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Hausbau – Gewährleistungsfrist im Fokus

Bauherren, die nach einer langen und anstrengenden Bauphase endlich das Haus beziehen können, wünschen sich nichts sehnlicher, als Ruhe. Das ist nachvollziehbar aber unklug. Der VPB erinnert an die wichtige Gewährleistungsfrist. Sie beginnt mit der Übernahme des Projekts.

Bauprojekt

Nach Fertigstellung des Bauprojekts beginnt die Gewährleistungsfrist (Foto: pressmaster / Clipdeaeler.com)

Endlich den Neubau in vollen genießen – so laute die Devise vieler Bauherren nach der anstrengenden Zeit der Bauphase. Wer jetzt am Liebsten an nichts mehr denken möchte, kommt nur scheinbar zur Ruhe. Denn nun beginnt die wichtige Gewährleistungsfrist. Wer hier etwas verpasst, der zahlt am Ende noch kräftig drauf.

Hausbau mit Garantie

Die für Bauherren so wichtige Garantie gilt fünf Jahre lang. Innerhalb dieses Zeitraums müssen mögliche Mängel dem Bauträger angezeigt werden, damit er Gelegenheit zum Nachbessern hat. Der Verband Privater Bauherren weist in diesen Tagen nochmals auf die Wichtigkeit der Gewährleistungsfrist hin. Wer sie ignoriert und Mängel nicht beachtet, er hat am Ende da Nachsehen und das kostet ziemlich viel Geld.

Mängel beim Hausbau anzeigen

Läuft die Frist ab, ohne dass Bauherren mögliche Mängel angezeigt haben, so müssen Reparaturleistungen selbst bezahlt werden. Problematisch wir es, wenn sich Mängel nicht ausreichend offenbaren. Zu solchen Mängeln zählen u.a.:

  • mangelhafte Abdichtung des Kellers gegen Feuchtigkeit
  • Risse im innenliegenden Mauerwerk
  • Risse im Innenputzen
  • Risse in den Fliesenspiegeln
  • Putzabplatzungen durch nicht fachgerecht eingeputzte Dampfbremsfolien
  • Risse und Schmutzfahnen
  • Feuchtigkeitsschäden an Fensterleibungen von bodentiefen Fensterelementen
  • Veralgungen und Vermoosungen in und auf Wärmedämmverbundsystemen
  • Zugerscheinungen an Fenstern
  • nicht ausreichendes und falsch verlegtes Gefälle bei Flachdächern
  • fehlende Notüberläufe
  • Traufbleche bei geneigten Dächern
  • Riss- und Blasenbildung in Sockelputzen
  • schlechte Energiebilanz, die auf fehlerhaft ausgeführter Dämmung beruht
  • hohe Heizkosten infolge falsch dimensionierter Wärmepumpen
  • schlechte Erwärmung von Räumen mit Fußbodenheizungen
  • falsche oder gar fehlende Heizlastberechnung

Beim Hausbau Fristen einhalten

Private Bauherren zählen zur Gruppe der Verbraucher. Für sie gilt laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) eine fünfjährige Gewährleistungsfrist ab Bauabnahme. Wichtig ist es laut VPB, dass der Mangel schriftlich angezeigt wird und gleichzeitig eine Frist anmahnt. Dabei darf er Schaden nur dem Unternehmer angezeigt werfen, der diese Mängel auch tatsächlich zu verantworten hat. Darüber hinaus sollten Bauherren beachten, dass die Frist der Verjährung auch nach Anzeige der Schäden weiterläuft. Lediglich in Bezug auf Verträge gemäß VOB/B verlängert sich Verjährungsfrist, wenn Mängelrügen zugestellt werden.

VPB bietet professionelle Unterstützung

Der Verband Privater Bauherren weist darauf hin, dass der Bauherr rechtliche Schritte wie etwa ein Beweisverfahren oder eine Klage einleiten muss, wenn sich der Bauunternehmer nicht rührt. Schließlich könnte die Zeit knapp werden. Fall sich der Bauunternehmer meldet, und eine Termin zur Schadensbegutachten vereinbart,. So zählt dies juristisch als Unterbrechung der Verjährungsfrist. Die VPB-Experten raten Bauherren zudem, etwa ein halbes Jahr vor Ablauf der Gewährleistungsfrist einen unabhängigen Bausachverständigen mit einer professionellen Schlussbegehung des Hauses zu beauftragen. Der Experte erkennt mögliche Schäden deutlich schneller, als ein Laie. Diese Schlussbegehung beendet dann auch ganz offiziell das gesamte Hausprojekt.

Ratgeber „Gutachter hilft bei Mängeln!
 

Verweise:

Immobilien – Webportal als Suchassistent
Immobilien – Eigenbedarf leicht durchsetzbar
Immobilie – so wird die Suche zum Volltreffer
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Bauvertrag – schwarze Schafe auf der Messe
Bauvertrag aus dem Internet
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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Hausbau
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