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Die Bedeutung der Leitungsauskunft

Eine Leitungsauskunft enthält Informationen über die im Boden verlegten Leitungen und Kabel. Sofern ein Grundstück bebaut werden soll, gehen damit in der Regel auch Tiefbauarbeiten einher. Diese wiederum könnten die genannten Kabel und Leitungen beschädigen. Bauherren und Grundstücksbesitzer müssen daher wissen, wo genau sich diese Leitungen befinden.

Hände zeichnen etwas in einen Leitungsplan ein

Leitungsauskünfte sollten möglichst frühzeitig eingeholt werden! (Bild: manamatata / clipdealer.de)

Die Leitungsauskunft heißt auch Planauskunft, weil es sich um eine grafische Darstellung zur Lage, Bemaßung und Art der Leitungen handelt. Alle Auskünfte werden in einer maßstäblichen Karte dargelegt. Enthalten sind dabei auch die Gültigkeitsdauer des Planwerkes sowie eventuell eine Schutzanweisung für Fachunternehmen.

Darum sollten Leitungsauskünfte eingeholt werden

Nicht jeder Kaufinteressent weiß, dass Leitungen auf Privatgrundstücken erlaubt sind. So wird vielleicht beim Bau eines Grundstücks davon ausgegangen, dass hier keinerlei Leitungen liegen können – immerhin handelt es sich doch um ein unbebautes Grundstück. Doch es ist möglich, dass Leitungen, die die benachbarten Grundstücke anschließen, verlegt worden sind.

Mithilfe der Leitungs- oder Planauskunft kann das in Erfahrung gebracht werden. Damit ist es möglich, Schäden an der Infrastruktur zu vermeiden. Solche können teuer werden, denn der verursachende Grundstückseigentümer würde für derartige Schäden haften. Zudem geht von verlegten Strom- und Wasserleitungen eine nicht unerhebliche Gefahr aus. Auch der Bauplaner sollte die genaue Lage der verlegten Leitungen kennen, so können diese in die Planungen einbezogen werden.

Wichtig zu wissen: Das Einholen der Planauskunft ist rechtlich vorgeschrieben! Die Verpflichtung leitet sich von der Pflicht zur Verkehrssicherung ab, der alle Bauunternehmer unterliegen. Auch der Netzbetreiber ist dazu verpflichtet, Schäden an seinem Netz zu verhindern. Daher muss er Planauskünfte an Berechtigte erteilen. Eine Leitungsauskunft kann online oft kostenlos erfragt werden, einige Versorger berechnen jedoch auch eine Aufwandspauschale dafür. Mittlerweile gibt es verschiedene Gerichtsurteile, nach denen die Herausgabe der Planauskünfte kostenfrei sein muss. Endgültig geklärt ist diese Frage aber noch nicht.

Alles zur Einholung der Leitungsauskunft

Leitungsauskünfte sollten möglichst frühzeitig eingeholt werden. Nicht immer ist der Erhalt der Auskunft direkt möglich, daher sollte hierfür ein wenig Zeit eingeplant werden. Als empfehlenswert gilt, diese Auskünfte rund zwei Wochen vor dem geplanten Baubeginn zu erfragen. Ansprechpartner sind dafür die Versorgungsunternehmen selbst, daher sind meist mehrere Auskünfte nötig. Abfallverband, Trinkwasser- und Stromversorger sowie Telekommunikationsdienstleister kommen infrage. Dies kann mitunter zeitaufwendig sein, daher sollte immer ein gewisser zeitlicher Puffer bis zum geplanten Baubeginn eingehalten werden.

Nötige Daten zur Auskunftseinholung

Es ist möglich, dass auf dem betreffenden Grundstück Leitungen als Grunddienstbarkeit eingetragen sind. Diese sind dann in der Regel im Grundbuch oder im Baulastenverzeichnis vermerkt. Auch das Tiefbauamt der Gemeinde ist ein passender Ansprechpartner. Es kann im besten Fall eine Liste der Versorgungsträger zusammenstellen, bei denen angefragt werden muss. Die Leitungsauskunft kann ein wenig umständlich sein, daher sollten unbedingt alle bereits vorhandenen Daten in einen Plan eingezeichnet werden.

