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Das kostet die Beseitigung eines Wasserschadens

Es sind nicht nur die reinen Trocknungskosten, die bei einer Gebäudetrocknung aufgrund eines Wasserschadens zu Buche schlagen. Auch weitere Kosten kommen auf den Hauseigentümer zu.

Handwerker macht sich Notizen nach Wasserschaden

Bei einem Wasserschaden ist guter Rat oft teuer. (VitalikRadko / clipdealer.de)

Kostenfaktoren nach einem Wasserschaden

Die Kosten für einen Wasserschaden schlagen rasch zu Buche und können spielend einen mittleren bis hohen vierstelligen Betrag erreichen. Vermieter haben die Möglichkeit, die Kosten zumindest teilweise auf die Mieter umzulegen, wobei sie bereits die Kosten für die Gebäudeversicherung nach Mietparteien aufschlüsseln und umlegen. Die Kosten für die Reparatur übernimmt dann die Versicherung. Doch ist keine solche Absicherung vorhanden, muss ein Schaden dennoch beseitigt werden – die Kosten werden dann unter den Mietern aufgeteilt. Ähnlich verhält es sich bei einem Eigentümer, der Haus oder Wohnung selbst nutzt. Ohne eine Versicherung bleibt er auf den Kosten sitzen. Und die können hoch sein!

Verschiedene Faktoren beeinflussen die Höhe der Gesamtkosten

In der Regel ist von drei Kostenfaktoren auszugehen, die die Höhe der Gesamtkosten bei einer Trockenlegung des Gebäudes nach einem Wasserschaden sowie durch die Sanierung oder Renovierung ausmachen:

  1. Kosten für die Trocknung
    Ist die Ursache des Wasserschadens gefunden, geht es an die Schadensbeseitigung. Alle durchfeuchteten Bauteile müssen entfernt werden oder eine sehr gute Trockenlegung erfahren. Der Fachmann spricht hier von einer „technischen Trocknung“, die auch als Termintrocknung bezeichnet wird. Sie steht im Gegensatz zur Bautrocknung nach Fertigstellung des Rohbaus. Zu den Trocknungskosten werden unter anderem die Mietkosten für die anzuwendenden Geräte gezählt, dazu die anfallenden Stromkosten. Eine genaue Aussage über die Kostenhöhe kann an dieser Stelle nicht getroffen werden, denn sie ist abhängig von der Leistung, die die jeweiligen Geräte erbringen sowie von der Dauer ihres Einsatzes. Danach richtet sich auch der Stromverbrauch, mit dem gerechnet werden muss. Meist kosten die betreffenden Heizgeräte zwischen fünf und zwanzig Euro am Tag. Je nach Ausmaß des Schadens erfolgt der Einsatz der Trocknungsgeräte für 14 bis 30 Tage. Während dieser Zeit benötigen die Geräte Strom, welcher angesichts der immer höher kletternden Preise ein großer Kostenfaktor sein dürfte.
  2. Kosten für die Sanierung
    Nachdem Mauerwerk, Decke und Boden wieder trocken sind, kann es an die Sanierung gehen. Auch die dafür anfallenden Kosten sind nicht genau zu benennen, weil sie sich an den jeweiligen Einzelfällen orientieren. Bei einer Wandsanierung muss beispielsweise damit gerechnet werden, dass zwischen 10 und 20 Euro je Quadratmeter für die Entfernung des alten Putzes und zwischen 25 und 40 Euro für das Neuverputzen anfallen. Spezielle Sanierputze können ebenfalls angewendet werden, doch sie kosten noch deutlich mehr.
    Bei der Bodensanierung müssen noch auf dem Boden befindliche Beläge restlos entfernt und in der Regel auch entsorgt werden. Die Kosten dafür liegen bei 10 bis 25 Euro je Quadratmeter. Nach der Trocknung kann ein neuer Bodenbelag aufgebracht werden. Je nach Art des Bodenbelags unterscheiden sich hier die Preise: Ein PVC-Belag ist deutlich günstiger als das neue Echtholzparkett!
  3. Kosten für weitere Arbeiten
    Zu den Kosten für die Trockenlegung müssen die Handwerkerkosten gerechnet werden, die dafür anfallen, dass die Ursache des Wasserschadens behoben wird. Außerdem kann es sein, dass eine Spezialtrocknung nötig wird, weil sich beispielsweise der Estrich auf einer Dämmschicht befindet.
    Die Miete eines Trocknungsgeräts kann sich auf knapp 2.000 Euro belaufen, teilweise sogar noch mehr. Kommen dann noch die Stromkosten von knapp 1.000 Euro, die Kosten für die Estrichtrocknung sowie die Wand- und Deckensanierung dazu, liegen die Gesamtkosten für die Trocknung nebst Reparatur der Schadensursache rasch bei fast 10.000 Euro.

