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Schallschutzdecken-Systeme für größere Wohn-Esszimmer

Dass Lärm krankmachen kann, ist hinlänglich bekannt. Dass er das Zeug dazu hat, ernsthafte Streitigkeiten unter Nachbarn auszulösen, auch. Mit Schallschutzdecken-Systemen wird das Wohnen ruhiger und angenehmer.

Verschiedene Lärmschutzmaßnahmen werden ausgeführt, um die unterschiedlichen Schallarten zu dämmen.

Verschiedene Lärmschutzmaßnahmen werden ausgeführt, um die unterschiedlichen Schallarten zu dämmen.
(Bild: Yunava1 / clipdealer.de)

Bestimmungen im deutschen Baurecht

Konkrete Bestimmungen sind in Deutschland gültig, sodass der Schallschutz keine Form der nachbarschaftlichen Unterstützung oder des guten Willens ist, sondern vorgeschrieben. Die Mindestanforderungen im Schallschutz werden nach der Schallschutznorm DIN 4109 geregelt. Außerdem sind weitere Regelwerke anwendbar, mit denen für Ruhe in den Wohnungen und Häusern gesorgt werden soll. Berücksichtigt wird damit nicht der subjektive Eindruck von Lärm oder von Geräuschen, sondern der tatsächlich messbare Lärm. Letzterer muss vermieden werden, was auch eine Frage des gesundheitlichen Wohlergehens ist. Denn: Schallschutz gilt als Gesundheitsschutz, dementsprechend müssen technische oder bauliche Maßnahmen ergriffen werden, um den Schall nicht nach außen dringen zu lassen. Und das gilt nicht nur in Wohnungen, in denen kleine Kinder oder Musikfreunde leben!

Verschiedene Arten von Schall werden gedämmt

Verschiedene Lärmschutzmaßnahmen werden ausgeführt, um die unterschiedlichen Schallarten zu dämmen. Zum einen ist hier der Luftschall zu nennen, der durch Musik oder durch Sprache entsteht. Körperschall breitet sich in festen Stoffen aus, ein Beispiel dafür sind Hammerschläge. Werden Decken in Schwingung versetzt, handelt es sich um Trittschall, der nicht nur beim Laufen, sondern auch beim Verrücken von Möbeln auftreten kann. Damit das Wohn- und Arbeitsklima in einer Wohnung oder einem Haus angenehmen ist, müssen all diese Schallarten gedämmt werden. Dafür gibt es verschiedene bauliche Maßnahmen, die auch nachträglich angewendet werden können.

Mit baulichen Maßnahmen gegen den Schall

Lärm kann belästigend wirken. Das gilt nicht nur für den Mieter, der über der eigenen Wohnung lebt, sondern auch innerhalb eines Hauses. Wird beispielsweise in der unteren Etage Klavier gespielt oder laut Musik gehört, kann das die Nutzer der darüber liegenden Räume durchaus stören. Sogar der Familienfrieden kann darunter leiden. Es gilt daher, vor allem größere Wohn- und Esszimmer ausreichend zu dämmen, damit Sprache, Musik und Fußgetrappel nicht zu hören sind bzw. nur noch gedämpft nach oben dringen. Meist wird eine Trittschalldämmung das Mittel der Wahl sein, doch um das obere Stockwerk vor Lärm aus der darunter liegenden Etage zu schützen, kommt eher die Nutzung von Schallschutzdecken-Systemen infrage.

Unterschiedliche Schallschutzsysteme kurz vorgestellt

Die folgenden Möglichkeiten bestehen, wenn eine nachträgliche Schalldämmung in der Wohnung integriert werden soll:

