Jeder Sommer wird heißer und mit den steigenden Temperaturen wächst auch der Wunsch nach einem eigenen Pool. Aber darf der genehmigungsfrei im Garten gebaut werden?
Gesetzliche Vorschriften beim Poolbau beachten
Die Temperaturen steigen und es ist endlich richtig Sommer! Dieser ist aber gleich wieder so heiß, dass sich die meisten Menschen an den Strand wünschen. Da ein solcher aber nicht überall verfügbar ist, bleibt nur der Pool im eigenen Garten. Der ist noch nicht vorhanden? Das ist ein Zustand, der sich ändern lässt! Allerdings stellt sich schon bei der Planung die Frage, wann eine Baugenehmigung gebraucht wird und was gesetzlich erlaubt ist.
Notwendige Genehmigungen vor dem Bau einholen
Soll der neue Pool so wenig Aufwand wie möglich machen? Dann ist ein Pool zum Aufstellen oder ein großes Planschbecken die beste Variante. Der Grund: Ein normaler Pool wird einiges an Aufwand bedeuten, der sich in der Bauplanung und im Einholen der Genehmigungen zeigt. Generell sind Schwimmbecken bis zu einem Inhalt von 100 m³ genehmigungsfrei, was für die meisten Pools reichen dürfte. Die Musterbauordnung der Bundesländer erlaubt sogar, dass Rutschbahnen und Sprungtürme frei von einer Genehmigung aufgestellt werden dürfen, sofern sie eine Höhe von maximal zehn Metern erreichen. Dies ist für den normalen Pool natürlich irrelevant.
Die Musterbauordnung steht auf der einen Seite, auf der anderen ist der Bebauungsplan zu sehen, der bestimmte Vorgaben macht. In einigen dieser Pläne ist das Errichten eines Pools ausdrücklich verboten. In dem Fall hilft nur eine Alternative, die durch ein aufblasbares Becken oder einen Badezuber dargestellt wird. Wer den Vorgaben zuwiderhandelt, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen.
Diese Regelungen sind zu beachten
Wichtig für alle künftigen Poolbesitzer: Auch für den Fall, dass der Pool im Garten keine Baugenehmigung braucht, darf nicht einfach losgebaut werden. Eine Baumeldung beim zuständigen Bauamt sollte dennoch abgegeben werden. Meist muss dabei eine Planzeichnung beigefügt werden, außerdem werden Fotos gebraucht. Das Bauamt stimmt dem Vorhaben meist zu und gibt die Baugenehmigung aus. Ist der Poolbau beendet, braucht das Amt eine Fertigmeldung. Dies gilt freilich nur für stationäre Pools. Ein mobiler Aufstellpool hingegen braucht keine Genehmigung vom Bauamt.
Soll der Pool bestmöglich vor Verunreinigungen geschützt werden oder soll er auch in der kühlen Jahreszeit nutzbar sein, wird eine feste Poolüberdachung erforderlich. Eine Überdachung kann beispielsweise aus Glas oder Plexiglas bestehen, sie kann auch abnehm- bzw. steuerbar sein. Möglicherweise soll der Pool auch in einem Teil des Hauses untergebracht werden? In beiden Fällen handelt es sich um ein Gebäude, wenn das Vorhaben aus baurechtlicher Sicht betrachtet wird. Für die Errichtung eines Innenpools wird sogar grundsätzlich eine Baugenehmigung nötig, die vom örtlichen Bauamt erteilt werden muss. Hierbei ist Eigenheimbesitzern anzuraten, sich vorab mit dem Architekten zu beraten. Dieser weiß, ob das Gebäude überhaupt die nötigen Voraussetzungen erfüllt, um einen Pool zu beherbergen.
Eine Ausnahme stellen Pools mit „luftgetragenen Überdachungen“ dar, sie sind genehmigungsfrei. Diese Überdachungen werden durch ein Gebläse unter leichten Überdruck gesetzt, damit die Hülle getragen wird. Allerdings findet sich so etwas im Privatbereich eher selten.
