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Sicherheit für Heizräume: Diese Vorgaben sind einzuhalten

Welche Anforderungen in puncto Sicherheit müssen Heizräume erfüllen? Der Gesetzgeber gibt klare Regeln und Vorschriften vor, nach denen Feuerstätten und Brennstoffe besonders behandelt werden müssen.

Heizräume in Wohnhäusern unterliegen besonderen Anforderungen an die Sicherheit.

Heizräume in Wohnhäusern unterliegen besonderen Anforderungen an die Sicherheit.
(Bild: agephotography / clipdealer.de)

Heizräume und Sicherheit: Wann sind solche Räume erforderlich?

Die Feuerungsverordnung beschreibt Heizräume durch die Charakteristik des Aufstellens von Feuerstätten. Es handelt sich nicht automatisch um einen Heizraum, nur weil dort die Heizungsanlage aufgebaut ist. Vielmehr sind Heizräume dadurch definiert, dass hier feste Brennstoffe zur Anwendung kommen und eine Nennwärmeleistung der Anlage von mehr als 50 Kilowatt erreicht wird. Die Anforderungen und Vorschriften zur Sicherheit von Heizräumen beziehen sich auf deren Größe, bautechnische Ausführung und auf die Nutzung. Die Feuerverordnung der Länder unterscheidet zudem nach Aufstell- und Heizräumen. Aufstellräume sind die Räume, in denen die Heizungsanlage aufgebaut wurde, wobei gasförmige und flüssige Brennstoffe verwendet werden. Die Nennleistung der Heizungsanlage muss bei mehr als 100 Kilowatt liegen. Auch Festbrennstoffkessel, die weniger als 50 Kilowatt leisten, können in Aufstellräumen zu finden sein. Die Anforderungen an einen Aufstellraum sind geringer als an einen Heizraum.

Heizräume: Brandschutzvorschriften für mehr Sicherheit

Bekannt ist fast allen Hauseigentümern, dass es Vorschriften für Feuerstätten gibt. Dass es auch für das Aufstellen der Heizung rechtliche Vorgaben einzuhalten gibt, erfahren sie oft erst durch den Heizungsinstallateur. In allen Punkten sind diese Vorgaben meist nicht bekannt. Wer weiß denn, dass zum Beispiel der Heizungsnotschalter außerhalb des Heizungsraums an einem Fluchtweg zu finden sein muss? Hilfreich ist daher ein Blick in die Feuerverordnungen, die genaue Hinweise geben und mit denen sich beim Neubau oder bei der Sanierung eines Altbaus die weiteren Schritte die Heizung betreffend planen lassen.

Neben der Muster-Feuerverordnung gibt es in allen Bundesländern einzelne Feuerverordnungen, die sich aber an die Erstgenannte anlehnen. Einzelne Punkte variieren jedoch, daher ist ein Blick in die jeweilige Landes-Feuerverordnung wichtig.
Es wird darauf hingewiesen, dass Heizräume nur für die Aufstellung von Heizgeräten zu verwenden sind, wobei feste Brennstoffe ebenso wie Gas- oder Ölheizungen, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke infrage kommen. Werden die Anforderungen and die Sicherheit erfüllt, dürfen auch Brennstoffe hier gelagert werden. Die Aufstellvorschriften für Heizgeräte sehen vor, dass es keine Verbindung zu normalen Aufenthaltsräumen im Haus geben darf, wobei derlei Räume für Personal ausgenommen sind. Auch zu Treppenräumen darf es keine Verbindung geben.
Wichtig: Der Mindestrauminhalt muss acht Kubikmeter betragen, außerdem ist eine lichte Höhe von wenigstens zwei Metern einzuhalten, wenn ein Raum als Heizraum eingerichtet werden soll. Der Raum mus einen separaten Zugang ins Freie ermöglichen oder soll zu einem geeigneten Flur führen. Türen sind in Fluchtrichtung zu öffnen. Auch diese Punkte gehören zu den Vorschriften im Hinblick auf die Sicherheit für Heizräume:

  • Einrichtungsgegenstände im Heizraum müssen feuerbeständig sein
  • Mindestabstand zu Wänden und Möbeln muss eingehalten werden (abhängig von der Art und Größe des Kessels)
  • feuerfeste Wände im Heizraum
  • immer griffbereiter Feuerlöscher

Heizräume für Pelletkessel

Sicherheit gilt auch in Bezug auf Pelletheizungen: Ab einer Leistung von mehr als 50 Kilowatt ist ein eigener Heizraum für Pelletheizungen erforderlich. Klassischerweise wird eine Pelletheizung für Ein- oder Zweifamilienhäuser im Keller eingebaut, weil so kleine Gebäude nur selten eine derart hohe Leistung benötigen. Bei gemeinschaftlicher Nutzung einer Heizungsanlage wird diese Leistung aber sehr wohl benötigt, der Heizraum muss dann außerhalb des Kellers liegen bzw. muss separat eingerichtet werden. Das Betreiben eines Pelletofens ist auch ohne Heizraum möglich.
Die Mindestabstände für Pelletkessel müssen den Herstellerangaben entsprechend eingehalten werden. Hierbei unterscheiden sich die verschiedenen Modelle der Kessel.
Im Pelletbrenner muss genügend Luft zugeführt werden, damit die Pellets gut brennen können. Vorgeschrieben sind des Weiteren zwei Öffnungen, die aus dem Raum hinaus nach außerhalb führen. Diese Öffnungen müssen mindestens 150 cm² groß sein. Um die nötigen Anforderungen an diese Heizräume im Hinblick auf die Sicherheit einhalten zu können, sollte ein Kaminkehrer befragt werden. Dieser gibt noch weitere Hinweise zur Sicherheit rund um Feuerstätten, denn auch bei der Bedienung von Pelletkesseln oder beim Befeuern von Kaminen sind verschiedene Vorgaben zu beachten. Deren Umsetzung wird durch den Schornsteinfeger geprüft. Nötigenfalls mahnt er zur Nachbesserung. Es ist somit ideal, wenn die jeweils gültigen Vorschriften bereits vorab bekannt sind und folglich eingehalten werden können.

