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Heizung muss ausreichende Wärme bieten

Die Tage werden kürzer und erste Herbststürme fegen um das Haus. Nun wird es oftmals auch drinnen ungemütlich. Kältempfindliche Bewohner setzen dann auf kuschelige Temperaturen durch Heizungswärme. Darauf haben auch Mieter ein Recht.

Heizanlage

Ab Anfang Oktober muss die Heizanlage eingstellt sein (Foto: Andreas Morlok / pixelio.de)

Draußen wird es ungemütlich. Die kalte Jahreszeit hat spürbar Einzug gehalten. Das schlägt sich inzwischen auch auf die Innentemperaturen nieder. Der eine oder andere Zeitgenosse stellt dann bereits die Heizung an. Wenn draußen die ersten Herbststürme toben, soll es in den eigenen vier Wänden schließlich kuschelig und gemütlich sein.

Heizung muss bestimmte Leistung bringen

Doch nicht immer werden die Räume auch tatsächlich warm. So mancher Mieter fröstelt vor sich hin, wenn die gesetzlichen Vorgaben vom Hauseigentümer nicht eingehalten werden. Mieter haben jedoch in der kühlen Jahreszeit einen Anspruch auf Temperaturen von mindestens 20 bis 22 Grad.

Anderenfalls handelt es sich um einen Mietmangel. Mietmängel haben in letzter Konsequenz eine Kürzung der Miete zufolge. Insofern sollten Vermieter sicherstellen, dass Mieter ihre Wohnungen ausreichend temperieren können. Dies gilt besonders für den Herbst und den Winter. In manchen Fällen fällt die Heizanlage allerdings sogar komplett aus. Ein solcher Zustand ist für Mieter nicht hinnehmbar. Sie haben dann da Recht zur fristlosen Kündigung.

Heizung muss ab Anfang Oktober funktionieren

Pünktlich am 1. Oktober eines jeden Jahres beginnt die offizielle und gesetzliche Heizperiode. In den meisten Fällen ist dieser Zeitpunkt im Mietvertrag auch festgeschrieben. Experten der Mietervereine weisen darauf hin, dass es allerdings ausreicht, wenn die angemieteten Wohnräume in der Zeit von 6.00 Uhr morgens bis 23.00 Uhr in der Nacht entsprechend temperiert sind. Während der übrigen Nachtzeit können Vermieter die Heizung zurückdrehen. So lässt sich viel Energie sparen.

Auch nachts bleibt die Heizung in Betrieb

Allerdings dürfen auch in der Nacht bestimmte Temperaturen nicht unterschritten werden. Hier hat der Gesetzgeber 18 Grad Celsius als Richtwert festgelegt, Auch für die Bereitstellung von Warmwasser gibt es Vorschriften. Demnach sollte die Temperatur für warmes Wasser in Küche und Bad etwa 45 Grad Celsius betragen. Wichtig sei es, dass Wasser nicht zu lange läuft, bis die richtige Temperatur erreicht ist. Etwa 10 Sekunden darf es laut Expertenmeinung dauern, dann muss das Wasser aus Dusche oder Kran in der gewünschten Temperatur zur Verfügung stehen.

 
Heizkörperventile erneuern:

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Ideen, Wohnen
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