Tipp: Wer einen Schrebergarten hat, muss sich an strengere Vorschriften halten, da sich diese Gartengrundstücke meist im Außenbereich befinden. Die individuellen Vorgaben, die in der jeweiligen Gemeinde für den Poolbau gelten, sind im Schrebergarten meist nicht anzuwenden. Näheres weiß das zuständige Bauamt. In der Regel dürfen aber Aufstellpools genutzt werden, da sie mobil und nicht in die Erde eingelassen sind. Ein Einbaupool ist in den Schrebergärten verboten.
Das gilt in Mehrfamilien- und Mietshäusern
Zu vielen Mietwohnungen gehört auch ein Garten oder ein Teil des Gemeinschaftsgartens. Auch dafür gibt es Regeln zu beachten, die das Aufstellen eines Pools erlauben. Ein Planschbecken für Kinder darf meist ohne Zustimmung des Vermieters aufgestellt werden, der Aufstellpool, der deutlich größer ist, aber nicht. Der Vermieter muss entscheiden, was eine „vertragsmäßige Nutzung des Gartens“ darstellt. Sofern mehrere Mietparteien einen Garten nutzen, darf auch niemand die Grünfläche nur für sich selbst nutzen und damit den anderen den Zugang dazu verwehren. Die anderen Mieter dürfen keinen Nachteil durch den Pool haben. Wer einen fest installierten Pool ohne Zustimmung des Vermieters errichten lässt, kann dazu verpflichtet werden, ihn direkt oder spätestens mit dem Auszug aus der Wohnung zurückzubauen.
Regeln für Eigentumswohnungen
Gilt das, was Eigentümer beim Bau eines Pools beachten müssen, eigentlich auch für Wohnungseigentümer in einer Eigentümergemeinschaft? Auch hier sind Absprachen wichtig, denn teilweise liegt seitens der anderen Eigentümer eine nachteilige Veränderung der Anlage vor, die unzulässig ist und abgebaut werden muss. Wer nun also einen festen Pool installieren möchte, muss Folgendes beachten:
- Zustimmung in der Eigentümerversammlung einholen
- Sicherung des Pools durch einen Zaun, um Gefahren für Kinder und Haustiere auszuschließen
- ohne Zaun muss eine Abdeckung auf dem Pool sein
Regelungen zur Entsorgung des Poolwassers
Der Bau des Pools ist eine Sache, die Entsorgung des nicht mehr benötigten Wassers eine andere. Wichtig ist, dass Eigentümer die lokalen Regelungen beachten und sich auch bei Wasser ohne Chlorbeimengung darüber informieren, wie und wo es entsorgt werden kann. In einigen Gemeinden ist beispielsweise das einfache Versickern des Wassers nicht erlaubt. In anderen spielt das keine Rolle und das Wasser kann wunderbar zum Beregnen im Garten genutzt werden. Auch die Bäume und Sträucher freuen sich dann, wenn der Pool gereinigt und das Wasser abgelassen wird. Allerdings kommt es auch darauf an, wie viel Wasser hier entsorgt werden soll. Es kann sinnvoll sein, das Ablassen des Wassers über mehrere Stunden erfolgen zu lassen, damit Blumen und Beete nicht einfach überflutet werden.
Entsorgung von chlorhaltigem Wasser
Vor allem in großen Pools wird das Wasser nicht laufend gewechselt, sondern es wird Chlor hineingegeben, um Algen und Bakterien zu bekämpfen. Chlorwasser darf nicht einfach im Garten verteilt werden, sondern gehört in das Abwassersystem, damit es nicht ins Grundwasser gelangt. Die Straßenkanalisation ist allerdings der falsche Anlaufpunkt, das Poolwasser gehört in den Hausanschluss, der zur Kläranlage führt. Dies gilt aber nur, wenn keine weiteren chemischen Substanzen im Wasser enthalten sind und wenn der Chlorgehalt unter 0,05 mg/Liter liegt.
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