mieter den Empfang von TV-Programmen zu ermöglichen. Dann bleiben die Kosten der TV Digital-Umstellung allein an ihm hängen.

 

Verweise:

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen
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