Gute Nachrichten für Stromkunden: Laut Angaben der Verbraucherzentralen sind Kunden hinsichtlich ihrer abgeschlossenen Stromverträge inzwischen besser vor fragwürdigen Klauseln geschützt. Mein-bau.com informiert.
So mancher Stromkunde hat sich in der Vergangenheit schon die Haare gerauft. Viele Klauseln in Verträgen sind entweder unverständlich formuliert oder verbrachten den Kunden schlimmstenfalls in besonders einseitig ausgelegte Positionen. Damit sei es nun weitgehend vorbei, erklären die Verbraucherzentralen.
Stromanbieter –
zweifelhafte Klauseln ade
Demnach seien viele der zweifelhaften Regelungen insbesondere zu einseitigen Preiserhöhungskriterien und/oder Rechten hinsichtlich der Kündigungen bei den Verträgen mit Stromanbietern inzwischen gestrichen worden. Dies teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in diesen Tagen in Berlin mit.
Stromanbieter –
beliebige Preiserhöhungen
Ganz besonders beanstandet wurden Vertragsklauseln, die den Stromversorgern praktisch völlig freie Hand zu beliebigen Preiserhöhungen gaben. Doch auch überhöhte Mahngebühren und Kosten für Porto und Material standen auf der Liste jener Kritikpunkte, die nun Berücksichtigung im Sinne der Kunden fanden.
Stromanbieter – Reaktionen nach Abmahnungen
Die Einstellung der fragwürdigen Klauseln ist wohl auch eine Folge vielzähliger Abmahnungen, die Stromversorgern in der Vergangenheit zugestellt wurden. Laut Experten der Verbraucherzentralen habe sich inzwischen 21 Unternehmen in die Pflicht nehmen lassen und gaben die beanstandeten Vertragsklauseln entweder ganz auf oder zumindest in weiten Teilen.
Verweise:
Energie -Änderungen ab Neujahr 2012
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Stromanbieter an der Haustür
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