  • Einbau einer freischwebenden Zwischendecke
    Wird eine abgehängte Decke als Mittel der Wahl betrachtet, sollte diese einen Abstand von wenigstens 30 cm zur eigentlichen Decke aufweisen. Genutzt wird dabei eine Beplankung mit Gipskartonplatten, mit denen sich der Luftschall absorbieren lässt. Zusätzlich wirkt hier das Dämmmaterial, welches zwischen Beplankung und Decke eingebracht wird, als Schallschutz. Dafür werden meist Mineralwolle-Matten eingesetzt. Darunter kommen Holzlatten, an die dann die Beplankung verschraubt werden kann. Teilweise werden auch spezielle Metallprofile eingesetzt, die auf das gewünschte Maß gekürzt werden können und an denen sich die Gipskartonplatten verschrauben lassen. Ganz wichtig: Die Beplankung sowie die Unterkonstruktion dürfen nicht an umlaufenden Wänden befestigt werden, denn ansonsten werden die Geräusche von oben oder aus den anliegenden Räumen auf die Decke übertragen. Die Geräusche würden damit deutlich stärker werden und nicht leiser. Die Anbringung sollte daher freischwebend erfolgen, wofür es verschiedene Aufhängesysteme im Handel gibt.
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  • Einbau einer freitragenden Zwischendecke
    Die freitragende Zwischendecke ist die Alternative zur freischwebenden Decke. Sie muss auch nur rund 10 cm unterhalb der eigentlichen Zimmerdecke angebracht werden. Ringsherum wird an den Wänden Stahlblech als U-Profil befestigt, die offene Seite der Profile muss zur Raummitte zeigen. Vor der Montage sollten die Profile mit Schaumstoff-Dichtbändern versehen werden, damit kein direkter Kontakt der Profile mit der Wand entsteht. Auch hierbei würden Geräusche verstärkt werden.
    Nun werden Querträger in die Profile geschoben, zusammen mit den bereits an der Wand befindlichen Profilen ergeben sich T-Träger. Nun können Metallprofile quer geschraubt werden. In diese Rahmenkonstruktion werden Mineralwolle-Matten geschoben, die als Dämmung fungieren. Auch Holzweichfaser-Dämmplatten sind nutzbar, sie sollten wenigstens drei Zentimeter dick sein. Wichtig: Das Dämmmaterial muss lückenlos eingebaut werden, damit der Schall nicht hindurchdringen kann. Die abschließenden Gipskartonplatten werden nun gegengeschraubt, dürfen aber nicht an der Wand anstoßen.
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  • Decke abhängen
    Ist die Decke sehr niedrig, kommen die oben genannten Varianten nicht infrage. Schon 10 cm, die durch die freitragende Decke von der Raumhöhe genommen würden, wären zu viel. Alternativ können schalldämmende Zwischendecken durch einen Trockenbau-Fachbetrieb eingezogen werden. Die Abhängehöhe liegt nun lediglich noch bei fünf Zentimetern. Stahlblechprofile müssen dabei an Direktschwingabhängern an der Decke angebracht werden. Die Profile werden mit Mineralwolle gefüllt. Spezial-Mineralwollmatten werden als Dämmung verwendet, die Konstruktion wird mit Gipskartonplatten abgeschlossen. Diese Arbeit ist kaum in Eigenleistung möglich, hier ist es besser, wirklich einen Fachbetrieb zu beauftragen.

Schallschutz in Mietwohnungen

Viele bauliche Maßnahmen können durchgeführt werden, wenn jemand Eigentümer der Immobilie ist. Doch wie ist es bei einer Mietwohnung? Natürlich können auch hier die genannten baulichen Maßnahmen durchgeführt werden, allerdings sollte dafür das Einverständnis des Vermieters vorliegen. Am besten in schriftlicher Form! Eine solche Maßnahme gilt als Sanierung und darf nicht einfach so durch den Mieter durchgeführt werden. Wer zum Werkzeug greift, ohne den Vermieter informiert zu haben, muss im schlimmsten Fall mit einer Kündigung rechnen.

Lässt sich der Vermieter darauf ein und die Maßnahme kann durch den Mieter durchgeführt werden, ist es möglich, dass dieser auch allein für die Kosten aufkommen muss. Nicht jeder Vermieter wird sich daran beteiligen und in der Investition eine Wertsteigerung seiner Immobilie sehen. Die Kosten beginnen ab rund 40 Euro pro Quadratmeter, damit liegen sie bei einem Raum von 15 Quadratmetern Größe bei rund 600 Euro. Je hochwertiger das Baumaterial ist, desto höher sind auch die Kosten. Doch es lohnt sich! Wer in seinem Wohn- oder Esszimmer endlich wieder (wohnverträglichen) Krach machen kann, ohne Ärger mit den Nachbarn oder auch innerhalb der Familie befürchten zu müssen, wird das Geld gern investieren. Tipp: Wer eine Fachfirma mit der Anbringung des Schallschutzdecken-Systems beauftragen möchte, sollte sich unbedingt mehrere Angebote zum Vergleich einholen.

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Autor: Veröffentlichung durch Julian Oberhauser
Veröffentlicht in: Hausbau
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