Die genaue Lage der Stromleitungen ist bekannt? Dann sollten diese auf dem Lageplan für die Baustelle dargestellt werden. Liegt ein solcher Plan noch nicht vor, ist es jetzt höchste Zeit, ihn zu entwerfen. Idealerweise ist der Plan so übersichtlich und gut zu verstehen, dass er von den Netzbetreibern ebenfalls nachvollzogen werden kann. Sie sind damit in der Lage, die Leitungen selbst einzuzeichnen. Tipp für Bauherren: Mithilfe einer Liste, die alle Details zur Baustelle enthält, kann bei den geplanten Tiefbauarbeiten fast nichts mehr schiefgehen. Die nötigen Daten zum Projekt könnten diese sein:

  • Name des Bauherren oder des Grundstücksbesitzers
  • Adresse der Baustelle
  • Beschreibung des Bauprojekts
  • Art des Tiefbaus
  • Voraussichtlicher Beginn und Ende des Projekts
  • Ausführendes Bauunternehmen
  • Auftraggeber

Die Liste kann mit entsprechend Platz versehen an die Betreiber der Netze und Leitungen geschickt werden. Diese füllen die Tabelle bitte ebenfalls aus und senden sie an den Bauherren zurück.

Tipps zur Vorgehensweise bei der Einholung der Leitungsauskunft

Mit den folgenden Tipps gelangen Bauherren leichter an die Leitungsauskünfte, die sie benötigen:

  • Liste der Versorgungsträger besorgen: Beim zuständigen Tiefbauamt kann eventuell eine Liste der jeweiligen Ver- und Entsorgungsträger erfragt werden. Das Amt ist dazu nicht verpflichtet, aber meist gibt es die betreffenden Auskünfte heraus.
  • Weitere Ver- und Entsorgungsträger im Internet suchen: Mit einer entsprechenden Internetsuche werden eventuell weitere Ver- und Entsorgungsträger gefunden, die hilfreich sein können.
  • Klar verständlicher Baustellenplan: Dem Bauherren ist sein eigener Baustellenplan meist sehr deutlich vor Augen und lässt keine Zweifel daran, was an welcher Stelle befindlich ist. Der arme Sachbearbeiter beim Tiefbauamt sieht die Sache aber meist anders und kann aus den vielen Krakeln, Pfeilen und Hinweisen nicht viel herauslesen. Der Baustellenplan sollte daher detailliert und verständlich sein.
  • Wichtige Details auflisten: Um dem Sachbearbeiter beim Tiefbauamt klarzumachen, warum die jeweiligen Angaben benötigt werden, und um diese gegenüber dem Ver- und Entsorgungsdienstleister darzustellen, sind die sechs W-Fragen hilfreich:
    • Was wird gebaut?
    • Wann wird gebaut?
    • Warum werden die Daten benötigt?
    • Wo wird gebaut?
    • Wie sollen die Arbeiten vorgenommen werden?
    • Wer baut?

Fazit: Ohne Leitungsauskunft geht es beim Bauen nicht

Für den Fachplaner ist das Einholen der Leitungsauskunft gesetzlich vorgeschrieben. Doch auch Bauherren, die selbst Veränderungen auf dem Grundstück haben möchten und nicht zwingend neu bauen, benötigen eventuell eine Leitungs- oder Planauskunft. Mit ihrer Hilfe ist es möglich, die vorhandenen Infrastrukturen zu schützen und nicht im Eifer des Hausbaus eventuell an dieser Stelle verlegte Strom- oder Trinkwasserleitungen zu zerstören.

Bei der Neuplanung eines Gebäudes auf einem Baugrundstück ist es ohnehin verpflichtend für den Bauplaner, die entsprechenden Auskünfte einzuholen. Meist wird die Planauskunft kostenfrei herausgegeben, es ist jedoch möglich, dass das Tiefbauamt geringe Verwaltungsgebühren dafür erhebt. Eine genaue Regelung gibt es dazu derzeit nicht.

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Autor: Veröffentlichung durch Stefan Oberhauser
Veröffentlicht in: Hausbau, Ratgeber
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