Ohne Baustress direkt in das eigene Haus einziehen – so stellen sich viele Bauherren den Idealfall vom Hauseigentum vor. Kritische Blicke hinter die Kulissen sowie ausführliche Energie- und Dämmchecks des neuen alten Hauses sind allerdings notwendig!
Bauherren, die sich den Stress eines kompletten Neubaus nicht antun wollen, liebäugeln gerne mit einem Haus aus zweiter Hand. Schließlich ist es praktisch, wenn schon alles fix und fertig erscheint und die neuen Hausbesitzer nur noch einziehen müssen. Doch Vorsicht: Altbauten haben ihre Tücken und hinter so mancher schnieken Fassade verbergen sich Mängel, die Bauherren teuer zu stehen kommen. Wer Defizite des Altbaus nicht schon vor dem Kauf erkennt, der hat das Nachsehen und zahlt zumeist eine hohe Zeche.
Deutliche Mängel trüben die Freude
Dass Häuser aus zweiter Hand deutliche Mängel haben können, darauf weist auch der Bauherren-Schutzbund (BSB) hin. Er kritisiert dabei besonders den zumeist überalterten energetischen Zustand. Angesichts steigender Energiepreise und wichtigen Umweltaspekten ist dies ein nicht zu unterschätzender Posten auf der Sollseite. Interessenten, die einen Altbau kaufen möchten, sollten das Objekt der Begierde daher lieber häufiger in Augenschein nehmen und sich nicht nur auf den ersten Eindruck verlassen, empfehlen die Experten vom Bauherren-Schutzbund. Nur so könne gründlich genug geprüft werden, ob das Haus auch hält, was es verspricht.
Ratgeber für den Kauf von Altbauten
Mit einer speziellen Broschüre unter dem Titel: „Häuser aus zweiter Hand“ helfen auch die Verbraucherzentralen künftigen Bauherren weiter, die auf Secondhand-Häuser setzen. Die Broschüre macht auf mögliche Schwachpunkte in Altbauten aufmerksam. Hierzu zählen unter anderem:
- feuchte Außen- und Innenwände
- Feuchtigkeit im Kellerboden
- Risse und undichte Fugen an den Außenwänden der Fassade
- Risse und undichte Fugen in tragenden Teilen
- dünne Wände mit mangelhaftem Wärme- und Schallschutz
- einfache Fenster, die Wärme nicht isolieren
- muffige Gerüche, die auf Schimmel hinweisen
- alte Heizungsanlagen
- alte Installationen
- Häuser aus zweiter Hand
Hinweis: Käufer von Altbauten, die das Haus erst kürzlich übernommen haben, sind verpflichtet, bis Ende 2011 die obersten Geschossdecken zu dämmen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin. „Hausbesitzer haften für die Einhaltung der Vorschriften“, der Bausachverständige Thomas Weber vom VBP. Auch Heizungen, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden, müssen erneuert werden.
Blick in das Grundbuch unerlässlich
Doch allein der Zustand von Haus und Grundstück reicht nicht aus, um sich vor unangenehmen Überraschungen zu schützen. Auch ein Blick in das Grundbuch sei Bauherren angeraten, erklären die Experten. Er schützt Käufer von Altbauten vor zusätzlichem Ungemach. Denn dort lässt sich recherchieren, ob noch Lasten, wie etwa Grundschulden, Nutzungsrechte Dritter oder Wohn-, Wege- und Leitungsrechte auf dem Grundstück liegen. Ebenso wichtig ist eine gezielte Nachfrage bei der Kommune, ob etwa Erschließungsmaßnahmen geplant sind. Sie können den Finanzierungsplan des Altbau-Käufers ebenfalls ins Wanken bringen.
– Suchen, Besichtigen, Beurteilen, Schäden erkennen, Kaufen –
Herausgeber Stiftung Warentest
180 Seiten
Preis: 9,90 Euro
http://youtu.be/Tk_cc0xTawc
Verweise:
IVPU-Dämmratgeber für Bauherren
Aufklärungspflicht bei verseuchten Häusern
Das könnte Sie ebenfalls interessieren