Viele beauftragen einen Immobilienmakler, wenn sie ein Haus veräußern wollen. Doch zahlt sich das auch aus? Beim Verkauf von Immobilien sind einige Dinge zu beachten und ein Makler kennt sich in diesem Gebiet bestens aus.
Warum einen Immobilienmakler?
Beim Verkauf eines Hauses geht es um eine Menge Geld. Kleinste Fehler können schon große finanzielle Auswirkungen mit sich bringen und es ist auf einiges zu achten. Professionelle Immobilienfirmen, die sich mit dem Markt in der jeweiligen Umgebung auskennen, wie etwa renommierte Immobilienmakler in Freiburg, sind mit den Abläufen des Verkaufsprozesses bestens vertraut und ersparen einem Zeit sowie Mühe. Durch die Kenntnis des lokalen Immobilienmarktes kann der Makler einen Preis erwirken, der für diesen angemessen ist. Des Weiteren stellt er alle relevanten Unterlagen zusammen und kümmert sich um den Kaufvertrag.
Maklerprovision
Natürlich muss der Immobilienmakler auch bezahlt werden. Bei einem guten Makler rentiert sich die Provision, da man selbst Zeit spart und einen angemessenen Preis für das Objekt bekommt. Normalerweise erhält der Immobilienmakler das Geld binnen vierzehn Tagen, wenn er seine Arbeit getan hat. Dies ist in der Regel der Fall, wenn ein Kaufvertrag unterschrieben und notariell beurkundet wurde. Die Provision wird bei einem privaten Immobilienverkauf zwischen Käufer und Verkäufer zu je 50 Prozent aufgeteilt. Die genaue Höhe der Maklergebühr ist in Deutschland regional unterschiedlich und abhängig vom jeweiligen Bundesland; sie bewegt sich allerdings in einem Bereich zwischen ca. fünf bis sieben Prozent des Kaufpreises.
Maklervertrag
Ein rechtswirksamer Maklervertrag muss in Textform vorliegen. Zwar würde hier eine formlose Email genauso reichen, ein schriftlich aufgesetzter Vertrag ist aber auf alle Fälle zu empfehlen. In der Regel verfügt der Immobilienmakler über einen Standardvertrag. Dabei sollte auf einige Punkte geachtet werden:
- Laufzeit: Wie verlängert sich der Vertrag? Kündigungsfrist?
- Einfacher Maklervertrag oder Alleinauftrag: Darf man parallel noch einen Makler beauftragen?
- Einfacher Maklervertrag: Als Kunde hat man keine Verpflichtungen und kann auch noch andere Makler zusätzlich beauftragen.
- Einfacher Alleinauftrag: Hier darf sich der Kunde auch selbst um den Verkauf seines Objekts bemühen. Findet er einen Käufer, entfällt die Provision für den Makler.
- Qualifizierter Alleinauftrag: In diesem Fall darf man als Kunde nicht eigenständig nach Interessenten suchen und ist verpflichtet, solche gegebenenfalls an den Makler zu verweisen.
- Maklerprovision
Man sollte bedenken, dass jeder Punkt im Vertrag verhandelbar ist. Dabei ist es ratsam, sich nicht zu lange zu binden. So kann dem Makler beispielsweise vorerst drei bis sechs Monate Zeit gegeben werden. Häufig wird der Vertrag auch auf unbefristete Zeit abgeschlossen, wobei er dann in der Regel ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann.
Gegen einen einfachen Alleinauftrag spricht grundsätzlich nichts. Wenn man sich einen Immobilienmakler aussucht, sollte man immerhin überzeugt sein, dass dieser gute Arbeit leisten kann. Wie mit Angeboten von Freunden und Bekannten umgegangen wird, sollte durchaus beachtet werden. Müssen diese ebenfalls provisionspflichtig über den Makler laufen (qualifizierter Alleinauftrag)?
Bei einem Immobilienverkauf handelt es sich um keine einfache Sache und es ist viel Geld im Spiel. Dementsprechend ist es in den meisten Fällen durchaus ratsam, einen professionellen Immobilienmakler zu engagieren. Ortsansässige Makler kennen sich außerdem mit dem regionalen Markt bestens aus.
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