Bauherren schwirrt nicht selten der Kopf angesichts der Vielzahl an Punkten, die vor Baubeginn beachtet werden müssen. Einen besonderen Stellenwert nehmen Vorsorgemaßnahmen, Meldungen und Versicherungen ein. Doch was ist wirklich wichtig? Ein Kurzcheck hilft Bauherren über erste Hürden.
Bauherren werden zum Baubeginn mit einer Vielzahl an Anforderungen nahezu überschüttet. Da gerät das eine oder andere Thema schnell einmal ins Hintertreffen. Auch beim Thema Versicherungen, Vorsorge, Regeln und Meldepflichten blicken Bauherren kaum noch durch, so vielfältig ist die Flut der Angebote. Welche Versicherungen müssen wirklich sein und in welchen Fällen drohen Bußgelder, wenn beispielsweise die Meldepflicht nicht eingehalten wird?
Checkliste vor dem Baubeginn
- Bauprojekt – Bauherren-Haftpflicht
Die Bauherren-Haftpflichtversicherung dient zum Schutz während der langen Bauphase gegen alle Schäden, die von der gesamten Baustelle ausgehen. - Bauprojekt – Bauleistungsversicherung
Mit einer Bauleistungsversicherung gehen Bauherren auf Nummer Sicher hinsichtlich Schäden durch Sturm, Diebstahl, mutwillige Zerstörung oder auch Ungeschicklichkeiten durch Handwerker. - Bauprojekt – Wohngebäudeversicherung
Auch die Wohngebäudeversicherung sollte niemals fehlen. Sie sichert Bauherren nach Fertigstellung des Baus gegen Schäden am bereits fertigen Haus ab, wie etwa durch Sturm, Hagel oder Feuer. - Bauprojekt – Bauhelfer-Unfallversicherung
Wer Freunde, Verwandte, Bekannte und Nachbarn als freundlichen Bauhelfer einsetzt, für den ist die Bauhelfer-Unfallversicherung unerlässlich. Sie kommt tritt ein, wenn es zu Schäden durch die freiwilligen Helfer auf der Baustelle des Eigenheims kommt. - Bauprojekt – Euro Bußgeld
Euro Bußgelder werden fällig, wenn Bauherren ihre Bauhelfer nicht ordnungsgemäß anmelden. Darauf weist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) in Frankfurt hin. Nicht nur Bauunternehmen sondern auch private Bauherren unterliegen entsprechenden Verpflichtungen. - Bauprojekt – Meldung
Gemeldet werden müssen Helfer, sobald sie mehr als 40 Stunden auf der Baustelle beschäftigt sind. Gemeldet werden sie bei der BG Bau. Pro Person und geleistete Arbeitsstunde müssen in den alten Bundesländern der BRD zwei Euro. In den neuen Ländern sind es noch 1,76 Euro. - Bauprojekt – Meldepflicht
Die Meldepflicht besteht auch dann, wenn bereits eine private Unfall- oder Haftpflichtversicherung für die einzelnen Bauhelfer besteht.
Verweise:
Bauvertrag – wann wird erste Zahlung fällig?
Schwarzbauten sind illegal
Damit der Hausbau nicht zum Albtraum wird
Erschließung Grundstück
Bauherrenhaftpflicht
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Bauversicherung – Übersicht
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