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Immobilien vor dem Wintereinbruch schützen

Hausbesitzer müssen in diesen Tagen jederzeit mit einem Kälteeinbruch rechnen. Höchste Zeit also, um sich um einen geeigneten Winterschutz für die Immobilie zu kümmern. Bestens vorbereitet, überstehen Häuser starke Schneestürme und frostige Zeiten unbeschadet.

Immobilie

Höchste Zeit für den Winterschutz der Immobilie (Foto: elenathewise / Clipealer.de)

Spätestens ab November muss vielerorts mit heftigem Schneefall und einem überraschenden Wintereinbruch gerechnet werden. Geeignete Maßnahmen, die schon im Vorfeld getroffen werden, sorgen dafür, dass Haus und Hof die vor uns liegende Kälteperiode ohne kostspielige Schäden überstehen.

Dächer der Immobilien räumen

Schneemassen verpassen dem Haus praktisch über Nacht eine weiße Schneehaube. Je nach Schneelasten, die dann zu tragen sind, kann es schnell zu ersten Schäden durch den Wintereinbruch kommen. Mit sinnvoller Vorsorge lässt sich das Schlimmste vermeiden.

Auch künftige Einflüsse durch Frost und Schnee können dem Haus dann nicht allzu viel anhaben. Wer frühzeitig vorbeugt, muss diese wichtigen Arbeiten dann auch bei klirrender Kälte, Frost und Schnee umgesetzt.

Immobilien
mit instabilen Dächern

Hausbesitzer, die sich angesichts einer dicken Schneedecke auf dem Dach unwohl und unsicher fühlen, sollten das Dach sorgfältig räumen, raten Experten vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. In vielen Fällen können Hausbesitzer diese Arbeiten selbst durchführen. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn das Haus über ein Satteldach oder ein Flachdach verfügt, das nicht mehr sehr stabil wirkt. In diesen Fällen muss der Experte ran. Er befreit das Dach fachgerecht von den weißen Lasten.

Statik der Immobilien hält einiges aus

In Panik geraten muss allerdings niemand, erläutert Eva Reinhold-Postina, Sprecherin des Verbandes Privater Bauherren (VPB) in Berlin. „Die Statik moderner Hausdächer ist auf sehr hohe Schneelasten ausgelegt. Die Werte orientieren sich dabei streng an den verschiedenen Schneelastzonen in Deutschland.“ Dies betrifft allerdings nicht die kleinen Gartenlauben, Holzhäuschen im Freien oder Vordächer von Terrassen, warnen Experten.

Verkehrssicherungspflicht betrifft Immobilien Besitzer

So beruhigt Hausbesitzer in Hinblick auf eine solide Dachkonstruktion auch sein können – von der Pflicht zur Schneeräumung befreit das sichere Gefühl nicht. Schließlich gilt für Immobilienbesitzer generell die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Unter dem Strich bedeutet dies, dass Hausbesitzer für Schäden, die Passanten treffen, verantwortlich sind. Rutschen etwa Fußgänger vor dem Haus aus oder werden sie sie von Eis- und/oder Schneemassen getroffen, so ist stets der Hausbesitzer schadenersatzpflichtig.

Haftpflichtversicherung bei Schäden an Immobilien

Zwar springt in solchen Fällen in der Regel die eigens zu diesen Zwecken abgeschlossene Haftpflichtversicherung ein. Ist jedoch Fahrlässigkeit im Spiel, kann sich die Haftungssumme deutlich reduzieren. Fahrlässig handelt auch, wer in Urlaub fährt und keine Vorsorge für einen eventuellen Wintereinbruch betreibt. Räum-Arbeiten sollten in jedem Fall an einen zuverlässigen Dritten übertragen werden. Schließlich schützt Abwesenheit nicht vor den Folgen, die Unfälle unmittelbar am Haus durch winterliche Einflüsse mit sich bringen.

Winter-Rundumschutz für Immobilien

Zu den vielfältigen negativen Einflüssen des Winters zählen auch Schneeverwehungen sowie zugefrorene Leitungen. In beiden Fällen kann es zu beträchtlichen Problemen kommen. Schneeverwehungen führen häufig zu beträchtlichen Wasserschäden. Schließlich bestehen solche Verwehungen aus Wasser. „Wärme aus dem Hausinneren taut die hinterste Schicht der Verwehung auf, aber das Wasser kann nicht abfließen“, erläutert Reinhold-Postina vom VPB. In der Folge kann Wasser durch Fugen und Ritzen gelangen und letztlich alles unter Wasser setzen.

Leitungen vorsichtig antauen

Im Fall vereister Wasserleitungen sollte der Fön besser unbenutzt bleiben. Stattdessen ist die Hilfe eines Experten gefragt, der vereiste Rohre langsam auftaut. Er kann auch die Rohleitungen nach Haarrissen absuchen, die unentdeckt auch noch viel später zu großen Schäden führen können. Reinhold-Postina vom VPB empfiehlt, einen Installateur für solche Arbeiten zu beauftragen. Hausbesitzer sollten zudem ein kritisches Auge auf Dichtungen an Fenstern und Türen werfen. Häufig müssen sie ausgetauscht werden, um funktionsfähig zu bleiben. Ebenso steht ein Rundgang um das Haus an, um mögliche Risse im Mauerwerk aufzudecken, Schließlich sollten auch Regenrinnen, Gullys und Dächer vom Laub befreit werden, damit Wasser stets abfließen kann.

Dämm-Maßnahmen bei Immobilien

Ungeschützte Leitungen im Keller werden am besten komplett umhüllt. Solche Dämm-Maßnahmen können Heimwerker problemlos selbst durchführen. Zudem ist ein solcher, sehr effizienter Schutz äußerst kostengünstig. Am Ende aller vorsorgliche Maßnahmen steht noch die Prüfung der Wasserzufuhr bei Leitungen, die nach draußen führen. Sie werden entleert und dann komplett abgestellt. Derart abgesichert können Hausbesitzer beruhigt dem nahenden Wintereinbruch entgegensehen. Besonders umsichtige Hausbesitzer schließen noch eine Zusatzversicherung ab. Denn die Gebäudeversicherung beinhaltet keine Schäden, die durch Schnee entstehen. Hier kann eine Elementarschadenversicherung gute Dienste leisten. Neben Schäden bei Erdbeben, Hochwasser, & Co. schützt sie Hausbesitzer auch vor finanziellen Schäden, die durch Schnee entstehen.

 
Leitungen und Rohre nachträglich dämmen:

Verweise:

Wohngebäudeversicherung bei Sturmschäden?
Immobilien – Vorsicht bei zugefrorener Leitung
Versicherung – Silvesterschäden am Haus
Versicherung – Schutz bei Brand und Diebstahl
Bauprojekt – was leisten Versicherungen?
Absicherungen, die Bauherren wirklich nützen
Bauherren müssen gut versichert sein
Die Bauleistungversicherung
Bauherrenhaftpflicht
Gewässerschaden Haftpflichtversicherung oder Öltankversicherung
Grundbesitzer Haftpflicht Versicherung

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