MEIN BAU

Main Section

Blogs

Share

Schlechtwetter verzögert das Bauprojekt

Klirrende Kälte mit Eis und Schnee bringt das öffentliche Leben derzeit zum Stillstand. Nah- und Fernverkehr geraten ins Stocken und auch auf Baustellen wird es zunehmend ruhig. Schlechtwetter – so lautet der Kommentar mancher Baufirmen, wenn nichts mehr geht. Nicht immer geht dies mit den rechtlichen Vorgaben konform.

Winterbaustelle

Bei Schlechtwetter kommt das Bauvorhaben oftmals nur schleppend voran (Foto: viperagp / Clipealer.de)

Dass schlechte Witterungsverhältnisse im Winter allerdings nicht automatisch zu einer Stilllegung der Bautätigkeiten führen dürfen, darauf weist in diesen klirrend kalten Tagen die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.

Schlechtwetter führt zum Stillstand am Bau

Zum Baustopp und zum Status Schlechtwetter gibt es einschlägige Regeln, die nicht immer präzise eingehalten werden. Dabei stellen einschlägige Urteile klar, bis zu welchem Zeitpunkt Bauen zumutbar ist und wann die Klausel für Schlechtwetter greift. Die Baufirmen sind selbstverständlich bestens über die gesetzlichen Regelungen informiert und kennen sie alle.

So manche Baustoffe allerdings setzen den Bauunternehmen Grenzen. So gibt es seitens der Hersteller sogenannte Verarbeitungsrichtlinien zu den jeweiligen Bauprodukten. Dabei werden präzise Regeln, wie etwa zu den Temperaturen definiert, die während der Verarbeitung herrschen müssen. Dies sollte unbedingt beachtet werden und gilt beispielsweise für Abdichtungen aus Bitumen im Bereich des Kellers.

Bauprojekt unterliegt klaren Regeln

Gleiches gilt für Verputzarbeiten. Auch hier stehen Temperaturen im Fokus. Für Bauunternehmen wichtig: Werden die Vorschriften nicht eingehalten, so drohen Schäden am Bau. Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) empfiehlt aufgrund von Erfahrungswerten, die Verarbeitungsrichtlinien präzise zu beachten. Kommen bestimmte Materialien bei der Verarbeitung mit Wasser in Verbindung, so kann es bei klirrender Kälte schnell zu Frostschäden kommen. Die am Bau tätigen Handwerker sind dann gehalten, die Temperatur während der Verarbeitungsprozesse oberhalb des Gefrierpunkts zu halten und diese Temperaturverhältnisse auch während der Phasen der Trocknung sicherzustellen.

Bauherren treiben Bauprojekt oftmals an

Viele Bauherren bedenken solche Aspekte nicht, wenn sie die Baufirmen trotz klirrender Kälte, Frost und Schnee zum Weiterarbeiten bewegen wollen. Eile ist unter ungünstigen Witterungsbedingungen am Bau ein besonders schlechter Ratgeber. Das sollten auch Bauherren bedenken und zum einen die Firmen nicht zur Eile und zur Fortsetzung von Arbeiten drängen. Zum anderen sollten auch Bauherren selbst misstrauisch werden, wenn auf der Baustelle trotz Eis und Schnee Abdichtungs- und/oder Anstreicherarbeiten stattfinden.

Baurechtsanwalt begleitet das Bauprojekt

In solchen Fällen ist es ratsam, unverzüglich einen Baurechtsanwalt zu Rate zu ziehen, denn es kann durchaus notwendig werden, den Bau unverzüglich zu stoppen. Nur so lassen sich Schäden verhindern später mögliche – den Vertragsvereinbarungen entsprechende – Beschleunigungsmaßnahmen durchzusetzen. Tipp: Bei einer durch Schlechtwetter verzögerten Bauzeit hat das Bauunternehmen in der Regel nicht die Möglichkeit, etwaige Mehrkosten vom Bauherren einzufordern.

 
Spezielle Heizgeräte für Winterbaustellen:

Verweise:
Immobilien vor dem Wintereinbruch schützen
Wohngebäudeversicherung bei Sturmschäden?
Immobilien – Vorsicht bei zugefrorener Leitung
Absicherungen, die Bauherren wirklich nützen
Winter-Check für das Eigenheim
Beim Bauprojekt ist Sachverstand gefragt
Bauträger – Insolvenz kann teuer werden
Gitter-Roste auf Baustellen unverzichtbar

Share
Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Hausbau
Tags: , , , , ,

Das könnte Sie ebenfalls interessieren