Heizräume richtig belüften

Nicht nur Heizräume, in denen Pelletkessel aufgestellt werden, müssen richtig belüftet werden, auch ansonsten gelten die Vorschriften der Feuerungsverordnung zur Belüftung von Heizräumen. Raumluftabhängige Feuerstätten, die eine Leistung von mehr als 50 Kilowatt erbringen, müssen die oben genannten Öffnungen von mindestens 150 cm² aufweisen. Nimmt die Leistung zu, müssen pro Kilowatt zwei Quadratzentimeter hinzugezählt werden. Die Belüftung kann auch ohne derartige Öffnungen stattfinden, dann müssen die Hauseigentümer aber einen Volumenstrom sicherstellen, mit dem die Verbrennungsluftversorgung gewährleistet werden kann.

Lüftungsleitungen, die durch andere Räume führen, müssen eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten aufweisen. Führen Lüftungsleitungen durch Heizräume und versorgen diese nicht mit frischer Luft, ist ebenfalls eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten erforderlich.

Zur Belüftung von Heizräumen gelten die Vorschriften der Feuerungsverordnung.

Zur Belüftung von Heizräumen gelten die Vorschriften der Feuerungsverordnung. (Bild: caifas / clipdealer.de)

Notschalter für mehr Sicherheit

Notschalter sind für Heizräume aus Gründen der Sicherheit vorgeschrieben. Sie sollen bei einer Gefahrensituation dafür sorgen, dass die Heizung jederzeit schnell abgeschaltet werden kann. Der Notschalter muss leicht zugänglich und deutlich erkennbar sein. Daher ist eine Beschriftung empfehlenswert. Ist die Anlage in Betrieb, zeigt der Notschalter dies durch ein rotes Licht an. Wichtig: Er muss sich außerhalb des Heizungsraums befinden und sollte ohne Betreten desselben zu sehen sein. Durch den Notschalter wird sichergestellt, dass die Heizungsanlage von außen abgeschaltet werden kann, was im Falle eines (drohenden) Brandes wichtig sein kann.

Häufig wird angenommen, dass es für die Sicherheit ausreichend sein, wenn ein Hauseigentümer, die aufgestellten Feuerlöscher regelmäßig überprüfen lässt und wenn eine Freischalteinrichtung für Heizräume installiert worden. Doch wenn ein Notschalter Pflicht ist, reicht eine Freischaltanlage nicht aus! Die Elemente, die dazugehören, sind lediglich für die Wartung oder für die Reparatur der Heizungsanlage wichtig. Sie dienen dazu, die Stromversorgung des Brenners zu unterbrechen, was auch bei längeren Stillstandszeiten der Heizung erforderlich sein kann. Ein Ersatz für den Heizungsnotschalter sind sie nicht.
Tipp: Wohnen kleine Kinder im Haus, sollte der Notschalter etwas höher und damit für Kinder nicht erreichbar angebracht werden. Schon allein aufgrund des roten Lichts ist er verlockend und verleitet die Kleinen dazu, doch einmal auf die Taste zu drücken. Sollte die Heizung also unvorhergesehen ausgefallen sein, ist es empfehlenswert, zuerst den Notschalter zu kontrollieren.

Die VDE-Richtlinie gibt des Weiteren die folgenden Vorschriften vor, die für einen Heizungsnotschalter zu beachten sind:

  • manuelle Öffnung des Schalters muss möglich sein
  • beste Platzierung neben einem Fluchtweg
  • Aufschrift „Gefahrenschalter Heizung“ oder „Heizung-Not-Aus“ muss gut erkennbar sein
  • rote Kennzeichnung auf gelbem Hintergrund als beste Variante

Dieser Schalter dient der Sicherheit, ist aber nicht für alle Anlagen vorgeschrieben. Er ist verpflichtend für alle Anlagen, die mit Öl oder Gas befeuert werden und eine Leistung von mindestens 50 Kilowatt erbringen. Die Schalter sind jedoch auch freiwillig zu installieren, was die Sicherheit im Haus um ein Vielfaches erhöht. Der Heizungsmonteur wird entsprechende Hinweise geben und fungiert als wichtigster Sicherheitsberater. Empfiehlt er die Installation des Schalters, so ist dies zum einen als Aufputzmontage möglich, zum anderen kann der Schalter auch unter Putz verlegt werden. Die Kosten belaufen sich zwischen 10 und 30 Euro, eine nachträgliche Montage durch den Installateur muss mit 30 bis 50 Euro veranschlagt werden. Angesichts dessen, dass die Sicherheit damit aber deutlich erhöht wird, sollte dieses Geld unbedingt investiert werden.

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Autor: Veröffentlichung durch Stefan Oberhauser
Veröffentlicht in: Hausbau
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