 

Das Wasser steht knöchelhoch in der Küche.

Je nach Schwere des Wasserschadens kostet die Reparatur einiges. (AndreyPopov / clipdealer.de)

Wer trägt die Kosten für einen Wasserschaden?

Die passende Versicherung schützt vor einer finanziellen Katastrophe! Nicht jeder Hauseigentümer hat einige Tausend Euro übrig, die für die Beseitigung des Wasserschadens ausgegeben werden können. Wer aber einen Wasserschaden über die Versicherung abrechnen kann, darf sich glücklich schätzen! Voraussetzung ist natürlich, dass eine entsprechende Versicherung überhaupt abgeschlossen wurde und dass sie sich in der nötigen Deckungshöhe bewegt. Wichtig: Bei einem Wasserschaden kommen verschiedene Versicherungen als Leistungserbringer in Betracht.

Diese Versicherungen leisten bei einem Wasserschaden

Die folgenden Versicherungen übernehmen die Kosten für die Schadensbeseitigung bei einem Rohrbruch oder einer Leckage im Leitungsrohr:

  • Hausratversicherung
    Sie zahlt für den Schaden, den das Wasser am beweglichen Mobiliar angerichtet hat. Möbel und technische Geräte sind damit abgesichert. Meist zahlt diese Versicherung aber nur für Schäden durch Leitungswasser. Mit inbegriffen sind Kosten für das Aufräumen, Einlagern von Gegenständen und für eine zeitweise Unterbringung im Hotel, sollte das Haus nicht mehr bewohnbar sein. Aufsteigendes Grundwasser oder ein Rückstau aus dem Abfluss wird aber nicht übernommen.
  • Gebäudeversicherung
    Eigentümer können über diese Versicherung alle Schäden absichern, die an einem Gebäude entstehen können. Damit ist die Versicherung auch der richtige Ansprechpartner, sollte es nach einem Wasserschaden um die Kostenübernahme für Reparatur und Instandsetzung gehen. Auch neue Sanitäranlagen oder die Bodendämmung können übernommen werden. Die Assekuranz zahlt jedoch nicht für Schäden in leer stehenden Häusern oder bei Schäden durch Hoch- und Reinigungswasser.
  • Elementarversicherung
    Schäden durch Naturereignisse werden durch die Elementarversicherung abgedeckt. Solche Schäden sind wiederum nicht in der Gebäudeversicherung enthalten, haben aber auch nicht mit dem häufig auftretenden Wasserrohrbruch zu tun. Wer nicht gerade in einem Hochwassergebiet wohnt, braucht in der Regel keine separate Elementarversicherung.
    Auch beim Nachbarn ist ein Schaden.

Wasser sucht sich seinen Weg und macht dabei auch nicht vor der Wand zum Nachbarn Halt. Was ist aber, wenn dort ein Wasserschaden auftritt? Die Versicherungen sehen diesen Sachverhalt eindeutig: Wer den Schaden verursacht, muss auch für dessen Wiedergutmachung aufkommen. In dem Fall kommt die private Haftpflichtversicherung zum Einsatz, die die Schäden beim Nachbarn übernimmt. Ist durch den Rohrbruch oder das Leck in der Leitung eigenes Mobiliar beschädigt worden, muss zusätzlich zur Haftpflichtversicherung die Hausratversicherung verständigt werden. Sie übernimmt die Schäden an der eigenen Einrichtung.
Ebenso gilt, dass ein Mieter für den von ihm verursachten Schaden selbst aufkommen muss. Das heißt, dass der Vermieter die Kosten für die Instandsetzung der Wohnung zwar unter Umständen aus seiner Gebäudeversicherung decken kann, diese Versicherung wird sich aber an den verursachenden Mieter halten. Gut, wenn dieser eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

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Autor: Veröffentlichung durch Nina Oberhauser
Veröffentlicht in: Hausbau
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